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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weihnachtsgeld voll angerechnet?


Funny
18.10.2006, 17:18
Habe folgende Situation.

Januar bis märz auf 400€ basis gearbeitet(nichts arbeitslos)

April bis september Vollzeit

Oktober bis Dezember Arbeitslos und nebenbei auf 400€ basis gearbeitet.


Alle Tätigkeiten waren in der gleichen Firma.


Nun meine Frage, in der Zeit von Oktober bis Dezember darf man ja 165€ dazuverdienen. Nun habe ich aber im November noch zusätzlich Weihnachtsgeld bekommen, was vom AA voll auf mein Arbeitslosengeld angerechnet wurde.

Meine Frage dürfen die nicht eigentlich nur 3/12 davon anrechnen?

Seebarsch
18.10.2006, 18:41
Hallo Funny,
:welcome:

Die Weisungen der BA, siehe im Link die Randziffer 141.70
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A016-Infomanagement/Publikation/pdf/-141-SGB-III-Anrechnung-von-Nebeneinkomm.pdf
sind da m.E. recht deutlich.
da heisst es,
"Einmalzahlungen sind als monatliche Beträge in dem Zeitraum zu berücksichtigen, für den sie gewährt werden."
Also ist hier beim Weihnachtsgeld, das ja anteilig für das ganze Jahr, bzw. die gearbeiteten Beschäftigungsmonate gezahlt wird, monatlich aufzusplitten und dem bisher angerechneten Nebenverdienst zuzurechenen.

Melde Dich mal telefonisch bei dem zuständigen Servicecenter und schilder den Vorgang unter Hinweis auf die Dienstanweisung,
Dann bekommst Du von dem Leistungsteam einen Rückruf und kannst das klären.
Achte allerdings auf die Widerspruchsfrist, damit diese nicht abläuft.
Gruß
(PS. Der Rückruf sollte innerhalb von 48 Stunden kommen!)

Funny
07.12.2006, 16:59
So hab heute nun die Antwort bekommen.


Der Anspruch auf die Einmalzahlung (weihnachtsgeld) bestand im November 2005. Das weihnachtsgeld wird nicht auf die Beschäftigungsmonate umgerechnet, sondern nur in dem Monat berücksichtigt, in dem der Anspruch(auf Zahlung) besteht und der Zufluss erfolgt ist(hier November 2005).



Ich habe immernoch die Meinung, das dies nicht rechtens ist. Denn um den Anspruch auf Weihnachtsgeld zu haben, musste man eine bestimmte vorherige Beschäftigungszeit vorweisen.

Zusätzlich finde ich es bemerkenswert von der Bearbeiterin dieses Widerspruchverfahrens, dass Sie in Ihrem Schreiben, welches Grundlage für ein eventuell folgendes gerichtsverfahren ist, sogar statt 2005 immer 2003 schreibt. Das spricht nur für Ihre Fähigkeit bzw. Kompetenz.

Und nun der 2te dicke Brocken.

Zitat aus der Bescheinigung über Nebeneinkommen Punkt 6

Gem. § 9 Einkommenssteuergesetz wird für den Weg zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte pro Arbeitstag als Entfernungspauschale ein Betrag in Höhe von
0,36 € je Kilometer bis zu einer Entfernung von 10km und 0,40 € je weiteren
Kilometer zugrunde gelegt. Höhere Kosten bei Benutzung öffentlicher
Verkehrsmittel können auf Nachweis anerkannt werden.


Und jetzt schreiben sie mir:

Für die Aufwendungen vom wohnort zur Arbeitsstelle wurden gem. §9 Einkommenssteuergesetz 0,30€ pro Kilometer berücksichtigt. Bei der Anrechnung von Nebeneinkommen nach §141 SGB 3 sind die Werbungskosten nach den Vorschriften des Steuerrechts anerkennunsfähig/abzugsfähig.

Also mir fällt da langsam nichts mehr zu ein :patsch:

Würde mich über fachliche Meinungen freuen.

Seebarsch
07.12.2006, 18:47
Hallo Funny,
leider stimmen die 0,30 € pro Entfernungskilometer. Ich vermute mal, dass Du einen veralteten Vordruck benutzt.
Hier der neue Vordruck! (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg-Nebeneinkommen.pdf)
Gruß
:engel:

Funny
07.12.2006, 19:27
Und seit wann gelten die neuen Bestimmungen?

Seebarsch
07.12.2006, 19:43
Die Änderung hinsichtlich der Fahrkosten gilt meiner Meinung nach schon seit dem 01.01.2005!
:confused:

Funny
07.12.2006, 19:52
Hab nachgesehen 1.1.2004. Und dann bekommt man ende 2005 noch nen alten Zettel :patsch:


Aber wie beurteilst du die Anrechnung von dem weihnachtsgeld, du meintest doch erst man müsse das aufsplitten.

Seebarsch
07.12.2006, 20:20
Hallo funny,
hinsichtlich der Berücksichtigung der Einmalzahlung, hier Weihnachtsgeld, bleibe ich bei meiner Meinung.
Wenn Du dir die Bescheinigung für das Nebeneinkommen, Punkt 2, anschaust, siehst Du, dass der Arbeitgeber die Einmalzahlung einzutragen hat und DABEI auch den Zeitraum zu benennen hat, für den Du die Einmalzahlung bekommst.
Das hat schon seine Gründe, warum danach gefragt wird!

An Deiner Stelle würde ich gegen den Bescheid einen Widerspruch einlegen!
Gruß

Funny
07.12.2006, 21:56
Hab ja Widerspruch eingelegt und das ist das Ende des widerspruches. Die nächste Instanz wäre eine Klage und da muss man halt 100% richtig liegen, sonst kostet das ja auch kohle

Seebarsch
08.12.2006, 10:44
Hallo funny,
wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, die die Kosten übernimmt, wären Aufwand und Ertrag schon zu beachten!
Gruß