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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kein Lob, das in Wahrheit Kritik ist


Forumadmin
18.10.2006, 16:38
Landesarbeitsgericht Hamm
Urteil vom 17. Dezember 1998
– 4 Sa 630/98 –

In Arbeitszeugnissen dürfen keine verschlüsselten oder doppeldeutigen Formulierungen stehen.

Der Satz "Sie war tüchtig und in der Lage, ihre eigene Meinung zu vertreten"
stellt die betroffene Arbeitnehmerin als Querulantin dar.
Auf ihr Verlangen ist dieser Satz zu streichen.