Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 24 J., eigene Wohnung, ALG II
grauspecht
03.04.2010, 00:11
Hallo,
ich wohne schon seit 4 Jahren alleine und habe bisher von einer Kleinunternehmung gelebt. Nun schlage ich mich aber mit dem Gedanken herum, temporär ALG II zu beantragen (bis zum Herbst 2009 oder Frühling 2010), denn von den Einnahmen kann ich nicht mehr leben. Früher kann ich leider mit meinem Studium nicht anfangen... Ich wüsste gerne, ob ich denn wegen der U25-Regelung zurück zu meiner Mutter ziehen müsste oder ob ich meine Wohnung behalten könnte. Könnt ihr mir da bitte weiterhelfen?
Hallo,
ich wohne schon seit 4 Jahren alleine und habe bisher von einer Kleinunternehmung gelebt. Nun schlage ich mich aber mit dem Gedanken herum, temporär ALG II zu beantragen (bis zum Herbst 2009 oder Frühling 2010), denn von den Einnahmen kann ich nicht mehr leben. Früher kann ich leider mit meinem Studium nicht anfangen... Ich wüsste gerne, ob ich denn wegen der U25-Regelung zurück zu meiner Mutter ziehen müsste oder ob ich meine Wohnung behalten könnte. Könnt ihr mir da bitte weiterhelfen?
Wir haben schon Frühjahr 2010 - bist du noch ein Jahr zurück und hast jetzt den Beginn deines Studiums verpasst?
dragonflyer
03.04.2010, 01:22
Es gibt keine Rückzugspflicht in die elterliche Wohnung, das wird nur manchmal von verschiedenen SB´s erzählt. :patsch:
grauspecht
05.04.2010, 11:05
Es gibt keine Rückzugspflicht in die elterliche Wohnung, das wird nur manchmal von verschiedenen SB´s erzählt. :patsch:
Stimmt das? Also brauche ich mir keine Sorgen darüber zu machen, meine Wohnung aufgeben zu müssen (sofern sie als "angemessene Unterkunft" angesehen wird)?
dragonflyer
05.04.2010, 12:40
Sollte die Wohnung nicht angemessen sein, bekommst eine Kostensenkungsaufforderung. Ab dem Zeitpunkt müssen die 6 Monate die Wohnung noch zahlen, ab dann nur noch bis zur "angemessene Höhe".
In dem Rahmen kann man dann eine billigere Wohnung suchen und an sich müssen die dann die Umzugskosten etc. übernehmen.
Damit diese Umzugskosten übernommen werden, muss man die Verfahrenswege von denen penibel genau einhalten.
grauspecht
05.04.2010, 21:35
Sollte die Wohnung nicht angemessen sein, bekommst eine Kostensenkungsaufforderung. Ab dem Zeitpunkt müssen die 6 Monate die Wohnung noch zahlen, ab dann nur noch bis zur "angemessene Höhe".
In dem Rahmen kann man dann eine billigere Wohnung suchen und an sich müssen die dann die Umzugskosten etc. übernehmen.
Damit diese Umzugskosten übernommen werden, muss man die Verfahrenswege von denen penibel genau einhalten.
Vielen Dank dir, dragonflyer!
Vielleicht noch eine letzte Frage: Werden die Mietkosten dann direkt an den Vermieter überwiesen oder erst an mich?
dragonflyer
05.04.2010, 21:53
Die Miete wird an den Vermieter an sich nur direkt überwiesen, wenn jemand nachweislich unwirtschaftlich handelt oder wo die Gefahr besteht, dass die Miete nicht an den Vermieter weitergeleitet wird.
In Einzelfällen findet diese Direktzahlung an den Vermieter auch auf Wunsch des Mieters statt.
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