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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alg2 trotz Arbeit?


gizmina
30.08.2005, 20:18
Hallo
ich hab da eine Frage, konnte leider nichts dazu hier finden. Ich habe vor kurzer Zeit eine Tätigkeit aufgenommen, bei der ich weniger Brutto bekomme als mein ALG2-Geld war. Genauer gesagt:
Ich 29, verheiratet, 2 Kinder, Frau im Erziehungsurlaub. Mein HartzIV Geld betrug 1575 Euro. Jetzt habe ich angefangen zu arbeiten und bekomme 1500 Brutto, 1176 Netto. ich habe diese Stelle auch nur angenommen, weil mir bei der ARGE gesagt wurde, dass ich erstens muß und zweitens, weil ich noch was dazu bekomme. Nun arbeite ich schon 6 Wochen und habe nach den ersten 2 Wochen (habe in der Mitte des Monats angefangen) 560 netto + das volle Hartz4 Geld. Jetzt habe ich heute mein erstes volles Gehalt bekommen und morgen oder übermorgen sollte was von der ARGE kommen. Das hoffe ich zumindest. Meine Frage nun, habe ich überhaupt Anspruch auf eine weiterzahlung des ALG2 und wenn ja in welcher Höhe? Es sollte eigentlich so sein, dass ich unterm Strich mehr bekomme als die 1575, oder? Sonst könnte ich doch gleich zuhause bleiben und noch etwas länger nach einem Job suchen.

Gruß G.

Betroffener
31.08.2005, 01:57
:welcome: gizmina

die 560 Euro abzgl Werbungskosten und Freibeträge werden Dir auf das ALG II angerechnet für den laufenden Monat in dem die Zahlung erfolgte.
Hier wirst Du also etwas zurückzahlen müssen.
Entscheidend ist der Tag des Zahlungseinganges. War die Zahlung noch im Juli, wird das ALG II im Juli gekürzt, war die Zahlung erst Anfang August, dann wird im August gekürzt - ggf zusammen mit der Vollzahlung des Gehaltes vom August (wenn diese noch im August auf Deinem Konto aufschlägt.

Angerechnet wird aber auf jeden Fall, die Frage ist die Höhe.

Da Du sozialversicherungspflichtig bist, ist die ArGe der doppelte Gewinner, da diese wegen Arbeit nur noch die Differenzleistung hat und weiterhin die Beiträge zur Sozialversicherung einspart.

Du selber wirst praktisch nur von den Werbungskosten und dem Freibetrag profitieren.
§ 30 - Freibeträge bei Erwerbstätigkeit
Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist von dem um die Absetzbeträge nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 bereinigten monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein Betrag
1. in Höhe von 15 vom Hundert bei einem Bruttolohn bis 400 Euro,
2. zusätzlich in Höhe von 30 vom Hundert bei dem Teil des Bruttolohns, der 400 Euro übersteigt und nicht mehr als 900 Euro beträgt und
3. zusätzlich in Höhe von 15 vom Hundert bei dem Teil des Bruttolohns, der 900 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 500 Euro beträgt,

abzusetzen.

Das hiesse bei Dir:
15% von 400 € = 60 € (bis 400 Euro)
30% von 500 € = 150 € (400 - 900 Euro)
15% von 600 € = 90 € (900 - 1500 Euro)
---------------
= 300 € Freibetrag

Dieser Freibetrag wird von Deinem Nettoeinkommen abzgl. Werbungskosten abgezogen und die 1575 € ALG II und KdU gegengerechnet.

Also müsste irgendwas in der Art herauskommen:

+1575 ALG II Bedarf mit KdU
- 1176 Einkommen
+ 300 Freibetrag
+ 30 Werbungskosten (pauschal - kann mehr sein)
-------------------------------------------------------------
- 729 ALG II Restbedarf
+1176 Einkommen
-----------------------------------------------
1905 Gesamt.

Du kannst Dir das ja auch mal in einem der vielen ALG II Rechner selber anschauen: ALG II Rechner (http://www.zeitungs.info/public/programme.arbeitslosengeld2.berechnung.html)
Viel Erfolg