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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Behörde darf keine Vermieterbescheinigung verlangen


StephanK
31.08.2005, 15:33
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Gericht: Hessisches Landessozialgericht
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 22.08.05
Aktenzeichen: L 7 AS 32/05 ER

Kernaussagen. 1. ALG II-Bezieher sind nicht verpflichtet, Kontoauszüge zurückliegender Monate vorzulegen und verletzen ihre Mitwirkungspflicht nicht dadurch, dass sie nur den aktuellen Kontostand mitteilen.
2. ALG II-Bezieher sind nicht verpflichtet, Bescheinigungen des Vermieters vorzulegen, um ihre Unterkunftskosten nachzuweisen. Dazu reichen der Mietvertrag und ggf. Nachweise über seit Vertragsschluss erfolgte Mieterhöhungen sowie Nachweise über die tatsächliche Mietzahlung. Mit einer Weigerung, eine Vermieterbescheinigung vorzulegen, verletzten ALG II-Bezieher ihre Mitwirkungspflicht nicht.

Wortlaut des Beschlusses (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=23690&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=)