gioconda
03.04.2010, 21:15
Hallo, bin neu im Forum und hätte eine Frage, die eigentlich meine Schwester betrifft (ich bin vollberufstätig, seit 20 Jahren öffentlicher Dienst).
Meine Schwester (60 Jahre alt) ist arbeitslos und bezieht ALG II. Sie hatte bis November 2009 einen Minijob auf € 220,00-Basis und die Einkommensbescheinigungen immer pünktlich vorgelegt (wurde mit der Leistung verrechnet).
Zum 01.04.2010 hat sie erneut einen Minijob auf € 220-Basis, den sie bei der ARGE ordnungsgemäß angemeldet hat. Sie hat heute ein Schreiben bekommen, wonach sie den ARbeitsvertrag vorlegen soll. Bei dem vorherigen Minijob hat die ARGE keinen Arbeitsvertrag angefordert, meine Schwester hatte mit dem Arbeitgeber auch keinen Arbeitsvertrag abgeschlossen.
Ich kenne mich auf diesem Gebiet nicht so gut aus, so daß ich anfragen möchte, ob es sich hierbei um eine neue REgelung handelt. Was ist, wenn sich der ARbeitgeber weigert, mit meiner Schwester einen Arbeitsvertrag abzuschließen:wut:.
Herzlichen Dank für Eure Hilfe
gioconda
Meine Schwester (60 Jahre alt) ist arbeitslos und bezieht ALG II. Sie hatte bis November 2009 einen Minijob auf € 220,00-Basis und die Einkommensbescheinigungen immer pünktlich vorgelegt (wurde mit der Leistung verrechnet).
Zum 01.04.2010 hat sie erneut einen Minijob auf € 220-Basis, den sie bei der ARGE ordnungsgemäß angemeldet hat. Sie hat heute ein Schreiben bekommen, wonach sie den ARbeitsvertrag vorlegen soll. Bei dem vorherigen Minijob hat die ARGE keinen Arbeitsvertrag angefordert, meine Schwester hatte mit dem Arbeitgeber auch keinen Arbeitsvertrag abgeschlossen.
Ich kenne mich auf diesem Gebiet nicht so gut aus, so daß ich anfragen möchte, ob es sich hierbei um eine neue REgelung handelt. Was ist, wenn sich der ARbeitgeber weigert, mit meiner Schwester einen Arbeitsvertrag abzuschließen:wut:.
Herzlichen Dank für Eure Hilfe
gioconda