Forumadmin
19.10.2006, 14:18
Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 1. Oktober 1997
- 5 AZR 726/96 -
Im Arbeitsvertrag kann vereinbart werden, daß eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits für den ersten Krankheitstag vorzulegen ist.
Kommen ArbeitnehmerInnen einer solchen Verpflichtung nicht nach, so darf der Arbeitgeber nicht allein deshalb die Entgeltfortzahlung verweigern.
Er darf die Zahlung nur zurückbehalten - bis der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin bewiesen hat, daß er oder sie arbeitsunfähig krank war.
Urteil vom 1. Oktober 1997
- 5 AZR 726/96 -
Im Arbeitsvertrag kann vereinbart werden, daß eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits für den ersten Krankheitstag vorzulegen ist.
Kommen ArbeitnehmerInnen einer solchen Verpflichtung nicht nach, so darf der Arbeitgeber nicht allein deshalb die Entgeltfortzahlung verweigern.
Er darf die Zahlung nur zurückbehalten - bis der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin bewiesen hat, daß er oder sie arbeitsunfähig krank war.