traurigemama3
03.04.2010, 13:54
Hallo,
also ich habe bisher Alg 2 bekommen da ich alleinerziehend mit drei Kindern war. Binjetzt mit meinem neuen Partner zusammen gezogen und habe heute den ernüchternden Bescheid bekommen.
Wir haben folgende Einnahmen pro Monat.
Partner: 2088,58 im Durchschnitt (es varuiert ständig sind auch mal nur 1700)AAAber hier werden 659 Euro wieder abgerechnet weil er titulierten Unterhalt bezahlt.
Kind 1: Unterhalt 282 Euro
Kind 2:kein Unterhalt
Kind 3: kein Unterhalt
Kindergeld für alle drei zusammen: 558 Euro
Im Brief von der Arge wird berechnet das wir ein monatliches Gesamteinkommen aus Gehalt, Kindergeld und Unterhalt von 1308 Euro haben.
Ausserdem haben die berechnet das wir einen Bedarf haben von 1259 Euro im MOnat.
Laut 20 Internetrechnern müssten wir noch zwischen 100 und 200 Euro bekommen von der Arge und meine Kinder und ich wären versichert.
Unsere Miete ist 450 (mietstufe 1) und 100 nebenkosten und 100 heizkosten incl warmwasser.
Hier wurde von der Arge nur 425 euro grundmiete anerkannt und eben 100 nebenkosten. von den Heizkosten werden 74,77 anerkannt. Für meinen kleinen Sohn der Unterhalt bekommt wird ein Mietanteil von 105 Euro abgezogen.
Also haben wir laut der Arge einen monatlichen Überschuss von 48,81 Euro. Aber wieso?Bei meinem Partner rechnen die 2088,58 Euro durchschnittseinkommen abzüglich 210 Euro Freibetrag erwärbstätigkeit abzüglich 100 Euro Grundfreibetrag und abzüglich 659 Euro Unterhalt. Also er hat ein anrechenbares Einkommen von 1119,58 Euro.
Ich versteh das alles grad nicht. Wieos haben wir nur einen monatlichen Bedarf von 1259,82 Euro. Das müsste doch viel mehr sein.
P.s. meine Kinder sind 11, 10 und 6 jahre. Der 6 jährige geht noch in den Kindergarten.
Jetzt hab ich das Problem das meine Kinder und ich ncihtmehr versichert sind und wie soll ich die versicherung bezahlen von 140 euro im monat.
Stimmt die Berechnung denn so?
Ich hoffe es ist jemand da der m ir was dazu sagen kann. Vielleicht jemand der sich gut auskennt mit den Berechnungen. Wir haben ohne alg 2 also ohne zusätzliche 100 euro und ohne die versicherung im monat nur einen Überschuss von etwa 50 Euro nach abzug unserer Kosten(leben sehr sehr sparsam, nix unnötiges) von den 50 Euro muss ich jetzt die 140 für die Krankenversicherung abziehen da haben wir ein dickes Minus.
Hilfe! Kann mir jemand helfen?
Grüsse die traurige Mama
princemum
03.04.2010, 14:30
Wenn ihr kein ALG 2 mehr bekommt ist das doch im Grunde gar nicht mal so schlecht, das heißt ja das ihr "raus" seid, ich war darüber damals sehr froh.
Versucht doch einfach nun Wohngeld und Kinderzuschlag zu beantragen, denke wenn ihr zu viel für Hartz4 habt, müsste es damit klappen- und ihr habt auch wieder mehr. Kinderzuschlag bekommt man bis zu 140€ pro Kind für 36 Monate.
Ich bin es nicht
03.04.2010, 15:57
hallo traurige Mama ..
warte mal ab bis Trinitiy im Forum ist ..
sie kann dir das genau aufbröseln ..
ich habe da auch keine Ahnung , aber meines Erachtens stimmt gewaltug was nicht ..
wurde bei eurem Bedarf auch die Miete und Heizkosten berücksichtigt ?..
1259 € würden etwaig den Bedarf für 5 Personen ( 2 Erw. und 3 Kinder ) decken ..... aber ohne die Wohnkosten / Miete u. Heizung ..
bisgen Geduld .. durch die anstehenden Ostertage ist es im Augenblick etwas ruhig im Forum ..
traurigemama3
03.04.2010, 16:59
hallo nochmals,
also ich versuch mal auszugaweise zu schreiben was die mir geschickt haben.
"Ihr monatliches Einkommen aus Erwerbseinkommen, Unterhalt , Kindergeld beträgt 1308,63 Euro. Der monatliche Bedarf liegt bei 1259,82 Euro. Ihr Einkommen übersteigt damit den Bedarf, sodass kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht."
Berechnung für 04/2010
Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft:
Person 1 (ich) (33 jahre)
Person 2 (mein Sohn) (11 jahre)
Person 3 (mein Sohn) (10 Jahre)
Person 4 (mein Partner) (31 Jahre)
Weitere zum Haushalt gehörende Personen:
Person 5 (mein Sohn) (6 jahre)
Ausschlussgrund (§ 7 und § 7a)
Kosten der Unterkunft
Anerkannte Grunsmiete 425,00 Euro
Anerkannte Betriebskosten 100,00 Euro
= MIetkosten 525,00 Euro
Heizkosten 100,00 Euro
abzüglich Warmwasser 25,23 Euro
davon werden anerkannt 74,77 Euro
= Heizkosten 74,77 Euro
Für folgende Personen werden Miet-/Heizkostenanteile abgezogen:
Person 5 (mein sohn) (6 jahre) Mietanteil 105,00 Euro Heizkostenanteil 14,95 Euro
Bedarfsfestsetzung
Person 1 Person 2 Person 3 Person 5
(ich) (sohn 11) (sohn 10) (Sohn 6)
Regelleistung 323,00 Euro ------- ------- -------
Sozialgeld -------- 251,00Euro 251,00Euro -------
Unterkunft 105,00Euro 105,00euro 105,00euro -------
Heizkosten 14,96Euro 14,96Euro 14,96Euro -------
BEDARF 442,96Euro 370,96Euro 370,95Euro -------
abzüglich Einkommen von unter 25-jährigen
Kindergeld EStG ------- -184,00Euro -184,00Euro -------
Bedarf von unter
25-jährigen -------- 186,96Euro 186,95Euro 0,00Euro
Überhang Kindergeld----- 0,00Euro 0,00Euro 189,00Euro
Gesamtbedarf der BG 1259,82 Euro
Anteil zum
Gesamtbedarf 35,16% 14,84% 14,84% ------
Einkommen
abzügl.Bereinigungen
anrechenbares
Einkommen 0,00Euro 0,00Euro 0,00Euro 189,05Euro
anrechenbares Einkommen der BG 1308,63 Euro
Anrechnung
Einkommen
nach Bedarfs-
anteilen 460,13Euro 194,20Euro 194,19Euro --------
Bedarfsfestsetzung
Person 4(partner)
Bedarf
Regelleistung 323,00Euro
Unterkunft 105,00Euro
Heizkosten 14,95Euro
Bedarf 442,95Euro
abzüglich Einkommen von unter 25-jährigen
Gesamtbedarf der BG 1259,82
Anteil zum
Gesamtbedasrf 35,16%
Einkommen
lfd Einkünfte
Erwerbstätigkeit
(durchschnitt
12 Monate) 2088,58Euro
abzüglich Bereinigungen
Freibetrag
Erwerbstätigkeit 210,00Euro
Grundfreibetrag 100,00Euro
Aufwendungen
für Unterhalt 659,00Euro
anrechenbares
Einkommen 1119,58Euro
anrechenbares Einkommen der BG 1308,63Euro
Anrechnung
Einkommen nach
Bedarfsanteilen 460,11Euro
Leistungsberechnung
Bedarf Anteil zum Anrechnung ALG II/ Befristeter
Gesamtbedarf Einkommen Sozialgeld Zuschlag
Person 1 (ich) 442,96 35,16% 460,13 -17,17 0,00
Person 2(11 Jahre)186,96 14,84% 194,20 -7,24 0,00
Person 3(10 Jahre)186,95 14,84% 194,19 -7,24 0,00
Person 5(partner)442,95 35,16% 460,11 -17,16 0,00
gesamte BG 1259,82 100,00% 1308,63 -48,81 0,00
Leistungen der Eingliederung
Einstiegsgeld Arbeitsgelegenheiten Eingliederungsleistung
Person 1(ich) 0,00 0,00 40,00
Kindergartenbeitrag
Zahlung
Person 1 0,00
Person 2 0,00
Person 3 0,00
Person 5 0,00
gesamte BG 0,00
Berechnung des Bedarfs von Peron 4(sohn 6 jahre)
1. Bedarf
Regelleistung 251,00Euro
Mietanteil 105,00Euro
Heizkostenanteil 14,95Euro
insgesamt 370,95Euro
2.Einkommen
Kindergeld 190,00Euro
Wohngeld 88,00Euro(wird ebenfalls zur zeit neu berechnet und
ich weiss nicht ob wir da noch was
bekommen)
Unterhalt 282,00Euro
insgesamt 560,00Euro
3. Übersteigendes Kindergeld 189,05 Euro
sodele so sieht unser bescheid aus den ich heute bekommen habe. Ich hoffe Ihr könnt etwas damit anfangen.
Grüsse Mama
Hier wurde von der Arge nur 425 euro grundmiete anerkannt und eben 100 nebenkosten.
Wie hoch sind denn die tatsächlichen Nebenkosten ?
Sind die Heizkosten tatsächlich höher als 100 Euro oder wurde unzulässigerweise pauschliert ?
Wurde die Wohnung von der ARGE als angemessen angesehen ? Wenn ja, dann wären hier schonmal alle Kosten in tatsächlich anfallender Höhe mit einzubeziehen.
traurigemama3
03.04.2010, 17:20
Wir bezahlen 450 Euro kaltmiete, 100 Euro abschlagszahlung an nebenkosten und 100 Euro abschlag an heizkosten.
Ja das wurde sie. Ich hatte hier bisher auch keine Probleme als ich noch alleinerziehend mit meinen drei kindern war. Da standen uns 95 qm zu. Es sind aber 97 qm. Da wir ja jetzt eine person mehr sind würde uns ja sogar noch mehr qm zustehen.
Ich bin es nicht
03.04.2010, 17:53
nochmals hallo ..
sorry , aber ich kann dir da absolut nicht weiterhelfen , weil ich mich so garnicht mit den Berechnungen der Kinder auskenne ..
warte einfach noch etwas ab und schaue hin und wieder ins Forum ..
wenn garnichts geht und ihr finanziell überhaupt nicht mehr zurecht kommt , so sollte man etwaig überlegen , ob der Partner sich nicht besser ein kleines Zimmerchen mietet und er kommt weiterhin auf Besuch ..
irgendwas muss ja passieren , damit die Kinder wieder ihren Krankenversicherungsschutz haben ..
ich finde es sowieso nicht in Ordnung mit was für einer dreisten Selbstverständlichkeit der Staat abverlangt , das der eine für den anderen einstehen muss ..
also der Arbeitslohn von deinem Partner komplett in die neue Familie einfließt ..
normalerweise kann man dem Status - Bedarfsgemeinschaft - für das erste Jahr widersprechen ..
dann müsste dein Partner nur noch seinen Mietkosten/Heizungsanteil beisteuern ..
ich weiss aber nicht wie es aussieht wenn Kinder mitwohnen ? ( ob das dann auch anwendbar ist , den Status für 1 Jahr nach vorne zu schieben ..
ich hatte das seinerzeit auch mit meinem Freund so geregelt ..
er war berufstätig und ich bekam ALG II ..
die hatten wohl erst was bei der Arge rumgezickt , und dann war es in Ordnung ..
mein Freund wäre sonst auch ausgezogen , da ich mich von der Arge nicht deligieren lasse ..
Ja das wurde sie. Ich hatte hier bisher auch keine Probleme als ich noch alleinerziehend mit meinen drei kindern war. Da standen uns 95 qm zu.Okay, dann wäre zumindest ein Punkt schonmal, die volle Kaltmiete durchgesetzt zu bekommen. Der Abzug für Warmwasser ist nur in Ordnung, wenn Ihr Wasser mit demselben Mittel beheizt wie die Wohnung selbst, also wenn Ihr mit Gas die Wohnung heizt und das Warmwasser eben auch darüber, da Warmwasseraufbereitung im Regelsatz enthalten ist und sonst doppelt berücksichtigt würde.
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