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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kosten f. Unterkunft gekürzt u. NBK-Guthaben "einkassie


Feline
31.08.2005, 23:23
Ich habe folgende Probleme:

1. Die "angemessenen" Kosten für meine Wohnung sind ca. 35.-€ zu hoch, bemessen wurde laut Anlage nach SGB II / SGB XII, angemessen wären 245.-€.
Ich hatte mich Ende Juli schriftlich geäußert, weil ich mich nicht um eine neue Wohnung bemüht hatte, wie ich sollte. U.a. habe ich auch argumentiert, dass bei einem Umzug ja die Umzugskosten vom Amt (bei uns ist das Amt für Soziales zuständig) getragen werden müssen, und wenn man angenommene Umzugskosten von nur 1500 € gegenrechnet, könnte das Amt mir 4 Jahre die Mehrkosten bezahlen - kurzsichtiger Schwachsinn ist das alles :patsch: :wut: ... aber ich schätze mal, das Amt hofft einfach, dass ich NICHT umziehe, sondern halt die Mehrkosten irgendwie selber trage.
Jedenfalls wurden meine Argumente (3 Seiten) abgeschmettert, denn es wurde nur drauf gepocht, dass ich mich nicht um eine neue Wohnung bemüht hatte.
Gleichzeitig wurde ich gleich darauf hingewiesen, "da der Miethöchstbetrag voll ausgeschöpft wird, würde eine evtl. zu leistende Betriebskostennachzahlung die Brutto-Kalt-Miete unangemessen erhöhen... sodass eine Übernahme einer... Nachzahlung... leider nicht in Betracht kommt." Da wurde also schon vorgebaut....

2. Für 2004 habe ich jedoch ein Guthaben der Betriebskosten gehabt, 111,- €
Pflichtgemäß habe ich die Abrechnung eingereicht beim Amt. Diese 111,- € werden jetzt voll vom Amt beansprucht!
Obwohl ich sie ja im letzten Jahr noch von der Alhi bezahlt habe und das Amt dafür mit keinem Cent in Vorleistung gegangen ist!
Das find ich ganz schön mies.
Es wird argumentiert, dass mir in dem Monat, als ich das Guthaben vom Vermieter (in Form verminderter Miete) ausgezahlt bekam, vom Amt schon die volle Miete bezahlt wurde....

Jetzt könnte ich natürlich gegen beide Entscheidungen Widerspruch einlegen, aber ich sag ehrlich, dass ich doch sehr wenig Hoffnung hab, dass es was bewirkt. Die sitzen doch am längeren Hebel, und ich kann eh nicht verhindern, dass sie mir das Geld kürzen.
Zum Gericht mag ich nicht gehen, dazu hab ich echt keine Nerven... ja, ich weiß, ist vielleicht schwach.

Denkt Ihr, dass es noch irgendein Argument gibt, um evtl. doch die Kürzung(en) zu verhindern?

lg

Feline

Betroffener
31.08.2005, 23:53
:welcome: Feline,

ich gehe mal davon aus, dass Du Dir dieses schon durchgelesen hast:
Hartz IV: Amt fordert Umzug - Was ist zu beachten? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=15766#15766)

Wenn nicht, dann solltest Du das tun - insbesondere die Tipps mit den einzelnen Schritten und den diesbezüglichen schriftlichen Bescheinigungen in der mittleren Hälfte des Beitrages.

Weiterhin solll die Behörde eine Wirtschaftlichkeitsberechnung anstellen über normalerweise 2 Jahre. Hier soll sie die Kosten von Doppelmieten, Überzahlung der Miete, Umzugskosten etc. gegenüberstellen und bewerten.
Das musst Du einfordern - wenn es nicht gemacht wurde.
Wichtig sind auch die Berwertungskriterien. Wenn da nur nach der alten - für etwas anderes gedachten - Wohngeldtabelle geschaut wird, wäre das nach neuester Rechtsprechung anfechtbar.

Weiterhin könntest Do mit Deinem Vermieter oder der Gesellschaft reden, ob sie Dir einen Mietnachlass gewähren (vielleicht gibt es ja auch die Möglichkeit der Umschichtung - Miete etwas runter, dafür Heizkosten etwas rauf - falls die Höchstbeträge bei der Heizung noch nicht ausgeschöpft sind).

Bei den Betriebsnebenkosten geht es nicht um die Heizkosten - nur die dürften sich in diesem Jahr erhöhen (wenn Du eine Rückzahlung erhalten hast für 2004).
Die Anrechnung der Nachzahlung ist leider rechtens.

Deine Miete ist knapp 15% zu hoch - das sollte am Rande der Toleranzgrenze liegen - so es eine gibt.

Die Argumente und Schritte stehen weiter oben - aber machen musst Du es selbst. Mit dem Zugeben, dass Du nicht auf Wohnungssuche warst, hast Du natürlich eine Steilvorlage geliefert. Solche Pannen darfst Du Dir nicht mehr erlauben. Du musst schon nach den Regeln spielen.

Nach dem bereits schon Widersprüche existieren, wäre auch zu überlegen, ob Du nicht besser mit dem Teamleiter oder gar mit dem Chef des Amtes das Gespräch suchst, denn auf der Sachbearbeiterebene wird da wohl nicht mehr viel gehen.

Vielleicht findest Du auch hier beratende Hilfe vor-Ort:
Beratung Schleswig-Holstein (http://www.my-sozialberatung.de/baseportal/my-sozialberatung.de/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/adressen&Bundesland~=Schleswig-Holstein)

Feline
01.09.2005, 00:45
Hallo Betroffener,

danke schon mal für deine Antwort.

Zu dieser Wirtschaftlichkeitsberechnung hab ich eine Frage: Ist das irgendwo geregelt, sodass ich mich auf diese Regelung beziehen kann?
Einfach so sagen: "Ich will, dass Sie mir das berechnen!" bringt doch aller Wahrscheinlichkeit nach nix.

Wie gesagt, ich habe als deren Berechnungsgrundlage nur ein ausgedrucktes DIN A4-Blatt bekommen, wo nach SGB II / SGB XII u.a. für eine Person 245.- € Kaltmiete zugrundegelegt werden. Eine a PC erstellte kleine Tabelle. Mehr nicht.

Mein Vermieter (eine große Wohnungsbaugeseelschaft) hat leider eine Mietminderung abgelehnt. Diesen Tipp habe ich sogar von der Sachbearbeiterin bekommen...

Ich hatte auch für die Heizkosten erstaunlicherweise eine Nachzahlung für 2004, nicht viel, aber immerhin...
Irgendwo hier hatte ich gelesen, dass ein NBK-Guthaben vom Amt als "Einkommen" gewertet wurde. Das hat mein Amt leider nicht als Argument benutzt, denn da hätte man ja noch gegenhalten und sagen können, dass bei zusätzlichem Einkommen ein Freibetrag von 100.- € existiert... :P
Naja, es ist in meinen Augen einfach nicht gerechtfertigt, aber ich dachte mir schon, dass die 111,- € einkassiert werden und ich nichts dagegen tun kann. Das schmerzt natürlich doppelt, wo ich schon die verminderte Mietkostenübernahme habe.

Tja, anscheinend gibt es bei meinem Amt keine Toleranzgrenze...

Was ich besonders schlimm finde: Auch in dem oben von Dir genannten Artikel ist immer wieder von "Toleranz" oder auch nicht die Rede, manche Ämter akzeptieren dies, andere nicht oder etwas anderes...
Es ist eigentlich unglaublich, dass soviele Menschen unter ALG II sich bieten lassen müssen, faktisch je nach Wohnort unterschiedlich behandelt zu werden, weil anscheinend haufenweise schwammige "Regelungen" existieren, die ein Amt so, das nächste wieder anders auslegt.
Das ist doch der reinste Treibsand, worauf soll man sich da als Betroffner noch berufen?

Betroffener
01.09.2005, 01:44
Wie gesagt, ich habe als deren Berechnungsgrundlage nur ein ausgedrucktes DIN A4-Blatt bekommen, wo nach SGB II / SGB XII u.a. für eine Person 245.- € Kaltmiete zugrundegelegt werden. Eine a PC erstellte kleine Tabelle. Mehr nicht.

Alleine diese Darstellung ist mehr als nur falsch. Nach SGB II / SGB XII gibt es keine Regelung der Miethöhe. Da steht nur "wenn sie angemessen ist". Was angemessen bedeutet, bestimmt die regionale Kommune, der Landkreis - also die lokalen Politiker! Die Kommunen bezahlen rund 80% der Kosten der Unterkunft und sind entsprechend interessiert an Einsparungen.

Es sind nicht nur schwammige Regelungen und Auslegungen, sondern die Regeln werden lokal und regional nach eigenem Gusto gemacht - das ist das Verwerfliche.

Dabei sollten eine Vielzahl von Parametern berücksichtigt werden, soziale Aspekte, keine Gettho-Bildung, der lokale Mietspiegel, die Mietstufen und vieles andere mehr und eben auch die Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Leistungszeit - üblich 2 Jahre).

So steht es jedenfalls in der Berliner KDU, die sich das nicht alles aus den eigenen Fingern genuckelt haben - findest Du hier:
Verschiedene KDU-Richtlinien (http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/kdu&localparams=1&range=0,30)

Stattdessen wirft ein Programm eine Liste aller ALG II Bezieher aus, die über einem eingestellten Satz liegen, die dann automatisiert Post bekommen - ohne das sich irgend jemand Gedanken um die jeweils erforderliche Einzelfallprüfung gemacht hat.

Feline
01.09.2005, 19:54
Entschuldige, wenn ich jetzt ein wenig begriffsstutzig daherkomme :oops: , aber was wäre jetzt für Dich der logische nächste Schritt?

Ich würde jetzt gern gegen die Kürzung der Miet-Kostenübernahme Widerspruch einlegen.
Im Musterwiderspruch steht etwas von 10% Toleranz über den Richtwerten.

Die KdU-Richtlinien meiner Kommune habe ich leider in Deiner Sammlung nicht gefunden.
In der KdU von Neumünster (auch wenn die nicht so ganz vergleichbar ist) steht sogar etwas von 20% für 2005! Weil nach SGB 11 noch keine Daten vorliegen... wobei ich SGB 11 zum 1. Mal sehe, das wurde bisher von meinem Amt nie erwähnt... :shock:

Sollte ich im Widerspruch eine Wirtschafltichkeitsberechnung nach deren KdU-Richtlinie fordern (die denen ja bekannt sein muss - und die KdU als Beweis für deren Wirtschaftlichkeitsberechnung mit anfordern?
Oder was sonst?

Betroffener
02.09.2005, 00:35
Hallo Feline,

ich weiss nicht, wieviel Zeit Dir für einen Widerspruch noch bleibt.
Widersprüche dauern meist ewiglich.

Das Du in der unvollständigen Sammlung nichts gefunden hast, ist nicht verwunderlich, da nicht alle Regionen und Kommunen so etwas haben und sich dafür gerne an der Wohngeldtabelle orientieren - die als Ausgangsbasis für einen Zuschuss zur Miete gedacht war, aber nicht als Obergrenze für ALG II Empfänger. Hierzu gibt es auch ein entsprechendes Urteil, das die Wohngeldtabelle als alleinige Grundlage strikt ablehnt.

Maßstäbe für Angemessenheit der Miete (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=27324#27324)

Übernahme von Umzugskosten auch ohne vorherige Zusage (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=18926#18926)

Hinzu kommt, dass die lokale Grundlagen zur Ermittlung der "Angemessenheit" auch gerne als Geheimnis behandelt werden.

Was ich persönlich jetzt tun würde, wäre das folgende:

Mir den Mietspiegel Eurer Gemeinde, Kommune, Region zu besorgen (Mieterbund usw) und Deine Wohnung mit gleichwertigen vergleichen.
Einen Termin mit dem Teamleiter oder Chef oder Stellvertreter der ArGe vereinbaren.
Dir dort die Grundlagen der Ermittlung der "Angemessenheit" erklären lassen (wenn es nur die Wohngeldtabelle ist, dann gleich mit dem Urteil winken und durchblicken lassen, dass Du selbst auch zum Sozialgericht gehen würdest)
In diesem Gespräch klarstellen, dass Du ein harter Brocken bist, mit dem sie nur Stress haben werden, wenn es keine gegenseitige Kooperation gibt und das Du auf jeden Fall klagen würdest, wenn es keine Einigung gibt (sei es dass die Ermittlung der "Angemessenheit" vorsätzlich zu niedrig ausfällt, dass es keine Toleranzgrenze gibt oder andere Gründe wie Getto-Bildung - denk Dir was schlagkräftige Argumente aus).
Wenn das alles nicht funktionieren sollte, Widerspruch und erstmal einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragen zwecks aufschiebender Wirkung der Minderung des Kosten der Unterkunft sowie Feststellung der Ermittlung der Angemessen Kosten der Unterkunft.

Meist sind die Chefs aber erheblich kooperativer, wenn man/frau denen auf die Pelle rückt, als die im täglichen Kleinkrieg oft zum Wadenbeissen "abgerichteten" Sachbearbeiter (die durchdrücken sollen).

Wenn frau aber nicht mehr eine anonyme Akte ist, sondern leibhaftig ihr Problem schildert, ist das vielfach etwas anderes bei den Chefs.

Viel Erfolg

StephanK
02.09.2005, 08:53
Die KdU-Richtlinien meiner Kommune habe ich leider in Deiner Sammlung nicht gefunden.Nur damit keine Missverständnisse im Raum stehen bleiben: Natürlich hat nicht jede Kleinstadt oder gar jedes Dorf eigene Richtlinien. Bei kreisangehörigen Gemeinden muss man also auf den jeweiligen Kreis schauen. Es lohnt sich auch mal, die Homepage des eigenen Kreises zu durchforsten (zu finden über www.kreisnavigator.de ), ob man dort zum Thema was findet. Musst Du aber bitte selbst tun, weil Du nur Dein Land angegeben hast.

Feline
02.09.2005, 13:35
Ich habe den Bescheid erst vor einigen Tagen bekommen, habe also noch Zeit...

Habe mich zu einem schriftlichen Widerspruch entschlossen, den ich jetzt aber direkt an den Leiter des Sozialzentrums, nicht mehr an den Sachbearbeiter, richten werde.

Die KdU-Richtlinien meines Kreises (ja, ich weiß, dass sowas für ganze Kreise gilt) habe ich auch auf der Homepage des Kreises nicht gefunden.

Aber ich habe die "interessanten" Stellen der KdU Neumünster hergenommen und im Widerspruch zitiert, wo die 15 % für 2004 und die 20 % Toleranz für 2005 festgelegt wurden. Außerdem das Urteil des LVG Lüneburg, wo ja schon von 10 % Toleranz gesprochen wird.

Ich habe auch die KdU-Richtlinien unseres Kreises angefordert, falls es die nicht gibt, sollen die mir sagen, auf welcher Basis sie zu diesen Mietobergrenzen und zu ihrer Entscheiduhng gekommen sind.
Ich wohne ja schon in einer "Sozialbauwohnung", habe auch bis Ende 2004 dafür Wohngeld bezogen, also kann ja wohl die alte Wohngeldtabelle auch nicht deren Orientierungshilfe sein?!

Und ich habe auch eine Wrtschaftlichkeitsberechnung angefordert, damit das Amt mir nachweist, wie es aussieht mit der Verhältnismäßigkeit: Mehrkosten für Miete - Umzugskosten.

Ich hoffe mal, dass die Tatsache, dass ich meinen Widerspruch an den Amtsleiter und nicht wieder nur an den kleinen Sachbearbeiter richte (der natürlich aus Angst vor Ärger alles abschmettert, was den Kreis Geld kostet), doch einen Unterschied macht, und dass der Amtsleiter auch mein erstes Schreiben (die s.g. Anhörung) beizieht.
Vielleicht denkt der langfristiger und mit mehr gesundem Menschenverstand... einen Versuch ist es wert.

Ich bin ehrlich: Ein Mensch, der vor Gericht zieht, bin ich nicht, ich habe in meinem beinahe 45-jährigen Leben noch nie jemanden verklagt, davor scheue ich mich. Naja, und schriftlich kann ich mich auch selbstbewusster darstellen als mündlich. :D

Aber Ihr habt mir Mut gemacht und auch einige Argumente an die Hand gegeben, die ich vorher noch nicht kannte. Vielen Dank - es ist gut, dass es sowas wie Euch gibt!
Ich bedaure nur, dass ich nicht schon früher auf die Idee gekommen bin, im Internet nach einer solch Super-Informationsquelle wie Euch gesucht habe. Jaja, das Kind muss erst in den Brunnen fallen, bevor es nach einem Rettungsseil sucht. :oops: :-x

Ich werde Euch jedenfalls auf dem Laufenden halten.

lg

Feline

StephanK
02.09.2005, 13:46
Ich bin ehrlich: Ein Mensch, der vor Gericht zieht, bin ich nicht, ich habe in meinem beinahe 45-jährigen Leben noch nie jemanden verklagt, davor scheue ich mich. Naja, und schriftlich kann ich mich auch selbstbewusster darstellen als mündlich.Ein Mensch, der andere in's Gericht drängt, bin ich nicht :wink: - nur einer, der dieses Metier von innen kennt und versucht, anderen die Angst davor zu nehmen - wenn's denn notwendig ist.
Glaub bitte nicht, dass "Barbara Salesch" oder "Zeugin der Anklage" etwas mit der Alltagsrealität eines Sozialgerichts zu tun hätten. Die ist um mehrere Dimensionen undramatischer, trockener, nüchterner, ja langweiliger.
Und: jede, die nötigenfalls ihr Recht einklagt, leistet einen Beitrag dazu, dass die Verwaltungen sich so an das Recht halten, wie sie es von Gesetzes wegen von sich aus tun müssten.
Wenn ein Gang vor's Sozialgericht Nerven kostet, dann nur jene Nerven, die durch das Geduld-haben-müssen strapaziert werden...

Feline
02.09.2005, 14:49
Ja, ich weiß das alles...

Aber... naja, ich habe auch Angst vor Nachteilen.
Schon jetzt, bei diesem für meine Verhältnisse recht scharf formulierten Widerspruch, habe ich Angst, dass mich der Sachbearbeiter, den ich übergehe, sozusagen auf die schwarze Liste setzt, wenn er das erfährt, und in Zukunft alles tun wird, um mir das Leben schwer zu machen.... mich eben z.B. in einen Ein-Euro-Job reinzwingt, in dem es mir total mies geht... oder in einen Job, der die Hölle ist.... heutzutage ist doch schon fast kein Job mehr unzumutbar. :cry:
Oder versucht, mir dafür an anderen Stellen das Geld zu kürzen....
Oder der Amtsleiter fühlt sich von mir angegangen und belästigt... und dann steh ich auch auf der schwarzen Liste der "Ruhestörer".
Ich bin schon ziemlich lange arbeitslos, und in letzter Zeit werden in dem Medien alle Hartz IV Empfänger eh schon als Drückeberger und Faulpelze angeprangert...

Deshalb zögere ich schon wieder, mich überhaupt noch zu wehren, solange ich es mit dem Geld noch irgendwie hinkriege. Aber andererseits ist mir schon klar, dass das nur der Anfamg ist.... wenn man sich einmal sowas gefallen lässt, ist man bei nächster Gelegenheit wieder dran.

Und irgendwie hoffe ich, dass durch die Wahlen bzw. einen Regierungswechsel zwar nix besser wird, aber doch wieder einige Zeit Unsicherheit und Stillstand auf den Ämtern eintreten wird.
Vielleicht kann ich das im Vorfeld schon ein wenig nutzen, indem ich bestimmt meine Rechte einfordere und die Schwammigkeit dieser ganzen Regelungen auch mal als Waffe gegen das Amt selbst einsetze....

Was nach dem 18. Setember kommt, weiß eh der Himmel...

Naja, drückt mir die Daumen!

StephanK
03.09.2005, 09:41
Vielleicht kann ich das im Vorfeld schon ein wenig nutzen, indem ich bestimmt meine Rechte einfordere und die Schwammigkeit dieser ganzen Regelungen auch mal als Waffe gegen das Amt selbst einsetze.... Ganz und gar schwammig sind diese Regelungen auch nicht. Jedenfalls ist durch die Sozialgerichte inzwischen einiges geklärt, was die Kommunen (als Verantwortliche für die Kosten der Unterkunft) nicht dürften; der "Betroffene" hat Dich schon auf die neueste Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen hingewiesen, die hinsichtlich der akzeptierten m²-Mieten keine Willkür à la "pi-mal-Daumen" zulässt. Da lohnt es sich schon, genauer nachzuhaken, woher die eigene ARGE eigentlich ihre Maßstäbe bezieht.
Habe mich zu einem schriftlichen Widerspruch entschlossen, den ich jetzt aber direkt an den Leiter des Sozialzentrums, nicht mehr an den Sachbearbeiter, richten werde.Ein Widerspruch richtet sich ohnehin nie gegen eine konkrete Person, sondern immer gegen eine Entscheidung; Adressat ist die Behörde als ganze. Meistens werden Widersprüche auch nicht vom gleichen Menschen bearbeitet, der den per Widerspruch angegriffenen Bescheid "verbrochen" hat, sondern von einer spezialisierten Abteilung innerhalb der Behörde. Deswegen sollte man auch nicht von vornherein annehmen, ein Widerspruch sei deswegen chancenlos, weil der Sachbearbeiter sowieso bei seiner Auffassung bleiben werde.
Also nur Mut! Gib das Widerspruchsschreiben persönlich ab und lass Dir dessen Eingang schriftlich bestätigen, damit Du den Zeitpunkt beweisen kannst. Das kann dann wichtig werden, wenn die Entscheidung über den Widerspruch verschleppt wird. Nach drei Monaten kannst Du nämlich auch ohne weiteres Abwarten klagen, § 88 Abs. 2 des Sozialgerichtsgesetzes (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgg/__88.html).

Feline
03.09.2005, 14:46
Ja, nachhaken werde ich ja jetzt.

Oh, aha, das ist mir neu, dass der Widerspruch auf jeden Fall nicht vom vorherigen Sachbearbeiter bearbeitet wird. Dann kann der sich ja auch nicht übergangen fühlen... beruhigt mich jetzt doch. :D
Okay, ich wollte mir den Eingang schriftlich bestätigen lassen, aber das mit der persönlichen Abgabe ist vielleicht noch besser....

Feline
08.09.2005, 21:13
Inzwischen habe ich den Widerspruch persönlich abgegeben.
Er war gegen einen Änderungsbescheid gerichtet, der nur noch bis Ende September läuft, da ich dann einen neuen Antrag abgeben musste.

Diesen neuen Antrag habe ich mittlerweile gestellt, bekam auch einen Bescheid bis Ende März 2006 - aber natürlich wieder über den verminderten Betrag, gegen den ich bereits Widerspruch eingelegt habe.

Nun meine Frage: Ich nehme an, ich muss jetzt gegen den neuen Bescheid auch wieder Widerspruch einlegen, mit derselben Begründung?
Oder würde das Amt, solte es dem 1. Widerspruch stattgeben, auch folgerichtig (und unaufgefordert) den neuen Bescheid entsprechend ändern?
Ich fürchte, nicht, oder?

Achja, nochwas: Mir wurde der Eingang des Widerspruchs noch einmal schriftlich bestätigt von genau DEM Sachbearbeiter, der den Bescheid erstellt hatte - und es steht auch wörtlich in der Rechtshilfebelehrung: "Widerspruch ist..... bei MIR einzulegen." Also bearbeitet doch derselbe Sachbearbeiter auch den Widerspruch??? Schöne Sch.... :sad:

Betroffener
10.09.2005, 01:45
@Feline,

Du hattest Recht - ich habe das mehr als Statusbericht gewertet, denn als Frage.

Sicherheitshalber wäre ein neuer Einspruch gegen den neuen Bescheid sicher das Beste.

Die ArGen, die mir bekannt sind, haben grundsätzlich eine Dreiteilung:
- Fall- und Sachbearbeiter (das öffentliche im JobCenter)
- Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung (nicht öffentlich)
- Widerspruchsbearbeitung (meist mir juristisch vorgebildeten)

Das kann und wird in den Kommunen vielfach anders ablaufen.
Immerhin halte ich es für prekär, wenn der gleiche Mitarbeiter seine vorher getroffene Entscheidung selber revidieren sollen müsste. Das kann eigentlich nur bei ganz wenigen Menschen auf dieser Welt wirklich funktionieren.

StephanK
10.09.2005, 08:15
Nur mal so als Hintergrundinformation zum Thema Widerspruchsverfahren, denn auch in dieser Hinsicht fällt das SGB II etwas aus dem Rahmen.

Der Normalfall im hierarchischen Aufbau der Verwaltung ist folgender: Den Widerspruch bearbeitet die Behörde, gegen deren Entscheidung Widerspruch eingelegt wurde. Wenn sie den Widerspruch für begründet hält, gibt sie ihm statt (in der gesetzlichen Formulierung: hilft sie ihm ab), und zwar selbst, und alle sind zufrieden. Wenn sie ihn nicht für begründet hält, muss sie ihn der nächsthöheren Behörde vorlegen, die dann darüber entscheidet. Dahinter steckt die Annahme, dass bei der höheren Behörde auch die höhere Weisheit versammelt sei und diese höhere Behörde dann mittels ihres Weisungsrechts nötigenfalls auch gleich dafür sorgen kann, dass die ihr untergeordnete Behörde den gleichen Fehler nicht noch mal macht.

Anders beim SGB II: Für die ARGEn schreibt § 44b Abs. 3 Satz 3 SGB II vor, dass sie die Widerspruchsbescheide selbst erlassen. Der Grund dafür liegt darin, dass die ARGE eine Misch-Konstruktion von Bundes- und Kommunalbehörde ist und deswegen keine einheitliche vorgesetzte Behörde besteht; die Aufsicht wird gemäß § 44b Abs. 3 Satz 4 SGB II von der zuständigen obersten Landesbehörde (z.B. in Nordrhein-Westfalen das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit) im Benehmen mit (d.h. in lockerer Absprache) mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit geführt.

Es wäre tatsächlich nicht praktikabel, wenn jeder Widerspruch vom jeweiligen Landesarbeitsministerium und dem Bundesministerium bearbeitet werden würde. Aber so führt diese Konstruktion dazu, dass bei den Widerspruchsverfahren die ARGEn sozusagen im eigenen Saft schmoren und der eigentlich richtige Gedanke, dass die übergeordnete Behörde es besser wissen sollte, ausgehebelt wird. Ein unangenehmer Nebeneffekt der Vermischung von Kommunalverwaltung und einer nur an lockerer Leine geführten Bundesagentur. Der Rechtssicherheit dient das nicht - und die vielen Gerichtsverfahren zeigen das nur all zu deutlich.

Feline
10.09.2005, 21:08
Wäre es dann vielleicht sogar sinnvoll, erneut Widerspruch einzulegen, wenn meine jetzigen Widersprüche vom selben Sachbearbeiter bearbeitet werden wie die Bescheide - und dann erneut abgelehnt werden?
Könnte man das nicht geradezu als "Befangenheit" bezeichnen?

Betroffener
10.09.2005, 23:19
Feline,

aber natürlich - von sozusagen "unabhängiger" neuer Prüfung auf mögliche Fehlentscheidungen kann da ja keine Rede sein, wenn das alles in Personalunion bearbeitet wird.
Heute bin ich Sachbearbeiter und Fallmanager, und morgen bearbeite ich die Widersprüche gegen meine Entscheidungen von gestern. So kann das nicht funktionieren. Es sei denn - der nimmt das nur entgegen und leitet es zur weiteren Bearbeitung an jemand anders weiter (mit dem er sich beim Mittagstisch dann austauscht) :-x

Ist das so ein kleines Ämtchen in Deiner Kommune in SH, wo die alles selber basteln? Etwa Plön?

Feline
10.09.2005, 23:28
Nein, nicht Plön, aber nicht so sehr groß, obwohl eine Kreisstadt. :-)

Hmja, könnte sein, dass er es nur weitergibt... obwohl mich die wörtliche Formulierung: "Widerspruch ist... bei MIR einzulegen" im Bescheid schon recht stutzig macht.... :shock:

StephanK
11.09.2005, 09:59
Hmja, könnte sein, dass er es nur weitergibt... obwohl mich die wörtliche Formulierung: "Widerspruch ist... bei MIR einzulegen" im Bescheid schon recht stutzig macht.... Feline, ich denke, dass dahinter etwas anderes steckt, nämlich alte preußische Tradition. In den Bundesländern, die früher ganz oder teilweise zu Preußen gehörten, hat sich lange die Tradition erhalten, die gleiche Bezeichnung für die Behörde und deren Chef zu verwenden (z.B. "der Gemeindedirektor"). Wir hatten das bis unlängst auch in Nordrhein-Westfalen so. Wenn aber die Behörde "der Gemeindedirektor" hieß und das groß im Briefkopf stand, dann schrieb auch der kleine Amtsinspektor (im Namen und im Auftrag des Gemeindedirektors) in der ich-Form, obwohl nicht er als Person gemeint war, sondern natürlich die Behörde als solche.
Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass da jemand alten Gewohnheiten folgend diese Formulierung gewählt hat.
Im übrigen habe ich schon erläutert, was der Grundgedanke des Widerspruchsverfahrens ist. Es soll durchaus so sein, dass die Behörde, die die angegriffene Entscheidung erlassen hat, selbst noch mal "in sich geht" und überprüft, ob sie Mist gebaut hat oder nicht. Es ist also ein Instrument der vom betroffenen Bürger erzwungenen Selbstüberprüfung - allerdings bei Alg II einer unvollkommenen, weil anders als sonst der Widerspruchsbescheid nicht von der nächsthöheren Behörde erlassen wird, sondern von der Behörde, die die angegriffene Entscheidung selbst verzapft hat. Wohlgemerkt von der Behörde als solcher, nicht notwendigerweise vom gleichen Sachbearbeiter.
Im übrigen rührt diese Regelung letztlich daher, dass die Kommunen entweder als Teil der ARGE mit im Boot sind oder (in den Kreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland) sowieso die Verantwortung für Alg II komplett übernommen haben und wegen des Selbstverwaltungsrechts der Kommunen (Art. 28 des Grundgesetzes) ihnen keine staatliche Behörde da reinpfuschen darf.

Feline
11.09.2005, 14:29
Ja, das könnte sein - da wurde in einem anderen Schreiben auch mal formuliert: "... wird von MIR beansprucht", als es um das Guthaben der NBK-Abrechnung ging.
Mal schauen, wie es weitergeht...

Feline
13.09.2005, 20:33
So, mein Widerspruch wurde abgeschmettert.

Ich zitiere mal die Punkte, die ich besonders "interessant" finde:

Zur Berechnung der Mietobergrenze:

"Der Kreis... hat als zugelassener kommunaler Träger für das Kreisgebiet die angemessenen Kosten der Unterkunft... nach dem SGB II und SGB XII festgelegt. Als Grundlage für die Festlegung der Höchstbeträge hat sich der Kreis an die Höchstbeträge nach dem Wohngeldgesetz gerichtet. Das Wohngeldgesetz ist nach Mietstufen aufgebaut. Die Stadt... fällt unter die Mietstufe 4. Darunter wird bei einem Wohnraum, der vor 1965 gebaut ist, eine Höchstmiete in Höhe von 245,00 Euro berücksichtigt. Das Wohngeldgesetz unterteilt noch die Höchstbeträge nach dem Baujahr bzw. nach der Bezugsfertigkeit des Hauses. Um eine Gerechtigkeit für alle Bezieher... zu erreichen, hat der Kreis entschieden, sich der mittleren Wohnraumklasse anzupassen. Aus diesem Grunde ergibt sich für die Stadt... ein Miethöchstbetrag für einen 1-Personen-Haushalt von 245,00 Euro Kaltmiete."

Anmerkung dazu: Mein Haus wurde 1972 fertiggestellt.
Verstehe ich das jetzt richtig so:
Die haben die Wohngeldtabelle genommen, und diese 245,00 Euro sind ein Mittelwert zwischen den ältesten (billigsten) und neuesten (teuersten) Wohnungen, der zufällig gerade dem Baujahr "vor 1965" entspricht? Und was heißt das überhaupt - "vor 1965" kann ja auch 1899 sein...?!

Zum Thema Umzugskosten:

"In Ihrem Widerspruch stellten Sie die Frage nach der Verhältnismäßigkeit und Wirtschaftlichkeit eines Umzuges bei einer Überschreitung des Miethöchstbetrages von 34,47 Euro mtl. Sie selbst erklären, dass ein Umzug nach Ihren Schätzungen ca. 1.500,00 Euro kosten würde. Nach bisherigem Verwaltungshandeln im Bereich der Sozialhilfe nach dem ... (SBHG) sind unzählige Umzüge in der Stadt... durchgeführt worden. Dabei entstanden lediglich Kosten für einen Mietwagen in Höhe von ca. 100,00 Euro. Selbstverständlich muss der erwerbsfähige Hilfesuchende seinen Umzug selbst durchführen. Hierbei ist es gängige Praxis, dass Freunde, Bekannte oder Verwandte bei einem Umzug helfen."....

Whow, die machen es sich leicht! :shock:
Und was, wenn ich keine privaten Helfer habe oder finde?

Und was ist mit den Renovierungskosten für die alte Wohnung? Ist da auch schon eine Pauschale in den Regelleistungen enthalten, weil Renovierung ja regulär alle paar Jahre eh durchgeführt werden muss? Und soll ich das dann auch allein machen? Was, wenn ich es nicht kann und auch niemanden kenne, der es mir kostenlos privat macht?

Was sagt ihr dazu?
Ich bin, ehrlich gesagt, ganz schön sprachlos und fühle mich, als hätte man mir eine kräftige Ohrfeige verpasst.... :patsch:
Nun bliebe nur noch der Schritt vor das Sozialgericht - aber wenn die Kommune sich ihre eigenen Regeln macht/machen darf, bringt das doch eh nix....

DrByte
13.09.2005, 23:41
Hallo Feline,

ich kann Dir zwar jetzt nicht direkt weiter helfen, aber ich komm ganz aus deiner nähe. Und weiss daher, das dass Arbeitsamt in Plön oder wie die sich jetzt auch immer nennen mögen vor kurzen Ihre gesamte Behörde für mehrere zig-tausende €uros modenisiert, umgebaut, neue Büroräume angemietet und neue Fallmanager eingestellt haben.

Es ist eine riesen Sauerei was hier in Deutschland abgeht. Es wurden und werden für die perversen und Menschenverachtenten Hartz-Gesetze Milliarden sinnlos verprasst und gleichzeitig werden denn Arbeitslosen jeder €uro, jeder cent aus der Tasche geraubt. Von denn ganzen schikanen, diffamierungen die die Fallmanager da denn ganzen Tag mit großer Freude ausüben will jetzt mal gar nicht eingehen.

Aber vielleicht solltest du der Sache, wenn möglich Deinen Anwalt (er sollte für dass Sozialrecht spezialisiert sein) übergeben. Sollte dann natürlich über dass Armrecht gehen, was Dich dann natürlich nichts kostet. Aber mit dieser riesen Wut bist du aber nicht alleine.

StephanK
14.09.2005, 08:15
Hallo Feline,
es ist natürlich ärgerlich, dass Dein Widerspruch "abgeschmettert" wurde, aber nicht wirklich verwunderlich, denn offenbar wird bei Dir mit harten Bandagen gekämpft. Auf Dich kommt innerhalb der nächsten Wochen die Entscheidung zu, es entweder dabei zu belassen und eine andere Wohnung zu suchen oder Klage zu erheben.

Wenn Du Dich auf einen Umzug einstellst, besteht tatsächlich das von Dir beschriebene Problem. Die Kommunen sind in puncto Umzugskosten in der Regel extrem knickerig. Du könntest allenfalls versuchen, zu verhandeln und mit den Argumenten, die Du hier schon dargestellt hast, zu erreichen versuchen, dass Dir Umzugshelfer gestellt oder bezahlt werden. Auch wenn ich diesen Hinweis arbeitsmarktpolitisch falsch finde: es gibt auch "gemeinnützige" Einrichtungen, die das dank 1-Euro-Jobbern (was natürlich auch bedeutet: ohne Fachpersonal) recht billig machen. Allerdings weiss ich nicht, ob es derartige Angebote bei Dir gibt; das müsstest Du vor Ort herausbekommen.
Ansonsten könntest Du noch mit dem Alg II-Träger verhandeln, ob er selbst Helfer stellen kann. Das birgt natürlich das Risiko, dass dann evtl. Leute kommen, die zwar zupacken können, denen aber das nötige Feingefühl für den Umgang mit Umzugsgut ebenso fehlen dürfte wie Fachkenntnis über die sachgemäße Beladung des Umzugsfahrzeuges. Mit anderen Worten: dadurch kann einiger Schaden entstehen.

Solltest Du nicht umziehen wollen und Dich zur Klageerhebung entschließen, würden Dir vor allem zwei Argumente zur Seite stehen:

1) Das weiter reichende, grundsätzlichere Argument: Die Wohngeldtabelle taugt nicht zur Bestimmung der Obergrenze einer "angemessenen" Miete. Vielmehr ist die angemessene Miethöhe so zu ermitteln, dass die für einen Ein-Personen-Haushalt bei preisbebundenem (=öffentlich gefördertem) Wohnraum nach dem Wohnungsbindungsgesetz) als angemessen geltende Quadratmeterzahl (je nach Land unterschiedlich; die Werte für SH habe ich im Moment nicht greifbar) mit dem mittleren tatsächlich am örtlichen Wohnungsmarkt gezahlten qm-Mietpreis zu multiplizieren ist. Für diese Auffassung kannst Du Dich auf das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen berufen, siehe hier im Forum (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=22766); sie ist rechtskräftig und Du bewegst Dich damit auf recht sicherem Boden.

2) Das weniger weit reichende Argument: Die Wohngeldtabelle ist nur mit Zuschlägen für seit ihrer Erstellung eingetretene Mietpreissteigerungen als Maßstab für die "Angemessenheit" der Miete brauchbar. Das ist die Auffassung des Sozialgerichts Osnabrück (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=15948).

Wie Du siehst, sind diese beiden Auffassungen nicht miteinander vereinbar, d.h. letztlich ist die Lage noch ungeklärt. Das ist typisch bei neuen Gesetzen. Es dauert immer eine ziemliche Weile, bis die streitigen Fragen dadurch geklärt sind, dass die Gerichte zu einer einheitlichen Linie gefunden haben oder sie ihnen - im Falle SGB II - durch das Bundessozialgericht vorgegeben wird. Bis dahin wird aber noch einige Zeit vergehen.
Das sozialgerichtliche Verfahren selbst ist kosten- d.h. gerichtsgebührenfrei. Wenn Du anwaltlich vertreten sein willst, kannst Du dafür evtl. Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Näheres dazu findest Du in dieser Broschüre (PDF-Datei) (http://www.bmj.de/media/archive/958.pdf). Dort wird zwar auf das sozialgerichtliche Verfahren nicht eingegangen, aber auch dafür gibt es - unter vergleichbaren Voraussetzungen - Prozesskostenhilfe.

Ich wünsche Dir gute Entschlüsse!

Feline
15.09.2005, 12:53
Danke erst einmal für die ausführliche Antwort.

Ja, es gibt hier eine solche "Firma" von der AWO, mit der ich auch schon Erfahrungen habe, und es ist richtig, dass es recht preiswert wäre.
Trotzdem blieben da noch die Renovierungskosten...

Naja, und ich WILL einfach NICHT ausziehen, womöglich in irgendeinen billige Bruchbude, nur wegen 35 Euro, um den Presi, dass ich dort dann todunglücklich wäre.

Zu 1) habe ich jetzt mal den Mieterbund gefragt (bin dort Mitglied und musste eh ein Schreiben loslassen), ich bin sicher, die können mir zum qm-Preis etwas sagen, dann habe ich schon mal einen Anhaltspunkt.

Auf 2) habe ich das Amt ja schon aufmerksam gemacht, aber das wurde geflissentlich ignoriert.

Insgesamt aber bin ich doch eher pessimistisch, was eine Klage angeht, denn Du sagst ja selber, es gibt da noch keine Rechtssicherheit.
Und ich bin nicht der Mensch, der sich hinstellt und mit Klauen und Zähnen Präzedenzfälle schafft.

Also wird es wohl darauf hinauslaufen, dass ich die Zähne zusammenbeiße und die Differenz erstmal aus dem Regelsatz bestreite, in der Hoffnung, dass sich in meinen finanziellen Verhältnissen doch mal was ändert (sprich: ich einen Job oder Minijob oder sowas finde... oder im Lotto gewinne :D).
Und schaue, dass ich bei Heizung und Wasser sparsam bin, damit ich nicht nächstes Jahr noch eine NBK-Nachzahlung zahlen muss....

StephanK
15.09.2005, 13:10
Und ich bin nicht der Mensch, der sich hinstellt und mit Klauen und Zähnen Präzedenzfälle schafft.OK, das muss jede/r selbst wissen - und es ist natürlich auch o.k. zu sagen, mein Seelenfrieden ist mir 35 € im Monat wert, auch wenn ich sie mir vom ohnehin knappen Regelsatz abknapsen muss (jedenfalls so lange nicht eine kiebige Behörde auf die Idee kommt, daraus zu schließen, man könne man ja gar nicht bedürftig sein und müsse verschwiegene Nebeneinkünfte haben, wenn man einen Teil der Miete aus der Regelleistung bezahlt; das ist nämlich auch schon vorgekommen...).
Mit den Renovierungskosten hast Du natürlich recht - das ist so ein Posten, der gerne "vergessen" wird.

Feline
15.09.2005, 14:39
Mal eine andere Frage: Wie gesagt, ich bin Mitglied im Mieterbund.
Glaubt Ihr, dass der Mieterbund mir in dieser Angelegenheit auch helfen könnte und sich mit dem Amt in Verbindung setzen würde, z.B. um denen klarzumachen, dass die Mietobergrenze vom Amt zu wenig ist (wenn sich das tatsächlich als wahr herausstellt)?
Oder sind die nur für Probleme mit dem Vermieter oder Nachbarn zuständig?

Und ist es dazu jetzt womöglich auch zu spät, weil unterhalb des Klageweges vom Amt nix mehr akzeptiert wird?

StephanK
15.09.2005, 16:00
Glaubt Ihr, dass der Mieterbund mir in dieser Angelegenheit auch helfen könnte und sich mit dem Amt in Verbindung setzen würde, z.B. um denen klarzumachen, dass die Mietobergrenze vom Amt zu wenig ist (wenn sich das tatsächlich als wahr herausstellt)?
Oder sind die nur für Probleme mit dem Vermieter oder Nachbarn zuständig?Als allgemeine, verbraucherpolitische Meinungsäußerung kann der Mieterbund das natürlich tun, aber nicht auf den Einzelfall bezogen. Beraten und vertreten darf er Dich nur in Mietrechtsangelegenheiten - das schreibt das Rechtsberatungsgesetz so vor.

Und ist es dazu jetzt womöglich auch zu spät, weil unterhalb des Klageweges vom Amt nix mehr akzeptiert wird?"Gut zureden" kann man jedem immer, auch einem Amt. Verkehrt ist das nie. Wenn Du aber keine taufrischen Argumente hast, die seit dem Absenden Deines Widerspruches neu aufgetaucht sind, wird das wahrscheinlich wenig bewirken.
Ich will Dir wahrlich keine Klage einreden, nur eine Anmerkung: Glaub bloß nicht, dass die künstlich hochdramatisierten TV-"Gerichts"verhandlungen auch nur das geringste mit der nüchternen Realität eines Sozialgerichts zu tun hätten. Das ist in aller Regel ein rein schriftliches Verfahren, in dem es ebenso langweilig wie zivilisiert zu geht.

efge
15.09.2005, 16:29
Hallo Feline,

auch wenn Du folgendes geschrieben hast,

Und ich bin nicht der Mensch, der sich hinstellt und mit Klauen und Zähnen Präzedenzfälle schafft.
so möchte ich Dir doch etwas Mut machen: Nicht Du mußt Dich mit "Zähnen und Klauen bewaffnet" vor das Sozialgericht hinstellen - das würde Dein Anwalt für Dich übernehmen. Ich mache z. Zt. etwas ähnliches durch und lasse meinen Anwalt seinen guten Job machen. Und das verschafft mir im Moment viel Zuversicht und Sicherheit.
Überlege es Dir ruhig noch mal; ich bin mir sicher, daß auch Du einen guten Anwalt finden wirst, der im SGB II fit ist! :-)

Feline
15.09.2005, 22:04
Hmm, das hab ich schon befürchtet, dass der Mieterbund die falsche Adresse ist, denn die geben immer nur Empfehlungen ab in den Medien.

Apropos Medien: Ein Artikel in unserer Zeitung hat mir ein wenig Hoffnung gemacht, dass mein Problem sich durch mehr Öffentlichkeit vielleicht sogar bald erledigt.

Ich zitiere mal auszugsweise:

"Hartz IV: Beratungsstellen kritisieren den Kreis
Protestschreiben an den Landrat wegen „fehlender Gesprächsbereitschaft“ / Mehr Transparenz gefordert


Heftige Kritik am Verhalten des Kreises in Verbindung mit der Umsetzung von Hartz IV übt der ... Arbeitskreis (AK) für soziale Gerechtigkeit. Er fordert insbesondere eine einheitliche Behandlung bei gleichen Voraussetzungen, eine zeitnahe Bearbeitung von Widersprüchen, die pädagogische Schulung von Mitarbeitern, die Höhersetzung der Mietgrenzen und insgesamt mehr Transparenz.

In dem AK sind 19 Institutionen, Organisationen und Beratungseinrichtungen zusammengeschlossen, die sich als „anwaltschaftliche Vertretung“ der unmittelbar betroffenen Menschen verstehen. ... Im November 2004 habe der AK einen Fragenkatalog an den Kreis geschickt. Bis heute sei der weitgehend unbeantwortet geblieben, geht aus dem Brief hervor, den der AK jetzt auch an die Kreistagsabgeordneten, die Verantwortlichen in der Verwaltung und nicht zuletzt den Arbeitsminister schickte. Dabei gehe es um „so einfache Fragen“ wie die nach Widersprüchen und Klagen, Bedarfsgemeinschaften, nach Mietgrenzen, Eingliederungsvereinbarungen und Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter. „Entweder die zuständigen Leitungspersonen im Kreis sind Teil des Problemes oder man will nicht mit uns reden“ .. .Dabei sehe der Masterplan zum Gesetz ausdrücklich eine Zusammenarbeit mit Beratungsstellen vor....

Veröffentlichungen des Kreises erweckten den Eindruck, die Umsetzung des Hartz-IV-Gesetzes laufe vorbildlich. Doch die Beratungseinrichtungen... hätten für die Betroffenen im Kreis „völlig andere Praxiserfahrungen“ gemacht, wurde in der Pressekonferenz betont. „Die Menschen erhalten zwar Geld, aber ansonsten keine weitere vernünftige Unterstützung“, lautete das harte Urteil. Manche Betroffenen hätten monatelang nichts gehört, hätten keine Arbeitsperspektive entwickeln können...
... prangerte insbesondere an, dass Betroffenen im Kreis vielfach zwar gesagt werde, sie könnten in zu teuren Wohnungen bleiben, wenn sie die Differenz zum Mietzuschuss selber zahlten. „Aber niemand sagt ihnen, dass auch die Nebenkosten nur prozentual übernommen werden.“ Generell müsse über die Mietgrenze geredet werden.

„Wir hoffen sehr, dass es noch zu einem konstruktiven Gespräch und einer Zusammenarbeit mit dem Kreis kommt, damit die Hilfebedürftigen bestmögliche Unterstützung erhalten. Der Kreis ist schließlich nicht unser Gegner“. "

Hört sich so an, als ob eine ganze Mege Leute schon das Problem erkannt haben und jetzt den Kreis durch Öffentlichkeit zu einer Stellungnahme und Änderung zwingen wollen.
Wenn ich Glück hab, bringt mir das auch was... *hoff*