Forumadmin
18.10.2006, 16:32
Bundessozialgericht
Urteil vom 3. Mai 2001
– B 11 AL 71/00 R –
Arbeitslose, die über das Wochenende verreisen,
verlieren nicht deswegen ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Ein Arbeitsloser muss zwar an allen Werktagen erreichbar sein.
Für die Erreichbarkeit genügt es aber,
wenn er die am Samstag eingehende Briefpost am Sonntag zur Kenntnis nimmt,
um sich zum Beispiel am Montag einem Arbeitgeber vorzustellen.
Urteil vom 3. Mai 2001
– B 11 AL 71/00 R –
Arbeitslose, die über das Wochenende verreisen,
verlieren nicht deswegen ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Ein Arbeitsloser muss zwar an allen Werktagen erreichbar sein.
Für die Erreichbarkeit genügt es aber,
wenn er die am Samstag eingehende Briefpost am Sonntag zur Kenntnis nimmt,
um sich zum Beispiel am Montag einem Arbeitgeber vorzustellen.