Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darf das Amt das Einkommen meines Sohnes mit Berechnen
Hallo kann mir jemand helfen
Mein Partner ist Arbeitslos und bezieht ALG II
Wir leben in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft
ich arbeite als Küchenhife habe einen 16 Jährigen Sohn der aber nicht das Kind meines Partners ist.
ist es vom Arbeitsamt korreckt das sie das einkommen meines Sohnes, bei der berechnung von ALG II mit berücksichtigen
StephanK
31.08.2005, 12:22
:welcome: seimen
Wir leben in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft Wenn Ihr denn wirklich eine Bedarfsgemeinschaft seit....
ist es vom Arbeitsamt korreckt das sie das einkommen meines Sohnes, bei der berechnung von ALG II mit berücksichtigen... dann ist das schon korrekt, ja. Bedarfsgemeinschaft bedeutet ja gerade, dass der zusammengerechnete Bedarf und das zusammengerechnete Einkommen nebeneinandergestellt werden.
Die Frage ist nur, ob Du mit Deinem Partner auch eine eheähnliche Gemeinschaft führst. Das ist nämlich Voraussetzung dafür, dass ihr alle drei als Bedarfsgemeinschaft zusammengefasst werdet. Wäre das nicht so, dann wäre natürlich aus das Einkommen Deines Sohnes außen vor.
Schaut Euch besser noch mal genau an, ob diese Einstufung als eheähnliche Gemeinschaft (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#22) so richtig ist...
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.