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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : bausparvertag und arbeitslosengeld 2


michaelg
31.08.2005, 15:53
Ich habe im letzten Monat meinen Bausparvertrag gekündigt, da ich renovierungsarbeiten an unserem Haus durchführen mußte. Da heute kein Geld auf der Bank war, rief ich die zuständige Sachbearbeiterin an , die mir erkärte , das das ausgezahlte Geld als Einkommen verwertet wird. Wenn ich besagte Unterlagen für das renovieren unseres Hauses vorbeibringen würde, könne die Anrechnungszeit verkürtzt werden.
Meine Frage stimmt das, ich dachte immer es gibt einen Freibetrag?

StephanK
31.08.2005, 17:26
:welcome: michaelg
Einen Freibetrag gibt es schon, aber der "Batzen", der aus dem Bausparvertrag ausbezahlt wurde, ist sehr wahrscheinlich viel größer als der Freibetrag (200 € x Lebensjahre).
Ich fürchte, dass die ganze Sache etwas unglücklich gelaufen ist, nämlich in der Weise, dass die Auszahlungssumme aus dem Bausparvertrag auf Dein normales Girokonto überwiesen wurde statt direkt von der Bausparkasse an das/die Unternehmen zu fließen, das/die die Renovierungsarbeiten ausführt/ausführen.
Ich sehe nur eine Möglichkeit, den "Batzen" aus dem Bausparvertrag nicht als Einkommen angerechnet zu bekommen, nämlich dann, wenn er eine zweckbestimmte Einnahme war. Dabei kommt es auf die konkrete Formulierung im Bausparvertrag an. Soweit ich weiss, ist die Auszahlung eines Bausparguthabens daran gebunden, dass die konkrete Verwendung nachgewiesen wird. Wenn das so ist oder war, dann kannst Du versuchen, die Anrechnung zu umgehen, denn das ist es nachweisbar, dass dieses Geld eben nicht für Deinen Lebensunterhalt zur Verfügung steht, sondern nur zweckgebunden für die Renovierungsarbeiten geflossen ist.

Frank
07.09.2005, 22:03
@StephanK:

Muß ich Deinen Beitrag so verstehen, daß eine Kündigung bzw. Teilkündigung eines Bausparvertrages dann als Einkommen gewertet wird, wenn nicht eine wie auch immer geartete Zweckbestimmung des Vermögens gegeben ist?

Will sagen, eine Kündigung bzw. Teilkündigung ist in meinen Augen lediglich eine Vermögensumschichtung. Wo ist der Unterschied, ob ich Geld von meinem Girokonto bei Bank A auf mein Girokonto bei Bank B schiebe oder vom Bausparkonto aufs Girokonto oder bei Ebay ein Handy zu Geld mache? Mein Vermögen hat sich ja nicht vermehrt.

Brühl schreibt dazu in LPK-SGB II § 11 Rz 8, daß das Bundessozialgericht den Unterschied zwischen Einkommen und Vermögen darin sieht, dass Zugang, der zur Mittelvermehrung führt, Einkommen ist [...], während Umschichtungen, die keine Mittelvermehrungen darstellen, Vermögen sind.

StephanK
07.09.2005, 22:29
Gute Frage - schwierige Frage!
Vielleicht sollte ich Fragen zu Bauspar-Angelegenheiten jemand aus dem Ländle der Häuslebauer überlassen... jedenfalls macht Deine Frage mich halbwegs unsicher... :?:
Ich war davon ausgegangen, dass Bausparvermögen, SO LANGE ES BEI DER BAUSPARKASSE LAGERT, zweckgebunden und damit vor dem Zugriff des Alg II-Trägers geschützt ist. Nun weiss ich allerdings (mangels eigenen Bausparvertrages) nicht, wie das gehandhabt wird: Kann man die Rechnung für die Renovierungsarbeiten DIREKT aus dem Bausparkonto heraus bezahlen? DANN sollte es kein Problem geben. Allerdings nehme ich an, dass das nicht geht, sondern dass der Betrag erst mal auf's normale Girokonto überwiesen werden muss - oder liege ich da falsch?
In diesem Fall (von dem ich ausgegangen war) wäre der kritische Moment dann der, in dem der Betrag dem nomalen Girokonto gutgeschrieben wird. Dann könnte nämlich die Behörde sagen: Das Geld ist ja jetzt frei verfügbar, also nutzen Sie das gefälligst für ihren Lebensunterhalt.
Da bitte ich mal um Unterstützung aus dem Land von Wüstenrot und Schwäbisch Hall :lol:

Frank
07.09.2005, 23:12
Vorab: Man muß sich das Geld von der Bausparkasse nicht auf ein Girokonto überweisen lassen, auf ein Sparbuch ist auch OK, selber schon gemacht. Wie das aussieht, wenn der Empfänger ungleich dem Inhaber des Bausparvertrags ist, kann ich auch nicht mit Gewißheit sagen. Auf dem Formular zur Teilkündigung vom BHW steht aber:

[...] kündige den Teilvertrag mit dem Guthaben von EUR XXXX zur Rückzahlung an $Name/Bezeichnung, $Adresse auf $Konto bei $Bank.
Hervorhebung durch mich. Ich vermute also, wenn man das entsprechend begründet, kann das Geld auch an Dritte überwiesen werden. Man unterschreibt ja dafür und muß sich auch gegenüber dem BHW-Menschen ausweisen. Aber wissen tue ich es nicht...

Ich war davon ausgegangen, dass Bausparvermögen, SO LANGE ES BEI DER BAUSPARKASSE LAGERT, zweckgebunden und damit vor dem Zugriff des Alg II-Trägers geschützt ist.
§ 12 Abs. 2 Nr. 1 SGB II definiert einen Grundfreibetrag von 200 Euro pro Lebensalter ohne auf irgendeine Zweckbestimmung einzugehen, was im Kommentar ( :-) ) auch noch mal so bestätigt wird. Demnach sollte es egal sein, ob das Schonvermögen aus zuhause gelagerten 1-Cent-Stücken, Geld auf dem Girokonto oder Bausparverträgen besteht. Es sollte so oder so vor dem Zugriff des Trägers geschützt sein. Ist jedenfalls meine Meinung.

michaelg
07.09.2005, 23:14
Das Problem ist mitlerweile gelöst, es ist wenn es unterhalb der grenze liegt umwandlung von Vermögen, trotzdem mein Rat, ich habe das Gefühl es geht gar nicht darum fordern und fördern sondern Leute durch falsche Tricks rauszubekommen. Am 8. muß jeder wissen was er wählt, aber das ist die goße Verarsche 100%. Die wissen beim Arbeitsamt nicht wie sie die Kosten deckeln sollen. Ich habe den Ombusrat angerufen anschliesend kam mein Geld.

Frank
07.09.2005, 23:35
Das Problem, um nicht zu sagen das Perverse, bei ALG II sehe ich darin, daß zum einen mit der Unkenntnis der Hilfeempfänger gespielt wird und zum anderen mit der Existenzangst.

Wer nicht weiß, ob ein Verwaltungsakt rechtmäßig ist oder nicht, wird sich auch relativ leicht vom Sachbearbeiter unterbuttern lassen, erst recht, wenn die nächste Mietzahlung oder sonstige Verpflichtungen fällig werden und ihm eine (rechtsmißbräuchliche) Streichung/Kürzung etc. angedroht wird, wohingegen die ARGEn sämtliche Verfahrensfehler einfach aussitzen können.

StephanK
08.09.2005, 06:59
Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes: Die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.Wenn eine Verwaltung dann einigermaßen planmäßig so handelt, wie Frank es zutreffend beschreibt,Das Problem, um nicht zu sagen das Perverse, bei ALG II sehe ich darin, daß zum einen mit der Unkenntnis der Hilfeempfänger gespielt wird und zum anderen mit der Existenzangst.
Wer nicht weiß, ob ein Verwaltungsakt rechtmäßig ist oder nicht, wird sich auch relativ leicht vom Sachbearbeiter unterbuttern lassen, erst recht, wenn die nächste Mietzahlung oder sonstige Verpflichtungen fällig werden und ihm eine (rechtsmißbräuchliche) Streichung/Kürzung etc. angedroht wird, wohingegen die ARGEn sämtliche Verfahrensfehler einfach aussitzen können.dann haben wir ein Problem, das eigentlich hinausgeht über die immer vorhandenen und unvermeidlichen Fehlentscheidungen im Einzelfall. Deren Korrektur muss und kann man getrost den Gerichten überlassen. Wenn aber Fehlentscheidungen mit System gefällt werden, dann wird das Problem ein politisches. Deswegen ist es auch sehr richtig, den Ombudsrat als ein politiknahes Organ einzuschalten.
Ein Politikum ist es aber nicht nur auf Bundesebene. An den Fragestellungen in diesem und in anderen Foren und an vielen Gerichtsentscheidungen wird deutlich, dass die Kommunen mit ihrer Verantwortlichkeit für die Kosten der Unterkunft kein Deut besser umgehen. Also auch auf dieser Ebene ist Gegenwehr nötig. Bei der letzten Kommunalwahl erhielt hier in Köln das "Bündnis gegen Sozialraub" immerhin genug Stimmen, um mit einem Vertreter im Stadtrat zu sitzen, der sich auch redlich Mühe gibt, dieser rechtsmißbräuchlichen Taktik etwas entgegenzusetzen und sie öffentlich zu machen.