Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wer hat hier gekündigt?
Folgendes ist vorhin passiert:
Arbeitnehmer (AN) zu Arbeitgeber (AG) im Streit: Ich hätte Lust nach Hause zu gehen!
AG: Dann geh doch!
AN: Dann trag mir die Stunden als Fehlzeit/Minusstunden ein.
AG: Wenn Du jetzt gehst, brauchst Du nicht wiederzukommen.
AN: Ok. Dann überweis mir noch mein ausstehendes Märzgehalt und das anteilige Aprilgehalt.
AG fängt an zu telefonieren und verschiebt ausser-Haus-Termine die er diese Woche hätte, aber nun nicht mehr wahrnehmen kann.
AN nimmt unterdessen seine Sachen, räumt seinen Platz auf und gibt den Türschlüssel dem AG.
Wer hat nun wem gekündigt? Der AN durch die Willensbekundung nach Hause gehen zu wollen (temporär - Fehlstunden mit Zeitkonto verrechnen) oder der AG durch die Aussage, dass der AN nicht mehr wiederzukommen braucht und die neuen Terminvereinbarungen mit den Kunden.
Obs wichtig ist? Das Geschäft des AG läuft derzeit nicht so gut und eigentlich könnte er sich den AN nicht leisten (siehe ausstehendes Gehalt für März und verzögerte Auszahlungen der vorherigen Gehälter). AG kann allerdings den AN nicht selber kündigen, da AG für 6 Monate eine Förderung von der ARGE für den AN erhalten hat und sich verpflichtete, den AN weitere 6 Monate nach Auslauf der Förderung weiterzubeschäftigen - andererseits müßte der AG bei von ihm ausgesprochener Kündigung die Förderberträge zurückzahlen. AN befindet sich im 4. Monat der Weiterbeschäftigung nach Förderung.
Ich hoffe, das ist einigermassen verständlich ausgedrückt... ;)
Danke!
zadok
Der AN hat hier m.E. zunächst den Abbau von Überstunden beantragt.
Der AG hat dann indirekt eine Aussperrung angekündigt.
Mit Räumung des Platzes und Rückgabe des Schlüssels signalisiert der AN lediglich, daß er verstanden hat, daß der AG ihn nicht weiterarbeiten lassen will und stellt ihn zunächst bezahlt frei, da der AN ja seine Arbeitsleistung weiter anbietet, diese aber wegen Verbot des Betreten seines Arbeitsplatzes nicht ausüben kann.
Gekündigt wurde hier m.E. von niemandem. Jetzt kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag steht. Wenn dort vereinbart wurde, daß eine Kündigung der Schriftform bedarf, dann gibt es hier bisher keine Kündigung.
Butterbrot
13.04.2010, 14:45
Hallo, also ich denke der AG hat den AN gekündigt.Begründung : durch die Aussage " Wenn du jetzt gehst,brauchst du morgen nicht wiederkommen" hat der AG eine mündliche Verwarnung ausgesprochen den AN zu kündigen,würde er jetzt gehen.Das der AN sich endschieden hat ,trotzdem zu gehen spielt meines erachtens keine Rolle,da die Absicht den AN zu kündigen ganz klar vom AG ausgegangen ist.Meine Meinung!
Hallo, also ich denke der AG hat den AN gekündigt.Begründung ....
Eine Kündigung muss doch (meines Wissens) immer schriftlich geschehen und eine reine mündliche Andohung oder Aussprache einer Kündigung hat keine Wirkung auf die dich der AG oder AN stützen kann.
Ich würde dem AN empfehlen am nächsten Tag wieder pünktlich zu Arbeitsplatz zu gehen und seine Arbeitkraft anzubieten, bis entwerde er oder der AG ihm eine schriftliche Kündigung überreicht.
Hallo zadok,
solange es keine schriftliche Kündigung gibt, besteht das Arbeitverhältnis weiter:
Seit dem 01.05.2000 muß die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 623 BGB (http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gesetze_BGB_p623.html)zw ingend schriftlich erfolgen.
Entspricht eine Erklärung nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Form, ist sie nichtig (§ 125 Satz 1 BGB (http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gesetze_BGB_p125.html)). Das bedeutet, daß sie von Anfang an keinerlei rechtliche Wirkungen hat.
Um die gesetzlich angeordnete Schriftform einzuhalten, muß eine Erklärung in einer Urkunde festgehalten und vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet werden. Möglich ist auch die Unterzeichnung mit einem notariell beglaubigten Handzeichen (§ 126 Abs.1 BGB (http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gesetze_BGB_p126.html)).
Gruß
Trotzdem wird der AN eine Sperre erhalten, da er die Kündigung hätte vermeiden können - von daher spielt es m.E. eine untergeordnete Rolle, wer letztendlich gekündigt hat. Aber das war ja nicht wirklich die Frage....
BTW: Der AN konnte keine Überstunden abbauen, da er offensichtlich keine hatte (Minusstunden), also handelt es sich um Arbeitsverweigerung, auf die mit Kündigungsandrohung reagiert wurde. Streg genommen, denke ich, dass der AN die angedrohte Kündigung angenommen hat, also der AG letztendlich gekündigt hat, hm...
Danke für die Antworten!
Der Arbeitsvertrag enthält keine Klausel über eine zwingend schriftliche Kündigung sondern nur einen Passus "auf der Grundlage der gesetzlichen Kündigungsfristen".
Minusstunden sind im Sinne von Nicht-Arbeitsstunden gemeint. Es besteht bereits ein Zeitguthaben von 20 Stunden.
Der AN wird sich morgen zum Arbeitsamt begeben und sich arbeitslos melden. Ein Interesse an einer Weiterbeschäftigung besteht unter den gegebenen Voraussetzungen nicht.
Der AN rechnet bereits mit einer Sperre, wünscht sich diese aber nicht aber könnte sie notfalls hinnehmen.
Was bydgo geschrieben hat, trifft voll und ganz zu. Gesetzlich muß schriftlich gekündigt werden. Somit besteht das Arbeitsverhältnis fort.
Der AN sollte sich zumindest vorsorglich arbeitssuchend melden, denn wegen fehlender Arbeitslosigkeit stehen ihm ohnehin keine Geldleistungen in Form von ALG I zu und er kann sich auch nicht arbeitslos melden.
Ein Interesse an einer Weiterbeschäftigung besteht unter den gegebenen Voraussetzungen nicht.
Um sicher zu gehen und um klare Verhältnisse zu schaffen sollte der AN Klage auf Feststellung des Fortbestehens der Arbeitsverhältnisses beim Arbeitsgericht einreichen und seine Arbeitsleistung weiter anbieten. Hier kann das Arbeitsverhältnis dann gem. §9,10 Kündigungsschutzgesetz beendet werden und ggf. noch eine Abfindung rausgeschlagen werden. Wichtig für das Arbeitsamt ist die Feststellung einer betriebsbedingten, Beendigung, um keine Sperre zu bekommen.
Das Einschalten eines Anwalts für Arbeitsrecht ist zwingend zu empfehlen, nicht zuletzt um zu klären, wie man sich weiterhin richtig verhält, um keine Nachteile zu fürchten.
Um sicher zu gehen und um klare Verhältnisse zu schaffen sollte der AN Klage auf Feststellung des Fortbestehens der Arbeitsverhältnisses beim Arbeitsgericht einreichen und seine Arbeitsleistung weiter anbieten.
Hi,
naja, aber das setzt doch erstmal voraus das der AN sich am nächsten Tag wieder in der Firma meldet bzw zum Arbeitsbeginn erscheind.
Und ich weis ja net um was es bei dem Streit giehn, aber evtl legt sich das ja auch bei beiden Seiten wieder etwas, wenn man eine Nacht darüber geschlafen hat und am nächsten Tag noch mal das gespräch aufsucht.
naja, aber das setzt doch erstmal voraus das der AN sich am nächsten Tag wieder in der Firma meldet bzw zum Arbeitsbeginn erscheind.Zumindest sollte er ein beabsichtigtes Fernbleiben nachweislich anmelden.
Man könnte es so auslegen, daß sich eine Kündigung anbahnt und er sich vorsorglich beim Arbeitsamt arbeitssuchend meldet. Hierzu muß ihn der Arbeitgeber ja freistellen.
Und ich weis ja net um was es bei dem Streit giehn, aber evtl legt sich das ja auch bei beiden Seiten wieder etwas, wenn man eine Nacht darüber geschlafen hat und am nächsten Tag noch mal das gespräch aufsucht.Ich denke, wenn es soweit ist wie hier, ist das Vertrauensverhältnis erheblich gestört und eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses sinnvoll.
Ein Interesse an einer Weiterbeschäftigung besteht unter den gegebenen Voraussetzungen nicht.
Hi,
naja, aber das hätte eine Sperre zufolge (meine Meinung). Den wenn er einfach jetzt fern bleibt bzw nicht mehr zum Arbeiten geht, dann kündigt ihm wahrscheinlich der AG nicht wegen dem Streit (wo ja evtl auch fraglich wäre, ob diese dann rechtens wäre), sonder weil er einfach nicht mehr kommt bzw seine Arbeit verweigert oder unentschuldigt fern bleibt.
Der AG wird dann sicherlich sich auch auf den Standpunkt stellen, das keine schriftliche Kündigung erfolgt ist, als der Streit war.
Anders denke ich sieht es aus, wenn der AN jetzt seine Arbeit am nächsten Tag wieder anbieten würde und ihn der AG einfach nach Hause schickt bzw ihm das Arbeiten untersagt.
Man könnte es so auslegen, daß sich eine Kündigung anbahnt und er sich vorsorglich beim Arbeitsamt arbeitssuchend meldet. Hierzu muß ihn der Arbeitgeber ja freistellen.
Ja, aber das dauert ja auch nicht Tage .....
Ich denke, wenn es soweit ist wie hier, ist das Vertrauensverhältnis erheblich gestört und eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses sinnvoll.
Das mag schon sein, aber dann wird´s wohl auf `ne Sperre hinauslaufen. Einzige Möglichkeit wäre noch das man im Gespräch mit dem AG darauf beharrt, das er einen gekündigt hat bzw man das so im Streit verstanden hat und das der AG evtl dem AN dann eine Betriebsbedingte Kündigung ausspricht (um evtl ein Gerichtsverfahren dann zu vermeiden).
Ich hoffe, das wird jetzt nicht allzusehr offtopic.
Wie im Eingangsposting schon beschrieben, bekam der AG einen Fördermittelzuschuss, um den AN einstellen zu können. Der AG ist damit verpflichtet worden, den AN noch 6 Monate nach Ende der Zeit des Zuschusses zu beschäftigen. Derzeit befindet sich der AG und AN im Monat 4 nach Zuschuss. Sollte der AG den AN in dieser Zeit kündigen, hätte der AG die Fördermittel komplett an die ARGE zurückzuzahlen.
Insofern wird sich der AG natürlich sträuben, von sich aus eine Kündigung auszustellen. Wie sieht das bei einer betriebsbedingten Kündigung für beide Parteien aus? Sperre für AN und Rückzahlungspflicht für den AG?
Im Prinzip ist es meinem Bruder (dem AN) egal, was mit dem AG passiert. Der Streit schwelte schon lang, der AG ist sehr launisch, der AN sehr flexibel in jeder Hinischt (Gehaltsfragen, Überstunden, Schichttausch etc).
Das Problem ist, dass es sich nur um einen Zwei-Mann-Betrieb handelt, eben der AG und der AN als Angestellter. Insofern ist das Arbeitsklima in der letzten Zeit nicht von der allerbesten Sorte gewesen.
Soweit ich weiss Kündigung immer NUR schriftlich, insofern... :wut:
Gruss
Moni
Ja, aber das dauert ja auch nicht Tage .....Nein. Aber man könnte beim Arbeitsamt schonmal abklopfen, was eine Sperre angeht.
Das mag schon sein, aber dann wird´s wohl auf `ne Sperre hinauslaufen. Sicherlich. Deshalb die Idee mit der Klage. Auch wenn die Sperre zunächst verhängt wird, kann man dagegen Widerspruch einlegen und eine Entscheidung vom Ausgang der Klage abhängig machen.
Insofern wird sich der AG natürlich sträuben, von sich aus eine Kündigung auszustellen. Wie sieht das bei einer betriebsbedingten Kündigung für beide Parteien aus? Sperre für AN und Rückzahlungspflicht für den AG?Weißt Du zufällig, nach welchen §§ die Unterstützung geregelt ist ?
Es kann auch sein, daß bei Kündigung des AN der Zuschuß zurückgezahlt werden muß. Es ist so definiert, daß die Beendigung des Arbeitsverhältnisses maßgebend ist, egal von wem es beendet wurde. Zumindest würde bei Kündigung des AN das Arbeitsamt eine Einzelentscheidung treffen, ob der Zuschuß zurückgezahlt werden muß oder nicht.
haben hier die Kopie des Eingliederungszuschuß vorliegen.
§§1,6 und 16 SGB II i.V.m. §§217 bis 222, 421f und §253a Abs.3 SGB III
Ich bin es nicht
13.04.2010, 21:08
hallo zusammen ..
eigentlich ist die Sache doch recht einfach ...
Arbeitnehmer (AN) zu Arbeitgeber (AG) im Streit: Ich hätte Lust nach Hause zu gehen!
AG: Dann geh doch!
was soll der AG sonst sagen ? .... nein du darfst nicht ??? und mit Gewalt auf der Arbeit halten , wäre Freiheitsberaubung ..
AN: Dann trag mir die Stunden als Fehlzeit/Minusstunden ein.
wer bestimmt die unternehmerischen Abläufe ? der AN oder der AG ?
ich denke das Unternehmer selber den Einsatz ihrer Arbeitnehmer disponieren und diese nicht von Arbeitnehmern disponieren lassen .
AG: Wenn Du jetzt gehst, brauchst Du nicht wiederzukommen.
riiiichtig !!!
der Unternehmer muss sich genau wie der Arbeitnehmer auf den Arbeitsvertrag verlassen können ..und in den Arbeitsverträgen sind bekanntlicherweise auch die Arbeitszeiten eingebunden / erfasst / benannt .
wer sich nicht an Verträge hält , der bricht diese . somit braucht der Vertragsbrüchige auch nicht mehr wieder kommen , da der Vertrag ja nun nicht mehr relevant / bindend ist / gebrochen wurde ( seitens des Arbeitnehmers ) .
AN: Ok. Dann überweis mir noch mein ausstehendes Märzgehalt und das anteilige Aprilgehalt.
sowas wird über eine ordentliche Lohnbuchhaltung geregelt und demnach werden auch Abrechnungsturnuse stattfinden ( und nicht wenn Hänsjen flötet ) .
AG fängt an zu telefonieren und verschiebt ausser-Haus-Termine die er diese Woche hätte, aber nun nicht mehr wahrnehmen kann.
was dann recht teuer werden kann , da der AG Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann ( durch die Nichtwahrnehmung der Termine können Auftragsverluste / nicht zustande gekommene Geschäftsbeziehungen entstehen ) .
AN nimmt unterdessen seine Sachen, räumt seinen Platz auf und gibt den Türschlüssel dem AG.
mit dem Räumen des Arbeitsplatzes und dem Abgeben des Schlüssels demonstriert der AN , das sich das Thema / der Arbeitsplatz für ihn erledigt hat .
und somit hat der AN den verlust des arbeitsplatzes herbei geführt .
was erwartet der AN , wenn er seinem Vorgesetzten mittetlt , das er am liebsten nachhause gehen möchte ?
soll Chefe mit seinen Knien den Boden wienern , nach dem Motto - bitte bitte bleib doch ..
haben hier die Kopie des Eingliederungszuschuß vorliegen.
§§1,6 und 16 SGB II i.V.m. §§217 bis 222, 421f und §253a Abs.3 SGB IIIAlso da hab ich jetzt direkt nichts gefunden, daß der Eingliederungszuschuß überhaupt zurückgezahlt werden muß.
@Ich bin`s
Das ändert trotzdem nichts daran, daß die Kündigung der Schriftform bedarf und es somit bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Kündigung gibt, das Arbeitsverhältnis also fortbesteht.
Ich bin es nicht
13.04.2010, 21:25
huhu Step ..
Das ändert trotzdem nichts daran, daß die Kündigung der Schriftform bedarf und es somit bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Kündigung gibt, das Arbeitsverhältnis also fortbesteht.
ist ja auch absolut richtig ..
der Arbeitgeber hat den Arbeitsplatz nicht zu verlassen ( da ansonsten von der Abmahnung bis zur fristlosen Kündigung alles möglich ist - siehe Betriebsgröße und dementsprechenden " Kündigungsschutz " ..
der Arbeitgeber kommt bei diesem Verhalten des Arbeitgebers in arge betriebliche Bedrändniss .
zu dem Eingliederungszuschuss , da brauchst du nicht suchen ...
hatte das seinerzeit als ich mit meinem Freund zusammen gekommen bin ..
der war extrem im Lohndumpingbereich tätig und da haben wir das ganze fristlos beendet ..
AG musste den Zuschuss nicht rückerstatten und mein Freund hat auch keine Sperre bekommen , da ich die BAG eingeschaltet hatte .
wir haben uns seinerzeit mehr oder minder arrangiert ..
der Arbeitgeber kommt bei diesem Verhalten des Arbeitgebers in arge betriebliche Bedrändniss .Richtig. Aber darum geht`s derzeit nicht. Die Frage war, wer wem gekündigt hat, und gekündigt wurde bisher nicht. In der Richtung wird aber sicher was folgen, wenn der AN morgen nicht zur Arbeit geht.
AG musste den Zuschuss nicht rückerstattenDer AG wurde also für das Lohndumping auch noch belohnt, weil er nichts zurückzahlen mußte ?
da ich die BAG eingeschaltet hatte .
BAG = Bundesarbeitsgericht :confused:
Ich bin es nicht
13.04.2010, 21:48
BAG = Bundesarbeitsgericht :confused:sorry Step .. Bundesamt Güterkraftverkehr .. die sind für den gewerblichen Güterkraftverkehr zuständig und kontrollieren auch auf den Autobahnen und im sonstigen Strassenverkehr die 40tonner ..
Unternehmer / Spediteure haben für die Fahrzeitaufzeichnunge ( ehemals Tachoscheiben / Schaublätter ) eine Aufbewahrungspflicht von 2 Jahren ..
meiner hatte immer Urlaubsscheine bekommen ( vor unserer gemeinsamen Zeit ) und ist dann weiter gefahren ..
somit wurde gegen die Fahrpersonalverordnung verstossen ..
und deswegen hatte ich die BAG eingeschaltet um den Betrieb auf den Kopf zu stellen ..
hab das dann aber zurückgezogen , da mein Freund sich mit dem EX - Chef dann finanziell arrangiert hat ........
Der AG wurde also für das Lohndumping auch noch belohnt, weil er nichts zurückzahlen mußte ?
lach .... ja , richtig ..... aber iiiich wurde letztendlich belohnt .... finanziell ..
mein Freund darf in der Firma nie mehr auftauchen .... und jetzt O - Ton = außer wenn du mit der Alt.. auseinander bist ... ( und dabei bin ich so ein lieber Mensch ) :engel:
außer wenn du mit der Alt.. auseinander bist ... So alt biste doch noch gar nicht :-P
( und dabei bin ich so en lieber Mensch ) :engel:Jaja....kein Komentar :)
Ich bin es nicht
13.04.2010, 22:00
Jaja....kein Komentar :)
danke für die Pfingstrosen ..
nun mal wieder zum Thema ..
natürlich hat auch eine mündliche Kündigung bestand ..
genauso wie ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag ..
ich denke der User soll mehr alsschnell was unternehmen ..
heute oder morgen hat er die schriftliche Bestätigung seiner Kündigung im Briefkasten ..
.... sehr geeehrter Herr User ,
gerne bestätigen wir Ihnen hiermit ihre fristlos ausgesprochene Kündigung ( dann wäre erst mal Aussage gegen Aussage ) ..
da er aber sein Zeugs ausgeräumt und Schlüssel abgegeben hat , bestätigt er seine Absicht und wird vor dem Arbeitsgericht kaum Erfolg haben ..... falls er die Kündigung als rechtswidrig ansehen möchte ) ..
heute oder morgen hat er die schriftliche Bestätigung seiner Kündigung im Briefkasten ..Das kann ja sein. Dann wäre ein neues Thema zu eröffnen, wo dann ausdiskutiert werden kann, ob das rechtens ist oder nicht.
Hier ist jetzt m.E. alles gesagt. Die Kündigung ist bis jetzt nicht erfolgt und das wollte der User wissen.
Ich bin es nicht
13.04.2010, 22:18
doch Step ..
die Kündigung ist seitens des Arbeitnehmers erfolgt ..
AN: Ok. Dann überweis mir noch mein ausstehendes Märzgehalt und das anteilige Aprilgehalt.
April ist gerade am laufen und noch garnicht abrechnungsrelevant ..
da er aber die Schlussrechnung wünscht , ist für ihn ( wäre für mich als Arbeitgeber auch ) somit das Beschäftigungsverhältniss als beendet anzusehen ..
wie die Arbeirsgerichte da entscheiden kann ich dir auch sagen ..
sogar bei einer Betriebsgröße von 24 Mitarbeitern wird da zum Wohle des Unternehmens entschieden ..
mit so Leuten kann kein Betrieb was anfangen , da er für die Betriebsabläufe ein Risiko darstellt ( komm ich heut nicht , dann komm ich vielleicht morgen ) ...
die Kündigung ist seitens des Arbeitnehmers erfolgt ..Vielleicht ist der Kündigungswille erfolgt. Die Kündigung selbst definitiv nicht.
Auch das Arbeitsgericht spielt hier noch keine Rolle. Arbeitsgerichte können keine Arbeitsverhältnisse kündigen. Sie können wenn überhaupt die Beendigung festestellen oder halt die Wirksamkeit einer Kündigung. Nur wie soll das gehen, wenn keine Kündigung erfolgt ist ?
Mündliche Kündigungen sind unwirksam. Gem. §623 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html) muß eine Kündigung ausschließlich schriftlich erfolgen, und das ist hier (noch) nicht geschehen.
Hi,
ich werfe jetzt einfach mal in den Raum : Was könnte der Fragesteller machen, damit er keine Sperre vom Amt bekommt ? Den das wird sicherlich den Fragsteller noch mehr interessieren.
Denn a) will der Fragsteller ja nicht mehr da arbeiten, somit schliese ich mal aus das er am nächsten Arbeitstag sich wieder anbieten wird bzw mit dem Chef nochmal das Gespräch sucht und b) spiel es eine Rolle ob er oder die Firma ihm jetzt kündigt, da in beiden Fällen der AN ja schon mitbeigetragen hat das das Arbeitsverhältnis (sehr wahrschlich) beendet wurde/wird.
Ich bin es nicht
13.04.2010, 22:44
Mündliche Kündigungen sind unwirksam. Gem. §623 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html) muß eine Kündigung ausschließlich schriftlich erfolgen, und das ist hier (noch) nicht geschehen.ja Step , ich weiss ..
aber ich weiss auch wie Verhalten gehändelt wird .. und ffensihtlicher als mit dem Räumen des Arbeitsplatzes und der Schlüsselabgabe kann man nicht kündigen ..
das ist eine eindeutige Willenserklärung ..
stell dir mal nen Betrieb mit 600 Leuten vor ...
da kommem 599 und sagen ..mach mir mal die Abrechnung - ich möchte am liebsten nachhause gehen ..
ich weiss wie die Kündigung " ich würde am liebsten nachhause gehen " gewertet wird und der User wohl auch ..
er hat den Verlust des Arbeitsplatzes verursacht ..
ob da jetzt Egoismus ( ICH ICH ICH ) vordergründig war , it eh uninteressant ..
jeder ist ersetzbar , und ich denke und hoffe das dieser Kleinbetrieb einen neuen guten , loyalen , zuverlässigen Mitarbeiter findet ..
hallo Pharao ..
Was könnte der Fragesteller machen, damit er keine Sperre vom Amt bekommt ? Den das wird sicherlich den Fragsteller noch mehr interessieren.meines Erachtens " garnichts " ..
wenn der Arbeitgeber da jetzt nicht einlenkt ( warum sollte er überhaupt ? ) , würde es eh eine verhaltensbezogene Kündigung geben ( außerordentliche Kündigung ) ..
@Pharao
Es ist in diesem Thema uninteressant, ob eine Sperre zu befürchten ist oder nicht. Der AN hat sich zudem mit einer Sperre abgefunden.
@all
Merkt Ihr eigentlich gar nicht, daß ihr innerhalb des Themas nach neuen Diskussionspunkten sucht, die schon mehrfach in separaten Themen ausdiskutiert wurden ?
Wenn Ihr das noch weiter durchkauen wollt.....bitte.
Ich klinke mich aus diesem Thema jetzt aus, denn zur Kündigung ist wirklich alles gesagt.
Wenn der Thread noch mehr OT läuft, wird er geschlossen.
Ich bin es nicht
13.04.2010, 23:04
Merkt Ihr eigentlich gar nicht, daß ihr innerhalb des Themas nach neuen Diskussionspunkten sucht, die schon mehrfach in separaten Themen ausdiskutiert wurden ?
Nö..
Wenn der Thread noch mehr OT läuft, wird er geschlossen.
dann mach erst mal 397.635 andere Threads zu ..
sollte es jedoch ein neues Forenhobby sein , dann bitteschön ..
mach ich dann gleich in nem anderen Forum exakt gleichen Thread auf ..
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