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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Betriebsbedingten Kündigung - Keine Wiedereinstellung


Forumadmin
19.10.2006, 14:10
Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 6. August 1997
- 7 AZR 557/96 -

Nach Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung kann sich die Lage des Unternehmens gebessert haben.

Wenn die Kündigungsfrist dann schon abgelaufen ist, kann der Arbeitnehmer nicht die Wiedereinstellung verlangen.
Dies gilt auch, wenn ein Kündigungsschutzverfahren noch andauert.