Forumadmin
19.10.2006, 13:56
Bundessozialgericht
Urteil vom 16. September 1999
– B 7 AL 32/98 R –
Wenn Arbeitslose ihren Ausschluss aus einer Bildungsmaßnahme selbst provozieren, müssen sie damit rechnen,
dass die Zahlung der Arbeitslosenhilfe für einige Wochen ausgesetzt wird.
Urteil vom 16. September 1999
– B 7 AL 32/98 R –
Wenn Arbeitslose ihren Ausschluss aus einer Bildungsmaßnahme selbst provozieren, müssen sie damit rechnen,
dass die Zahlung der Arbeitslosenhilfe für einige Wochen ausgesetzt wird.