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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berechnung ALG I nach Ausbildung


freak-chris
12.04.2010, 21:36
Hallo.

Habe eine Ausbildung zum Elektriker gemacht innerhalb einer BAE-Maßnahme (Berufsausbildung in einer ausserbetrieblichen Einrichtung).

Die letzten 6 Monate (4. Lehrjahr) habe ich rund 360,- € bekommen und im 3. Lehrjahr 340,- €.

Leider konnte mich mein Chef aufgrund der momentanen Marktwirtschaftslage nicht übernehmen, was nun zur Folge hat, dass ich eben Arbeitslos geworden bin. Das erste Mal in meinem Leben.

Also bin ich zum Arbeitsamt und habe mir einen Arbeitslosengeldantrag geben lassen und den Zuhause ausgefüllt. Dann habe ich bei der Service-Rufnummer angerufen und einen Termin zur Abgabe des Antrages vereinbart.

Zu dem Termin bin ich erschienen und der nette Herr konnte mir dann auch gleich sagen, was ich bekommen würde.

Da die Vergütung der Ausbildung nicht als solche angerechnet werden kann, da es "nur" eine Beihilfe wäre, würde mein Einkommen fiktiv berechnet.
Er hat ausgerechnet, dass ich 813,-€ erhalten würde, auch wenn ich das nicht nachvollziehen konnte und ich 2 Mal nachgefragt hatte.
Er müsse das aber noch an die Agentur in Regensburg senden und von denen erhalte ich dann auch den Bewilligungsbescheid.

Dieser ist mittlerweile bei mir eingetroffen und mich traf der Schlag, als ich den Bescheid gelesen habe. Ich würde nur 160,- € erhalten.
Eine Begründung für den gewaltigen Unterschied war nicht angegeben.

Deshalb habe ich auch gleich einen Widerspruch aufgesetzt und in die Agentur gefaxt.:sdagegen:
Mittlerweile ist ein Brief gekommen, dass der Widerspruch eingegangen ist und bearbeitet wird.


Meine Frage: Wer hat nun recht? Gibt es ein Minimum an ALG, das gezahlt werden muss? Und gibt es eine Zeitspanne, die sich die Agentur maximal für den Widerspruch zeit lassen kann?

Wäre für ein paar Antworten äusserst dankbar:)

Step
12.04.2010, 21:56
Deshalb habe ich auch gleich einen Widerspruch aufgesetzt und in die Agentur gefaxt.:sdagegen:Wie hast Du denn den Widerspruch begründet ?

Wer hat nun recht?Hast Du mit dem SB nochmal gesprochen ? Er wird sich ja die Aussage mit der fiktiven Berechnung nicht aus der Glaskugel gesogen haben.

Ich würde nur 160,- € erhalten.
Hast Du Dich vielleicht verlesen und das bezieht sich auf eine Woche (und nicht auf den Monat) ?
Und gibt es eine Zeitspanne, die sich die Agentur maximal für den Widerspruch zeit lassen kann?Ja, 3 Moante. Sollte aber gewöhnlich schneller gehen.

freak-chris
12.04.2010, 22:26
Erst mal danke für die Antwort. Und auch danke, dass du den Thread umbenannt hast. Mir ist einfach kein besserer Titel eingefallen:patsch:

Begründet habe ich den Widerspruch damit, dass eben der Berater zu mir gesagt hat, dass die Vergütung nur fiktiv berechnet werden könne.

Mit dem SB (Serviceberater?) hab ich leider nicht nochmal gesprochen, da ich leider nicht mehr weiß, wie der Herr heisst:patsch:

Auf dem Bescheid steht zu lesen: Zahlbetrag monatlich(=30 Tage bei vollen Kallendermonaten): 164,10 €

Ich hoffe jetzt mal nicht, dass die 3 Monate brauchen.:shock:

Step
12.04.2010, 22:32
Mit dem SB (Serviceberater?) SB = Sachbearbeiter :wink:

Lopo01
12.04.2010, 23:40
Hi,

die fachlichen Hinweise zu § 131 SGB III der Arbeitsagentur sagen hier folgendes :

1.4.2 Beschäftigung zur Berufsausbildung

Berufsausbildung Rz (131.26)

(1) Für Zeiten der Beschäftigung zur Berufsausbildung (§ 25 Abs. 1) ist das erzielte, beitragspflichtige Arbeitsentgelt (Ausbildungsvergütung) zugrunde zu legen.

FH zu § 131 SGB III (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/da-alg-p131.pdf)

freak-chris
13.04.2010, 00:16
Was letztendlich heißt?

Tut mir leid, aber bei Juristendeutsch hab ich da so meine Probleme.

Desweiteren weiß ich jetzt nicht, ob da die Beihilfe auch mit dazuzählt, weil es ja keine Ausbildungsvergütung in dem Sinne war.

Lopo01
13.04.2010, 14:15
Was letztendlich heißt?

Tut mir leid, aber bei Juristendeutsch hab ich da so meine Probleme.

Desweiteren weiß ich jetzt nicht, ob da die Beihilfe auch mit dazuzählt, weil es ja keine Ausbildungsvergütung in dem Sinne war.

Was kostet BaE?

Für den Teilnehmer entstehen keine Kosten. Die Auszubildenden erhalten eine Ausbildungsvergütung.


Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) (http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A05-Berufl-Qualifizierung/A051-Jugendliche/Allgemein/Foerderung-Berufsausbildung-AN.html#d1.2)

Ansonsten bleibt dir nur der Widerspruch gegen die Höhe des Bewilligungsbescheides.



(http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A05-Berufl-Qualifizierung/A051-Jugendliche/Allgemein/Foerderung-Berufsausbildung-AN.html#d1.2)

freak-chris
13.04.2010, 17:48
Ansonsten bleibt dir nur der Widerspruch gegen die Höhe des Bewilligungsbescheides.


Den hab ich ja eingelegt.

Lopo01
13.04.2010, 20:26
Hi freak-chris,

wäre gut, wenn du das Ergebnis deines Widerspruchs hier bekannt gibst.

Dann könnten andere Betroffene in gleicher Situation sich daran orientieren.

freak-chris
14.04.2010, 03:35
Klar.

Sobald ich ein Ergebnis hab, wisst ihr es als erstes...

Naja, fast als erstes, davor muss ich es ja erst wissen :lol:

freak-chris
21.04.2010, 17:29
Hab immernoch nichts gehört.

Kann ich mich irgendwie über den derzeitigen Stand informieren?

Sprich, lohnt es sich überhaupt, bei denen Anzurufen?

Lopo01
22.04.2010, 23:58
Hab immernoch nichts gehört.

Kann ich mich irgendwie über den derzeitigen Stand informieren?

Sprich, lohnt es sich überhaupt, bei denen Anzurufen?

Hi,

natürlich kannst du anrufen, aber dazu müsstest du die Telefon Nr. der deinen Widerspruch bearbeitenden Sachbearbeitung in der Widerspruchsstelle erst mal erfragen.

Kann je nach Größe der AA eine oder auch viele (z.B AA Hamburg) Mitarbeiter bedeuten.

Versuch macht klug, sagt der Volksmund.

freak-chris
23.04.2010, 12:44
Hatte heute einen Termin bei meiner SB und habe sie daraufhin gefragt, was sie zu der Sache meinen würde.

Die hat mir Recht gegeben. Die Vergütung bei einer BAE wird fiktiv berechnet. Somit würde ich wieder auf die 800-irgendwas € kommen.

freak-chris
30.04.2010, 02:19
Habe gestern mal mit der zuständigen Agentur Regensburg telefoniert.

Der Herr hat auch gemeint, aus seiner Sicht müsste ich diese ca 800,- erhalten.

Bin ja gespannt, bis wann der Bescheid kommt, dass mir diese 800 Euro "genehmigt" werden.

Halte euch weiterhin auf dem laufenden.

freak-chris
02.05.2010, 22:03
Bringt es mir eigentlich etwas, wenn ich in der Regensburger Arbeitsagentur auftauch und persönlich auf den Widerspruch "einhake"?

Ich seh das nämlich nicht ein, dass ich ewig aufs Geld warten soll, nur weil da einer nicht richtig gerechnet hat.

Kann ich darauf bestehen, dass sich jemand sofort darum kümmert? Oder kann ich einen Vorschuss bestehen?

freak-chris
04.05.2010, 03:38
Ich pushe ja nur ungern, aber die Sache lässt mir einfach keine Ruhe.

Zumal ich ja den Bescheid, dass ich abgemelet wurde, schon erhalten habe.

Ist ja eh die grösste Frechheit: Ewig für den Widerspruch brauchen, aber den Bescheid über die Abmeldung hab ich schon nach zwei Tagen erhalten.

Gewaltige Schweinerei in meinen Augen!!!

dragonflyer
04.05.2010, 07:25
Stehst Du momentan völlig ohne Geld da?

Bist Du praktisch mittellos?

Falls es so sein sollte, dass Ernährung, Strom, Wohnung gefährdet ist, dann ist das der Grund für eine Einstweilige Anordnung (sogenannter Eilantrag beim Gericht) beim zuständigen Sozialgericht.

freak-chris
04.05.2010, 15:30
Ich bin zwar total Mittellos momentan aber nicht gefährdet, weil ich bei meinem Vater wohne.

Aber dem liege ich immer aufm Geldbeutel und das nervt ihn genauso wie mir.

freak-chris
06.05.2010, 17:49
So, hab heute einen Anruf bekommen.

Das dauert ungefähr noch einen Monat.