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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung: Atteste müssen vorgelegt werden


Forumadmin
19.10.2006, 14:14
Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 6. November 1997
- 2 AZR 801/96 -

Bestehen begründete Zweifel, ob ein Angestellter oder eine Angestellte des öffentlichen Dienstes nur vorübergehend krank beziehungsweise
auf Dauer berufs- oder erwerbsunfähig ist, so müssen die Betroffenen sich auf Verlangen des Arbeitgebers ärztlich untersuchen lassen,
falls sie keinen Rentenantrag stellen wollen.

Gefährden sie den Erfolg dieser Untersuchung dadurch,
daß sie trotz Abmahnung beharrlich ihr Einverständnis zur Beiziehung ärztlicher Vorbefunde verweigern,
so kann das ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung sein.