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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitszeugnis - Zufrieden kann unzufrieden bedeuten


Forumadmin
19.10.2006, 13:49
Landesarbeitsgericht Köln
Urteil vom 2. Juli 1999
– 11 Sa 255/99 –

Die Zeugnisformulierung "zu unserer Zufriedenheit" bezeichnet eine unterdurchschnittliche Leistung.

Mit der Formulierung "stets zu unserer Zufriedenheit" wird die Leistung als durchschnittlich beurteilt.

Im Zweifel haben ArbeitnehmerInnen Anspruch auf eine durchschnittliche Bewertung.

Wünschen sie eine bessere Beurteilung, tragen sie die Beweislast.
Gleiches gilt für den Arbeitgeber, wenn er nur zu einer schlechteren Bewertung bereit ist.