Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Banken-TV
Hallo,
ich hab grad bisschen Probleme im Job und auch keinen so guten Draht zur Perso-Abt. und Kollegen alle angespannt.
Auf jedenfall, ich habe nen A-Vertrag mit 39 Stunden und auch der TV sagt 39 Stunden. Hier wird aber Druckgemacht und alle arbeiten 40 Stunden. Jetzt frag ich mich z.B. wo die eine Stunde liegt, immerhin 2 Tagenur 7,5 statt8 und das wäre ein Gewinn. Oder egal welcher Tag (Freitag?)?
Wer kennt sich da bisschen mit den Banken AV-TV aus?
Grüssel
MoniW.
Hi,
Wenn ich es richtig verstanden hab, dann geht es darum das du mehr Stunden machst als im Vertrag drin steht, oder ?
In jeder Firma gibt es doch eine Zeiterfassung, so das Überstunden nicht verschwinden, sondern entweder ab x Std. ausgezahlt werden oder man diese Abfeiern kann.
Jetzt frag ich mich z.B. wo die eine Stunde liegt, immerhin 2 Tagenur 7,5 statt8 und das wäre ein Gewinn. Oder egal welcher Tag (Freitag?)?
Sorry, versteh den Satz nicht bzw die Frage. So wie man Pus-Stunden sammeln kann, genauso geht es auch mit Minus-Stunden, falls man weniger arbeitet. Man hat also in dem Sinne kein Gewinn oder Verlust, auch wenn zB der Freitag nur ein halber Arbeitstag wäre.
In jeder Firma gibt es doch eine Zeiterfassung,Das scheint das Problem zu sein. Du solltest das nicht verallgemeinern. Zeiterfassungen gibt es leider nicht überall und es gibt auch leider keine gesetzliche Pflicht dazu. Auch wenn vom Arbeitgeber gesetzlich Buch über Überstunden etc. geführt werden muß, so gibt es leider keine Kontrollen, um Verstöße dagegen zu sanktionieren.
@moniW
Im TV ist meist eine Wochenarbeitszeit niedergeschrieben, bei Dir also die 39 Stunden. Alles was darüber hinausgeht, sind Überstunden. Da ist es egal, wann die Überstunden anfallen. Es muß lediglich darauf geachtet werden, daß niemand täglich mehr wie 8 Stunden arbeitet. Wenn es Schwierigkeiten gibt, mache unbedingt Aufzeichnungen oder Notizen über Begin und Ende der Arbeitszeiten, Pausen etc.
@ Step,
Also durch meinen Beruf bin ich in vielen Firmen gewesen, zum Teil in ganz kleinen Klitschen und sogar die hatten eine Zeiterfassung und auch wenn`s nur veraltet durch Stempeln war und noch nicht elektronisch.
Zudem habe ich mir immer notiert wann ich angefangen & aufgehört habe, trotz Zeiterfassung und gerade wenn ich ausser Haus war mußte ich sogar einen extra Zettel ausfüllen mit Dauer der Anfahrt, Arbeitszeit, Pause, ect.
@ moniW
Da würde ich mal mit dem Chef reden, denn die Konsequenz wäre für mich dann, das ich keine Überstunden mehr machen würde, wenn das nicht irgendwie dokumentiert wird. Kein Mensch erinnert sich mehr daran was vor einem Monat an Stunden geleistet worden ist.
@Pharao
Ob veraltet oder nicht ist ja unerheblich. Hauptsache so etwas in der Art ist vorhanden. Ich hatte einen Arbeitgeber, der hat sich mit Händen und Füßen gegen eine Zeiterfassung gesträubt. Wer sich geweigert hat, Überstunden zu machen, der flog ganz einfach raus. Es wurde sogar der Vorschlag gemacht, die Stunden tabellarisch aufzuschreiben und dem Chef zur Gegenzeichnung vorzulegen. Auch das wurde nicht gewünscht. Tja und wenn alle Angst um ihren Arbeitsplatz haben und denen vorgegaukelt wird, daß man ja Gehalt bekommt und damit alles abgegolten ist und dieses auch noch geglaubt wird, was will man da machen ?
Zudem habe ich mir immer notiert wann ich angefangen & aufgehört habe, trotz Zeiterfassung und gerade wenn ich ausser Haus war mußte ich sogar einen extra Zettel ausfüllen mit Dauer der Anfahrt, Arbeitszeit, Pause, ect.Genauso habe ich das auch gemacht, und ich sage Dir, beim Arbeitsgericht war es genau das, was ich braute, um doch noch an meine Überstundenvergütung zu kommen.
Hallo,
ja da hab ich mich wohl "unklar" ausgedrückt. Es wird Druck gemacht, und hier machen die Leute auch immer 40 Stunden voll, obwohl nur 39 im Vertrag stehen. Hab mal gehört, dass man Freitag nur 7 statt 8 machen braucht?
Überstunden können nicht von Woche zu Woche übertragen werden, sondern verfallen und sind mit Gehalt "abgegolten". Werde aber trotzdem mal beim Personal nach haken, wo die Regelungen stehen. Ich gehe davon aus, dass ich bald mal paar Bewerbungen schreibe... :wut:
Grüssle
moniW.
Hab mal gehört, dass man Freitag nur 7 statt 8 machen braucht? Nö, das ist zumindest nicht gesetzlich geregelt. Je nachdem erstreckt sich die Wochenarbeitszeit auch mit auf den Samstag aus.
Überstunden können nicht von Woche zu Woche übertragen werden, sondern verfallen und sind mit Gehalt "abgegolten".Steht das so im Arbeitsvertrag ? Wenn ja, dann kannst Du da wohl nicht viel machen. Wie mein Vorposter schon schrieb, würde ich bei so schwammigen Regelungen auch keine Überstunden ohne zugesicherte Vergütung mehr machen, wenn dabei nicht gegen Vereinbarungen vetrstoßen werden würde.
Werde aber trotzdem mal beim Personal nach haken, wo die Regelungen stehen.Also da Du ja schreibst, daß ein TV Anwendung findet, brauchst Du eigentlich nur im TV nachsehen. Steht da nichts von drin, dann kann es nur noch über eine Betriebsvereinbarung geregelt sein. Eine Betriebsvereinbarung setzt wiederum einen Betriebsrat voraus. Trifft auch das nicht zu, dann gelten die einzelvertraglichen Regelungen, und wenn da drin steht, daß Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, dann ist das für den Arbeitgeber ein Freibrief und er könnte verlangen, so lange zu arbeiten, bis eben die gesetzlichen Vorgaben erreicht sind, ohne daß dafür mehr vergütet werden müßte.
Ich gehe davon aus, dass ich bald mal paar Bewerbungen schreibe... :wut:Oder Du verlangst eine angemessene Gehaltserhöhung :mrgreen:
Hallo Step,
ja der Laden hier ist schon was besonderes, und mein Chef ein kleines "Cleverle" um nicht zu sagen "Genie", zumindest hält er sich dafür.
Ich find das frech was in der Fa. abgezogen wird, aber sei's drumm, ich kann auch "mitspielen". Da es eine grosse Bank ist,gehe davonaus der TV gilt,daher wollt ich mal fragen ob sich da jemand auskennt. Aber im A-Vertrag stehn erstmal 39 Stunden. Dass mir das stinkt wollt ich ertsmal noch paar Wochen "geheim" halten. Es gibt keine "Zeitabrechnung" sondern Stunden werden direkt eingtragen Mo=8,Di=8 etc.
Danke & Gruss
M.
PS: ja im AV stehe Ü=abgegolten mit Gehalt
Da es eine grosse Bank ist,gehe davonaus der TV gilt,daher wollt ich mal fragen ob sich da jemand auskennt.Also das muß erstmal gar nichts heißen. Wenn Du weißt, welcher TV Anwendung finden soll, kannst Du im Tarifregister nachschaun, ob er allgemeinverbindlich ist. Dan würde er gelten, auch wenn das nicht arbeitsvertraglich vereinbart wurde. Ansonsten würde er nur gelten, wenn dies im Arbeitsvertrag vermerkt ist oder Du aus sonstigen Gründen Anspruch darauf hast.
Aber im A-Vertrag stehn erstmal 39 Stunden.Das hilft die wie gesagt reichlich wenig, wenn auch drin steht :
ja im AV stehe Ü=abgegolten mit GehaltDass mir das stinkt wollt ich ertsmal noch paar Wochen "geheim" halten.Und dann?
Es gibt keine "Zeitabrechnung" sondern Stunden werden direkt eingtragen Wo eingetragen ?
Also...
Es geht eigentlich darum, dass 39 Stunden im AV stehen, aber der Chef klar Druck macht, dass mindestens 40, besser 45 gemacht werden. Warum wohl... Die Stunden werden manuell in die Erfdasung eingegeben, von den mitarbeitern selbst. Ich selbst würde im Moment recht einfach zu kündigen sein, weil ich erstseit Dezember dabei bin.... :wut: Und jetz bin ich am überlegen,, was passiert wenn ich nur 39 mache. Bzw. wo die Stunde gemacht werden sollte, am Freitag oder egalwelcher Tag.
Grüssle
MoniW.
Und jetz bin ich am überlegen,, was passiert wenn ich nur 39 mache.Na mit der besagten Klausel im Arbeitsvertrag ist diese 39-Stunden-Regelung eigentlich hinfällig. Wenn der Chef nun anweist, daß Überstunden gemacht werden sollen und Du weigerst Dich, dann könnte er abmahnen und bei Wiederholung kündigen.
Bzw. wo die Stunde gemacht werden sollte, am Freitag oder egalwelcher Tag. Die muß doch nicht an einem bestimmten Tag gemacht werden. Es kann auch z.B. jeweils eine viertel Stunde von Mo.-Do. gemacht werden. Warum sollte es dafür einen bestimmtenTag geben ?
Die Stunden werden manuell in die Erfdasung eingegeben, von den mitarbeitern selbst
Hi,
nur noch mal zum Verständnis: Du schreibst deine Stunden selber auf bzw gibst diese irgendwo ein ? Und dann bekommst du diese auch am Monatsende ausgezahlt mit dem Vermerkt : Ü-std abgegolten mit Gehalt
Und wo ist jetzt das Problem ?? Dann stimmt doch alles.
Und dann bekommst du diese auch am Monatsende ausgezahlt mit dem Vermerkt : Ü-std abgegolten mit GehaltDie werden wohl nicht ausgezahlt. Der Vermerk steht im Arbeitsvertrag.
Es gibt ein vertraglich vereinbartes Gehalt, das jeden Monat gleich ist. Mit diesem Gehalt ist alles abgegolten. Das heißt, mit diesem Gehalt sind 4x 39 Wochenstunden wie auch Überstunden abgegolten. Daß die Überstunden irgendwo eingegeben, notiert, erfaßt (oder wie auch immer) werden, ist nur eine Alibifunktion des Arbeitgebers, um seiner Pflicht der Aufzeichnung nach dem Arbeitszeitgesetz nachzukommen.
Es gibt viele Arbeitgeber, die das so machen und es gibt leider viel zuviele Arbeitnehmer, die solche Arbeitsverträge unterschreiben.
Und was soll dann in der Kündigung stehn ? Der AG weigte sich freiwillige, kostenlose Überstunden zu machen ? :?
Und was soll dann in der Kündigung stehn ? Der AG weigte sich freiwillige, kostenlose Überstunden zu machen ? :?Die Überstunden sind ja nicht kostenlos. Sie sind abgegolten und somit vergütet. Die Kündigung könnte aufgrund vorangegangener Abmahnungen erfolgen, wenn sich der Arbeitnehmer der Anweisung widersetzt, Überstunden zu machen. Das Problem ist hier die Klausel im Vertrag.
Sorry Step das versteh ich jetzt net.
Ich denke die Überstunden werden nicht ausgezahlt ! Dann kann man doch nicht einfach sagen, Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten, obwohl der Fragesteller sicherlich an Hand von Kontoauszügen darlegen kann, das dies eben dann nicht der Fall war.
Es gibt ein vertraglich vereinbartes Gehalt, das jeden Monat gleich ist. Mit diesem Gehalt ist alles abgegolten.
Ja, kenne ich. Aber dann muß es auch eine Zeiterfassung geben, wo Überstunden oder Fehlstunden vermerkt werden und aus dem Zeitkonto irgendwann ausgezahlt oder abgefeiert werden kann.
Es kann nicht sein das man wegen so einer Klausel sich verpflichtet kostenlos Überstunden zu machen.
Ich denke die Überstunden werden nicht ausgezahlt ! Dann kann man doch nicht einfach sagen, Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten, obwohl der Fragesteller sicherlich an Hand von Kontoauszügen darlegen kann, das dies eben dann nicht der Fall war. Ich glaube, hier sollten wir eine Antwort des Fragestellers abwarten.
Ja, kenne ich. Aber dann muß es auch eine Zeiterfassung geben, wo Überstunden oder Fehlstunden vermerkt werdenNö, muß es eben nicht. Überstunden sind ja schon vergütet, egal ob sie gemacht wurden oder nicht. Fallen in einem Monat z.B. keine Überstunden an, ist das positiv für den Arbeitnehmer, denn er bekommt ja das Gehalt nicht gekürzt. Wenn noch eine Zeiterfassung existiert, dann ist das eine Kontrolle für den Arbeitgeber, denn wenn er sieht, es werden keine Überstunden gemacht, dann würde er ja einen gewissen Verlust machen und weist deshalb an, Überstunden zu machen, die er ja nicht extra vergüten muß, denn im Vertrag wurde ja vereinbart, daß dies ja schon mit dem Gehalt geschehen ist.
Es kann nicht sein das man wegen so einer Klausel sich verpflichtet kostenlos Überstunden zu machen.Wie gesagt, kostenlos ist es ja nicht. Und die Klausel ist durchaus üblich und hat m.W. gerichtlich auch Bestand.
Hallo Moni,
Gibt es bei Euch einen Personal-/Betriebsrat/MAV? Dann frage doch da mal nach. Vielleicht gibt es ja eine neue Betriebsvereinbarung.
Ich (persönlich) würde es mir schon überlegen, ob ich wegen einer Std. mehr (40Std. sind mittlerweile auch im öffentlichen Dienst Standard) meinen Job riskieren würde. Klar, man kann grundsätzlich argumentieren, aber praktisch gesehen ....Und wenn in Deinem AV steht, dass Ü-Std. durch Dein Gehalt abgegolten sind, kannst Du eh wenig machen, da Dein AG Ü-Std. anordnen kann - arbeitsrechtlich gesehen. Im übrigen gibt es nirgendwo eine gesetzliche Grundlage, dass Arbeitszeit erfasst werden muß - ich hatte noch nie eine Stelle, wo dies der Fall war - AZ hat der AN selbst eingetragen und die wurde dann erfasst (hat durchaus Vorteile!)
LG
Ophelia
Überstunden sind ja schon vergütet, egal ob sie gemacht wurden oder nicht. Fallen in einem Monat z.B. keine Überstunden an, ist das positiv für den Arbeitnehmer, denn er ....
Hi Step,
ich bin ich anderer Meinung. So ein Festgehalt bezieht sich immer nur auf die festgelegten Arbeitsstunden, in dem Fall hier also 39 Std/Woche. Überstunden oder Minunsstunden müßen dann extra erfasst und ggf anderweitig abgerechnet werden.
Wie gesagt, kostenlos ist es ja nicht. Und die Klausel ist durchaus üblich und hat m.W. gerichtlich auch Bestand.
Naja, wenn du dir da so sicher bist, ich kann`s net glauben. Da wird ich dann aber häufig mal ganz zufällig Krank werden um mir meine Überstunden wirder zurück zu holen ....... kostenlose Überstunden machen - wo kommen wir denn da hin ? Der nächste trägt dann nur offizell 5 Stunden ein und verlangt kostenlos das man 40 std arbeitet oder wie ?
Im übrigen gibt es nirgendwo eine gesetzliche Grundlage, dass Arbeitszeit erfasst werden mußDie Arbeitszeit sicher nicht, jedoch muß die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit muß gem. §16 (2) ArbZG (http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__16.html) aufgezeichnet und dieser Nachweis 2 Jahre aufbewahrt werden.
Hi Step,
ich bin ich anderer Meinung. So ein Festgehalt bezieht sich immer nur auf die festgelegten Arbeitsstunden, in dem Fall hier also 39 Std/Woche. Überstunden oder Minunsstunden müßen dann extra erfasst und ggf anderweitig abgerechnet werden.Das ist Dein gutes Recht. Ich habe hier nur von eigenen Erfahrungen geschrieben, denn wenn man so eine Klausel erstmal akzeptiert hat, ist es schwierig, diese für ungültig zu erklären. M.E. ist sowas sittenwidrig, aber das sehen Gerichte leider anders.
Hallo Moni, Gibt es bei Euch einen Personal-/Betriebsrat/MAV? Dann frage doch da mal ... AZ hat der AN selbst eingetragen und die wurde dann erfasst (hat durchaus Vorteile!) LG Ophelia
Hallo,
ja danke mal für die Infos.
Der Job ist halt mega-langweilig und da kann eine Stunde weniger schon helfen. Über kurz oder lang werde ich auf einiges Risiko selber kündigen, so oder so. Muss aber nicht grad kommende Woche sein, sondern sagen wir mal so in ca. 3 Monaten. Ich finds halt nicht korrekt, 39 oder 40, oder mehr. Mache ich in eine woche 5 mehr und darauf eine Stunde weniger, stehe ich im Minus. Das wurde z.B. verschwiegen, es wird auch drauf gesetzt dass Leute die zusagen damit nicht rechen und dann in der Bredouille sitzen.
Die Ü-Std werden nicht ausgezahlt, oder "verrechnet", ist prinzipiell auch Ok. So nebenbei erwartet mein Chef auch dass ich alle 2 Monate eine Woche Rufbereitschaft mache... :patsch:
Also einfache Frage, wer hat so eine 39Std Regel z.B. bei ner Bank und wenn ja, wird das pro Tag umgerechnet z.B. kommende Woche sind 4 Tage, wieviel muss ich machen, wann. Ich habe hier ca. 50-100 Seiten in 8 Dokumenten dies und das unterzeichent vor und nach Beginn des jobs, aber die "Gleitzeit" AZ Regeln wurden "vergessen"... :engel:
Gruss
MoniW.
PS: habe im Moment keine konkrete Info zum TV, bin aber in so einer Bankenkasse angemeldet. TV im moment eher unwichtig.
Ich finds halt nicht korrekt, 39 oder 40, oder mehr.Schon klar. Nur kannst Du da im Nachhinein wenig gegen machen.
Mache ich in eine woche 5 mehr und darauf eine Stunde weniger, stehe ich im Minus. Das wurde z.B. verschwiegen, es wird auch drauf gesetzt dass Leute die zusagen damit nicht rechen und dann in der Bredouille sitzen.Das wurde nicht verschwiegen. Mit der Klausel im Vertrag ist jegliche Diskussion zur Überstundenvergütung hinfällig. Sowas ist für den Chef recht einfach, da es keiner aufwändigen Regelung mehr bedarf, die dann mühsam den Angestellten zur Unterschrift vorgelegt werden müßte.
So nebenbei erwartet mein Chef auch dass ich alle 2 Monate eine Woche Rufbereitschaft mache... :patsch:Erwarten kann man viel. Nur solltest Du hier vorher die Vergütung besprechen. Rufbereitschaft wiederum wird im Arbeitsvertrag meist und gern außen vor gelassen. Nach dem Motto "Das machen hier alle so. Sie sind die/der Erste, der dafür was vergütet haben möchte" soll Dir ein schlechtes Gewissen eingeredet werden, damit Du da mitspielst. Notdienst und Rufbereitschaft (was ein erheblicher Unterschied ist!) sind aber meist im Tarifvertrag geregelt.
Also einfache Frage, wer hat so eine 39Std Regel z.B. bei ner Bank und wenn ja, wird das pro Tag umgerechnet z.B. kommende Woche sind 4 Tage, wieviel muss ich machen, wann. Ich habe hier ca. 50-100 Seiten in 8 Dokumenten dies und das unterzeichent vor und nach Beginn des jobs, aber die "Gleitzeit" AZ Regeln wurden "vergessen"... Hört sich so an, als wüßtest Du gar nicht, was Du da unterzeichnet hast geschweige denn, was da genau drinsteht ?
TV im moment eher unwichtig.:??: Du hast doch die Themenüberschrift auf den TV bezogen und um Infos gebeten :confused:
Hi Step,
ja das war in Überschrift dann evt. bisschen unpässlich, dachte da es eine internationale Bank ist gilt evt. ein TV. Im Arbeitsvertrag fand ich Nichts dazu.
Also heutzutage gehe ich schon davon aus, dass eine vernünftige Gleitzeitrgelung besteht, insbesondere wenn Ü-Std erwartet werden. DEr AG kann das natürlich anders sehen :engel: Bist Du Dir sicher, das der AG aufgrund einer zusatzklausel Extra Stunden unentgeltlich einfordern kann? Wo steht das mit den Überstunden denn im Gesetz? (Klausel besagt ja nicht dass ich welche mache, sondern nur dass sie vergütet sind). Ich gehe von 39Std aus.
Es geht ja hier um den "informellen" Druck. Mein Ziel ist es nur mein Leben bisschen angenehmer zu machen. Noch mal die Frage, kann ich die 39Std. beliebig verteilen in der Woche? Wie sieht es bei einer 4-Tage Woche aus?
Gruss
Moni
PS: ein BR gibt es nicht, Zufall??? Weltweit ca. 10.000 MA.
, kann ich die 39Std. beliebig verteilen in der Woche? Wie sieht es bei einer 4-Tage Woche aus?
Hi,
die Arbeitszeit von/bis (oder jeden Tag x Stunden bei Gleitzeit) steht doch eigentlich in deinen Arbeitsvertrag drin.
Da du ein Festgehalt bekommst, mußt du mit dem Durchschnittsmonat bzw -arbeitszeit rechnen, dh zurück gerechnet kommt man dann durchschnittlich auf 39Std/Woche. Es kann also sein, das du an manchen Monaten 1-2 Tage mehr arbeitest ohne zusätzlich Geld dafür zu bekommen (bzw zählt dann nicht als Überstunden) und in anderen Monaten (zB mit vielen Feiertagen, ect) weniger für`s gleiche Festgehalt machen mußt.
dachte da es eine internationale Bank ist gilt evt. ein TV. Im Arbeitsvertrag fand ich Nichts dazu. Wenn ein TV gelten soll, dann setzt das immer voraus, daß das irgendwo vereinbart wurde, es sei denn, es gibt einen allgemeinverbindlichen TV (ist eher selten), der dann angewendet werden kann. Das hat mit der Betriebsgröße nichts zu tun. Wenn ein Tarifvertrag gilt, so ist dieser vom Arbeitgeber bekanntzugeben und gem. §8 Tarifvertragsgesetz (TVG) (http://www.gesetze-im-internet.de/tvg/__8.html) an geeigneter Stelle ikm Betrieb auszulegen.
Bist Du Dir sicher, das der AG aufgrund einer zusatzklausel Extra Stunden unentgeltlich einfordern kann? Die Überstunden sind nicht unentgeltlich! Sie sind mit Deinem Gehalt ja schon vergütet, egal ob Du sie gemacht hast oder nicht! Es ist zumindest so, daß hier einzelvertraglich eine Regelung zu den Überstunden vereinbart wurde, die angefechtet werden müßte, wenn eine der Parteien (Du oder der AG) damit nicht einverstanden ist. Ansonsten hat sie zunächst erstmal Gültigkeit, wenn nicht eine höhere Regelung (z.B. ein Gesetz) eine günstgere Regelung dazu vorsieht. Eine gesetzliche Regelung zu Überstunden gibt es leider gar nicht.
Wo steht das mit den Überstunden denn im Gesetz? (Klausel besagt ja nicht dass ich welche mache, sondern nur dass sie vergütet sind). Ich gehe von 39Std aus.Im Direktionsrecht hat der Arbeitgeber das Recht, Überstunden anzuordnen, wenn diese notwendig sind. Würdest Du Dich weigern, verstößt Du gegen die Weisung des AG. Bei den Überstunden sind die gesetzlichen Regelungen in Bezug auf die Arbeitszeit zu beachten und die sind im Arbeitszeitgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/index.html) geregelt.
Es geht ja hier um den "informellen" Druck. Mein Ziel ist es nur mein Leben bisschen angenehmer zu machen.Tja, dann kann ich Dir empfehlen, daß Du Dich arbeitssuchend meldest, Dir einen Bewerbungskostenantrag holst und mal fleißig Bewerbungen schreibst. Beiße die Zähne zusammen und mache die 40 Stunden, bis Du was Neues hast.
Noch mal die Frage, kann ich die 39Std. beliebig verteilen in der Woche? Wie sieht es bei einer 4-Tage Woche aus?Nicht ohne Rücksprache mit dem Arbeitgeber. Der hat das Recht, die Arbeitszeiten zu bestimmen und die Regelungen dafür zu treffen.
PS: ein BR gibt es nicht, Zufall??? Weltweit ca. 10.000 MA.Nö, das ist kein Zufall. Wie in jedem Betrieb auch ist das wieder Schuld der trägen Gesellschaft: bloß nichts machen, ich könnte ja meinen Job verlieren. Es ist nicht einfach, einen BR in den Betrieb zu holen, jedoch auch nicht unmöglich. Allerdings schafft man das fast nur durch Unterstützung einer zuständigen Gewerkschaft. Die wiederum wird aber auch in der Richtung erst tätig, wenn aus dem Betrieb eine gewisse Anzahl von Mitarbeitern dort Mitglied sind.
Hi,
... die Arbeitszeit ... steht doch eigentlich in deinen Arbeitsvertrag drin. Da du ein Festgehalt bekommst, mußt du mit dem Durchschnittsmonat bzw -arbeitszeit rechnen, dh zurück gerechnet kommt man dann durchschnittlich auf 39Std/Woche. ....
Ja dank nochmal für die Infos,
manchmal auch bisschen sehr detailliert Step... ;-)
Es steht im AV nur lapidar, 39h pro Woche Arbeitszeit. Desweitern sind Ü-STd mit dem Gehalt abgegolten. Ein anderer Kollege meinte, ja Freitags nur 7. Das ist ja bisschen seltsam, dass nirgendwo ein Hinweis dazu zu den "Gleitzeiten" zu finden ist. Inwieweit ich (weiterhin) noch Ü-STd leiste, überlege ich mir noch, allerdings nicht mehr lange.
schöne Ostern noch
Moni
PS: Ich dachte ein TV würde evt. gelten (aber im AV steht nix), weil es eine Grossbank ist und der Personaler meinte "ja die 39h, wegen des Banken TV oder so... Aber es geht mir im Moment "nur" um die 39h im AV
ja die 39h, wegen des Banken TV oder so... Die 39 Stunden gelten nicht wegen dem TV, sondern weil sie im Arbeitsvertrag vereinbart wurden.
manchmal auch bisschen sehr detailliert Step... :wink:
:confused:
Vielleicht solltest Du einfach mal in Erfahrung bringen, was ein "Banken-TV" sein soll. M.W. ist für Banken als Gewerkschaft die Ver.di zuständig.
Und nochmals: Nur weil ein Unternehmen eine gewisse Größe oder Mitarbeiterzahl hat, heißt das nicht, daß nur deshalb auch ein TV gilt.
Hi Step,
das war nun ein Irrrtum mit dem TV und es geht um den AV mit den 39h.
Bei der Klausel mit den Ü-Std hab ich mir nicht viel gedacht, da ich meine Ü-Std bisher immer abgefeiert habe, z.B. als Gleittag, was ja in der Firma unmöglich ist.
Meinst Du wirklich der AG könnte sagen: "kommende Woche müssen unbedingt Sie 45 Stunden arbeiten, und die darauf folgenden 3 Wochen mindestens 42 Std."?
Gruss
M.
Meinst Du wirklich der AG könnte sagen: "kommende Woche müssen unbedingt Sie 45 Stunden arbeiten, und die darauf folgenden 3 Wochen mindestens 42 Std."? Theoretisch könnte das verlangt werden, ja.
Danke,
dann werde ich mal paar Bewerbungen schreiben.
Gruss
Moni
Bei der Klausel mit den Ü-Std hab ich mir nicht viel gedacht, da ich meine Ü-Std bisher immer abgefeiert habe, z.B. als Gleittag, was ja in der Firma unmöglich ist.
Die einzige Möglichkeit, aungeordnete Überstunden wieder abzufeiern wäre über das Arbeitszeitgesetz.
Wenn Du eine 5 Tage-Woche hast und höchstens 10 Stunden pro Tag arbeiten darfst, dann muß innerhalb von 6 Monaten ein Ausgleich stattfinden, sodaß durchschnittlich 8 Stunden pro Tag gearbeitet wurde. Für Dich würde das zwangsläufig bedeuten, daß Du innerhalb dieses 6-Monats-Zeitraums auch weniger als 40 Wochenstunden arbeiten mußt, um diesen Ausgleich zu erreichen. Das würde also bedeuten, daß Dir Woche maximal eine Überstunde mit Deinem Gehalt als abgegolten wäre, denn der Rest muß ja ausgeglichen werden. Das wäre die einzige Möglichkeit, Deine Überstunden, die über die 40 Stunden hinausgehen, doch noch vergütet zu bekommen.
Danke,
dann werde ich mal paar Bewerbungen schreiben.
Gruss
Moni
Na dann viel Erfolg.
Hi Step,
es geht mirnichtnur um die 1 Stunde, sondern darum,dass wir chronisch unterbesetzt sind, und wir müssen auch ein "Servicelevel" erfüllen,d.h. kurzfristig auftrtende Probleme müssen sofort behandelt werden. Dazu noch die Rufbereitschaft, d.h. es ist kein normales privtleben mehr möglich. Einige sind hier lange dabei und ich weiss, dass die bei den Stunden tricksen dürfen.
Ich bin aber zum Glück nicht so sehr wie andere auf den Job angewiesen, und überlege mir wasman tun könnte z.B. eine BR gründen:confused: Allerdings werde ich spätesten nach dem 31.12. nicht mehr mitarbeiter sein.
Gruss
:sensationell:
Hallo,
bin nun schon dabei meinen Abgang vorzubereiten, was ich bald schriftlich machen werde. Im AV ist so eine Klausel "Freistellung etc.". Da wir unterbesetzt sind und die unfähig sind Leute einzustellen, könnte ich mir aber vorstellen, dass mein Chef eher auf meine Anwesenheit besteht.
Es geht um den Resturlaub/Anspruch 2010, der bei insgesamt 18 Tagen bis Juli liegt. Könnte mein Chef drauf bestehen, dass ich den Urlaub ausbezahlen lasse, oder habe ich recht darauf, den Urlaub zu nehmen, was ich tun will also ab ca. mitte des letzten Monats den Urlaub abfeiern?
Gruss
Moni
Hallo moniW,
bitte öffne dazu ein neues Thema im entsprechenden Unterforum, da dies eine neue Frage ist, die mit dem eigentlichen Problem in diesem Thread nichts zu tun hat.
Danke,
Step
Thema geschlossen
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