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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krank aus dem Arbeitsverhältnis raus


monika
19.10.2006, 12:12
Hallo,

ich wäre ab 01.11.2006 arbeitslos. Bis dahin habe ich Urlaub, stehe also noch im Arbeitsverhältnis. Mit dem AA ist eigentlich auch schon alles gelaufen. Ich habe meinen Bescheid über AlgI.

Nun habe ich mir den Fuß gebrochen und bin auf jeden Fall über den 01.11.2006 krank geschrieben.

Telefonisch bekam ich vom AA die Info, dass ich mich nun nicht arbeitslos melden darf, sondern bei der Krankenkasse mein Geld erhalte. Ich soll mich erst arbeitslos melden, wenn ich wieder gesund bin.

Da ich Angst habe, dass ich wieder etwas falsch mache und dann abermals eine Sperrzeit bekomme, wollte ich diesen Sachverhalt hier schildern, damit ihr mir vielleicht Tips geben könnt, wie ich alles richtig mache.

Weitere Frage: Wird das ALG I dann vom Krankengeld prozentual berechnet oder bleibt mein Gehalt weiterhin maßgeblich? Ich nehme an, dass das Krankengeld höher ist, als das ALG I?

Falls ich finanzielle nachteile hätte, würde ich auch trotz Fußbruch mich dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stellen. Ich komme mit den Krücken ganz gut zurecht. Könnte ich die Krankmeldung selber beendigen?

Vielen Dank im voraus.

Liebe Grüße

moni

Die Ägypter
19.10.2006, 14:10
Hallo Monika,

bis auf die Schmerzen mit dem gebr. Fuss hätte es gar nicht besser laufen können.

Bis zum Kündigungszeitpunkt/Vertragsauslauf zahlt dein AG Krankengeld, dann stellst du Antrag auf Krankengeld bei deiner KV.

Krankengeld ist deutlich höher als ALG I und du gewinnst so Zeit (ALG ist solange zurückgestellt bis du gesundgeschrieben wirst)!

Du musst jetzt darauf achten in Serie krankgeschrieben zu werden (ohne Unterbrechung!), solange bis du deinen Fuss wieder so bewegen kannst, dass du auch dem Arbeitsmarkt wieder vollumfänglich zur Verfügung stehen kannst. Krankengeldbescheide musst du aufheben und den Einstellungsbescheid Krankengeld der AA auch vorlegen (mach dir davon vorher eine Kopie z.B. für deine Rentenunterlagen!). und dann setzt ALG I ein, bis du eben einen Job gefunden hast.

ALG I wird nach deinem letzten Job berechnet, nicht nach Krankengeld, aber... du verlängerst u.U. deine Anwartschaftszeiten und... es werden Sozialversicherungsbeiträge bei Krankengeldbezug abgeführt, die auch deine Rente später "verbessern", da deutlich höher!

monika
20.10.2006, 08:33
Vielen Dank Kristin für deine Antwort.

Aber wann sollte ich mich nun arbeitslos melden? Ein Bruch dauert erfahrungsgemäß 6 Wochen. Sollte ich dann 1-2 Wochen zuvor zum Arbeitsamt? Ich frage deshalb nach, weil ich vor einer weiteren Sperre Angst habe. Wer weiß, was noch alles auf dem Merkblatt stand, was ich angeblich 2003 ausgehändigt bekam.

Lieben Gruß

moni

Die Ägypter
20.10.2006, 14:21
Hallo Monika,

mit einem Bruch stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung - dich vorweg arbeitssuchend zu melden, macht keinen Sinn, eben weil du nicht einschätzen kannst, wann du wieder zur Verfügung stehst!

Die BA-Broschüre (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-f-Arbeitslose.pdf)

monika
21.10.2006, 10:12
Vielen Dank Kristin für die Antwort.

Gruß

moni