Forumadmin
18.10.2006, 16:14
Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 3. Dezember 2002
– 9 AZR 462/01 –
Schwerbehinderte ArbeitnehmerInnen haben einen einklagbaren Anspruch auf behindertengerechte Gestaltung der Arbeitszeit,
soweit dessen Erfüllung für den Arbeitgeber nicht unzumutbar ist.
Hieraus kann sich die Pflicht des Arbeitgebers ergeben,
einen Schwerbehinderten nicht zur Nachtarbeit einzuteilen
und seine Arbeitszeit auf die Fünf-Tage-Woche zu beschränken.
Urteil vom 3. Dezember 2002
– 9 AZR 462/01 –
Schwerbehinderte ArbeitnehmerInnen haben einen einklagbaren Anspruch auf behindertengerechte Gestaltung der Arbeitszeit,
soweit dessen Erfüllung für den Arbeitgeber nicht unzumutbar ist.
Hieraus kann sich die Pflicht des Arbeitgebers ergeben,
einen Schwerbehinderten nicht zur Nachtarbeit einzuteilen
und seine Arbeitszeit auf die Fünf-Tage-Woche zu beschränken.