Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kein Zugriff auf Unterlagen
Cybercat07
19.10.2006, 15:25
Hallo ihr lieben
Ich schreibe für eine liebe Freundin
Sie ist 19 und lebt bei ihren Eltern. Sie hat eine überbetriebliche Ausbildung abgeschlossen und macht nun ein Fachabitur.
Sie hat allerdings momentan überhaupt kein Geld und müsste unbedingt da raus.
Ihr älterer Bruder hat sich an ihr vergangen und sie kann im moment wegen iherer Depressionen nichtmal zum Arzt,da sie über ihren Vater privat versichert ist,und der die Rechnungen nicht bezahlt hat. Er hat sogar die Briefe,die an sie adressiert waren geöffnet und ihr nicht gegeben.
Sie hat die Briefe gefunden,als sie nach Unterlagen geseucht hat. Denn das Problem ist, dass ihre Eltern ihre keinerlei Unterlagen für irgendwelche Anträge geben. Nichtmal für den Antrag auf Kindergeld. SIe bekommt auch kein Geld von ihren Eltern und emotionale Gewalt ist auch nicht zu unterschätzen. Alles in allem geht es ihr garnicht gut und sie müsste eher früher als später da weg.
Nur welche möglichkeiten Hat sie wenn ihre Eltern keine Unterlagen rausrücken?
Und wie stehen für sie die Möglichkeiten ne eigene kleine Wohnung zu nehmen, da dort mit 100% sicherheit schwerwiegende soziale Umstände vorliegen.
Ich wäre euch für ne schnell antwort sehr dankbar
LG Cat
Die Ägypter
19.10.2006, 16:50
Sie müsste unverzüglich ihren Bruder anzeigen (lebt der da noch im Haushalt und was ist da überhaupt erfolgt?) und dann halt zur ArGe und dort Antrag auf ALG II sowie unverzüglich auf Notwendigkeit des Umzuges stellen, sie wird allerdings nicht umhinkommen dort alles sehr offen schildern zu müssen und auch ihr Bemühen darstellen, was sie selbst bereits zu welcher Zeit wie vergeblich unternommen hat.
lebt der da noch im Haushalt und was ist da überhaupt erfolgt?
Ich bin der Meinung, daß das hier nicht zum Thema werden sollte.
Sie sollte sich, wenn möglich, an ein Frauenhaus wenden und dort erstmal betreut werden. Auch eine voreilige Anzeige kann m. E. schwerwiegende Nachteile mit sich bringen. Eine vorherige Beratung ist sicher auch im Umgang mit der ARGE notwendig.:mymind:
Die Telefonnummer findet ihr hier (http://www.koenigs-wusterhausen.de/cms/beitrag/10656389/3339197) auf der städtischen Homepage von Königswusterhausen unter soziale Einrichtungen.
Die Ägypter
19.10.2006, 17:49
Ich bin der Meinung, daß das hier nicht zum Thema werden sollte.
Sie sollte sich, wenn möglich, an ein Frauenhaus wenden und dort erstmal betreut werden. Auch eine voreilige Anzeige kann m. E. schwerwiegende Nachteile mit sich bringen. Eine vorherige Beratung ist sicher auch im Umgang mit der ARGE notwendig.:mymind:
Es ging mir nicht um Offenlegung der Einzelheiten - Fakt ist aber... das die Betroffene sich Gedanken für sich (!) darüber machen muss - wie lange ist es her - ist es noch Gegenstand etc. und erst dann besteht auch die rechtliche Grundlage in ein Frauenhaus gehen zu können. Die meisten Frauenhäuser sind schlicht überbelegt und zwar von Frauen mit Kindern die mehrfach, ständig und dauerhaft in der Ehe misshandelt, vergewaltigt und unterdrückt worden sind - ich möchte damit sagen, die Wartelisten sind u.U. sehr lang.
Und um mal ganz knallig zu werden, wenn der Vorgang der Freundin der/des Fragestellers/Fragestellerin z.B. stattfand als sie 12 war und der Bruder nicht mehr mit im Haushalt lebt, wird das die ArGe nicht weiter interessieren, denn dann blieben in deren Augen nur die Konflikte mit den Eltern übrig und du weißt, was das u.U. für eine U25 bedeutet =?!
Und was verstehst du unter "voreiliger Anzeige"? Sorry aber... die meisten Vergewaltiger bleiben keine "Einmal-Täter"!
Nur meine Meinung zum Gesamtthema....
Ich denke im Frauenhaus wird einem zunächst auch erstmal Hilfe geboten, auch ohne dort unterzukommen. Auch werden dort weitere Vorgehensweisen sicher schnell unkompliziert und wenn gewünscht anonym besprochen.
Weitere Details, wie gesagt, sind hier m.E. völlig fehl am Platz.
Eine voreilige Anzeige? Gut dazu müßte man schon Details kennen. Bei einer Vergewaltigung, klar, da sollte man sofort Anzeige erstatten.
Was die ARGE angeht, da würde ich das Thema eben ohne vorherige Beratung gar nicht ansprechen.
Feliodea
19.10.2006, 20:56
@stupido
Kristin schrieb:
Sie müsste unverzüglich ihren Bruder anzeigen (lebt der da noch im Haushalt und was ist da überhaupt erfolgt?)
Ich verstehe die Frage nun nicht so, als dass Kristin Einzelheiten wissen wollte, dann hätte sie wohl gefragt "was ist überhaupt geschehen?". Meiner Ansicht nach meinte sie wohl eher, wie in der Familie nach dem Vorfall reagiert wurde, ob die Schwester schon anderweitig Hilfe in Anspruch genommen hat usw.
Stupido, ich kann dich zwar nicht, aber gell? Du bist ein Mann.
Gruß
Feli
die keine Mäuse hat
Irren ist männlich.
Und schließe ich mich und insbesondere der Schwere dieses "Themas" nicht aus.
Nur halte ich den "Einwurf" von stupido nicht für unangebracht.
Anzeigen und Strafverfahren können meist mit großen seelischen Belastungen verbunden sein. Damit ist die Gefahr, dass in dieser Zeit wiederholt Gefühle von Hilflosigkeit, Ohnmacht, Schutzlosigkeit, Missachtung, Unterlegenheit und der Angst, nicht glaubwürdig zu sein, erlebt werden sehr groß. Um die Gefahr einer erneuten Traumatisierung zu vermeiden halte ich psychosoziale und auch juristische Beratung und insbesondere eine Begleitung für sinnvoll.
Wie auch immer.
Damit ziehe ich mich hier raus, aus diesem thread!
Cybercat07
20.10.2006, 00:15
danke für die antworten.
Sie war nach dem gesetz noch kind und ihr bruder hat noch vielfahc mher gegen das gesetz verstoßen und deshalb auch 3 moante eingesessen,lebt jedoch jetzt wieder im Elterlichen haushalt. Von daher ist es für sie absolut nicht zumutbar.
sie kann sich keine Ärztliche hife holen in form von antidepressiver oder vielleicht auch leichte schlafmittel da sie kaum schläft. Da ihr vater ja die rechnungen nicht bezahlt hat.
Sie müsste sich nach dem auzug auch eine Therapiestelle suchen,das weiß sie,im moment ist es für sie allerdings wichtiger zu "überleben" und dort wegzukommen um eine erfolgreiche therapie anzufangen. Dort würdesich auch klären ob eine anzeige für sie "erstrebenswert" ist. Denn es wäre eine sehr große belastung und sie muss es im endeffekt durchstehen.
Aber wichtig ist das sie da raus kommt.
Sie hat sich auch schon an eine beratungsstelle gewandt, jedoch können die nur unterstützend wirken.
Die Ägypter
20.10.2006, 14:46
danke für die antworten.
Sie war nach dem gesetz noch kind und ihr bruder hat noch vielfahc mher gegen das gesetz verstoßen und deshalb auch 3 moante eingesessen,lebt jedoch jetzt wieder im Elterlichen haushalt. Von daher ist es für sie absolut nicht zumutbar.
Jep - das sehe ich genauso - und das muss der ArGE im Rahmen des ALG II-Antrages und des Antrages Ausziehen zu dürfen auch dargelegt werden; ich schließe mich allerdings meinen Vorpostern insoweit an, das dies mit Begleitung erfolgen sollte, vielleicht kannst du dir dafür einen Tag freinehmen und deine Freundin zur ArGe begleiten =? Es kann u.U. hilfreich sein um eine weibliche Sachbearbeiterin zu bitten.
sie kann sich keine Ärztliche hife holen in form von antidepressiver oder vielleicht auch leichte schlafmittel da sie kaum schläft. Da ihr vater ja die rechnungen nicht bezahlt hat
Auch das muss geschildert werden - Fakt ist aber auch, dass wenn die Eltern leistungsfähig sind zum Unterhalt verpflichtet werden können, entweder die ArGe leitet diesen Anspruch auf sich über oder aber deine Freundin muss sich um Unterhalt für sich bemühen.
Sie müsste sich nach dem auzug auch eine Therapiestelle suchen,das weiß sie,im moment ist es für sie allerdings wichtiger zu "überleben" und dort wegzukommen um eine erfolgreiche therapie anzufangen. Dort würdesich auch klären ob eine anzeige für sie "erstrebenswert" ist. Denn es wäre eine sehr große belastung und sie muss es im endeffekt durchstehen.
Aber wichtig ist das sie da raus kommt.
Sie hat sich auch schon an eine beratungsstelle gewandt, jedoch können die nur unterstützend wirken.
Wie gesagt, wenn es dir möglich ist, begleite sie zu den Behördengängen, die noch anstehen. Die Hilfebedürftigkeit dürfte derzeit eindeutig sein - sie muss aber erklärt und dargelegt werden und zwar im Gesamtkontext auch mit dem noch im Haushalt lebenden Bruder - und das wird nicht einfach. Richtet euch auch nach dem von Stupido geposteten Link und fasst ggf. auch den Mut weitere Schritte zu unternehmen. Lasst euch von der ArGe nicht abweisen, fasst Anträge ggf. schriftlich vor und reicht alles (!) mit Nachweis ein und macht euch vorweg Kopien (Ganz wichtig)!
Da das Thema insgesamt sehr sensibel ist, bitte ich um Verständnis, dass wir es jetzt hier schließen müssen.
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