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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Maßnahme mit 6 Monaten Betriebspraktikum


wilson
21.04.2010, 15:39
Hallo,

sei 3 Wochen bin ich erneut arbeitslos nachdem ich das letzte halbe Jahr mit viel freude einen 1€-Job absolviert habe.

Vor ein paar Tagen hatte ich nun einen Termin bei meinem SB, der mir dieseselbe Maßnahme aufdrücken wollte die mir die ARGE seit Jahren aufdrücken will.

Es handelt sich um eine Maßnahme für Kunden der Reha Abteilung beim BNW in Vollzeit.

http://i40.tinypic.com/9ga6h3.jpg


Jetzt kommts : 5 Tage die Woche soll ich dabei in Privatfirmen ein unentgeldliches Praktikum absolvieren um Berufserfahrung zu sammeln.

Ich sehe erlich gesagt nicht ein so lange für lau zu arbeiten ! 1 -3 Wochen ok aber ein halbes Jahr oder mehr ?!

Das ich einen Bürojob nicht mehr ausführen kann (vom langen Sitzen bekomme ich schwere Rückenschmerzen) und möchte wird aufgrund meiner (schlechten) Ausbildung zum Bürokaufmann und meinem Status als REHA-Fall konsequent ignoriert.

Meine EVG habe ich noch nicht unterschrieben ich habe mir eine Bedenkzeit von 2 Wochen erbeten, die mit dem Verweiss auf einen drohenden Verwaltungsakt genehmigt wurde:

http://i40.tinypic.com/2dgks9g.jpghttp://i42.tinypic.com/jglagx.jpg

Was kann ich machen ? Ich hab gesunde Arme und Beine ich halte es im Büro nicht aus.

Pharao
21.04.2010, 15:45
Hi,

verwechselst du da jetzt nicht was ? Also ich lese das eher so heraus, das die Maßnahme 6 Monate dauert und nur ein Praktikum dann wärend der Maßnahme gemacht werden muß, allerdinds ohne Angaben wie lange dieses Praktikun dann dauert (normalerweise 2-4 Wochen - also so kenne ich das von Weiterbildungen).

Und wegen den 2 Bewerbungen pro Monat, also net falsch verstehen, aber das müsste doch machbar sein.

wilson
21.04.2010, 15:53
Nene, das Praktikum sind schon 4 Tage die Woche + 1 Berufsbegleitender Unterrichtstag über die ganze Maßnahmendauer so hat es mir mein SB zumindest erklärt.

Das Minimum von 2 Bewerbungen pro Monat geht natürlich klar ich wollt nur möglichst die ganze EGV beifügen.

Pharao
21.04.2010, 16:37
Nene, das Praktikum sind schon 4 Tage die Woche + 1 Berufsbegleitender Unterrichtstag über die ganze Maßnahmendauer so hat es mir mein SB zumindest erklärt.

Hi,

da bin ich dann auch etwas Überfragt - Sorry !

Aber für mich sah das auf dem Zettel eben nur so aus, das das Praktikum nur ein Punkt von vielen und nicht das hauptsächliche an der Maßnahme ist. Hast du evtl auch schon mal bei dem Veranstalter der Maßnahme dich erkundigt ? Denn laut Zettel sieht das einfach anders aus, als es dein SB dir erklärt hat (und ich kenne das auch nicht so, aber man kann ja auch nicht alles Wissen :)).

Warte aber mal noch ab was andere hierzu schreiben !

Andererseit solltest du vielleicht auch etwas abwägen, ob es nicht trotzdem Sinnvoller ist diese Maßnahme zu machen, da es ja immerhin eine Weiterbildung ist (& kein 1-€-Job) und es sehr wahrscheinlich dann auch ein Zertifikat am Ende geben wird. Evtl. bringt dich das für die Zukunft dann weiter, als wenn du jetzt hier dich mit allen Mitteln dagegen wehrst.
Wenn du jetzt vergleichsweise (trifft zwar nicht ganz zu, aber mal angenommen) eine neue Ausbildung anfangen würdest, dann wäre dein Verdienst auch nicht so hoch zB im 1.Lehrjahr und du würde wahrscheinlich auch nicht ohne Unterstützung weiterkommen. Von demher kann man also schon sagen, das du ja weiterhin trotzdem alle Leistungen vom Amt weiter bezahlt bekommst und finanzell nicht schlechter dastehst.

Ich weis, kein toller Vergleich. Würde mich auch irgendwie etwas "wurmen" ein so langes, kostenloses Praktikum zu machen. Da versteh ich dich schon einwenig.
Hier denke ich aber kommt es auch darauf an was du dann in dem Praktikum lernst, dir beigebracht wird, ect oder ob du da nur die billige Aushilfe bist.

wilson
21.04.2010, 18:17
Ich muss mich ja eh nochmal "beraten" lassen und ablehen tu ich eh nix, ich will mir erstmal ne 400 € Stelle in nem anderen Bereich suchen 1. um mir meinen Führerschein zu finanzieren und 2. und aus der Büro-Klitsche rauszukommen.

Ich bin fast 30 und seit Jahren arbeitslos und kann es mir ehrlich gesagt nicht leisten noch mehr Zeit in eine "Weiterbildung" zu stecken in einer Branche in der ich weder berufliche noch persönliche Perspektive sehe.

Während des 1€-Jobs hatte wenigsten die Möglichkeit mir etwas anzusparen.

wilson
22.04.2010, 17:31
wie sieh die EGV eigentlich im allgemein aus ? ich habe die Dinger sonst immer gleich untershcrieben und mich später geärgert.

Im Grunde steht ja nur drin das ich Kontakt aufnehmen soll und mich beraten lassen soll, das ich die Verbindlichkeit habe mit dem BNW einen Vertrag einzugehen habe ich anscheinend ja nicht.

Pharao
22.04.2010, 19:17
wie sieh die EGV eigentlich im allgemein aus ?
Hi,

"In einer Eingliederungsvereinbarung werden die Pflichten und Leistungen beider Seiten bei der Arbeitssuche, das Ziel und die verfolgte Strategie festgelegt. Weitere Inhalte können Zwischenziele und Maßnahmen sein sowie notwendige rechtliche Belehrungen"
Quelle: Wiki (http://de.wikipedia.org/wiki/Eingliederungsvereinbarung)

wilson
22.04.2010, 19:22
Sorry, ich meinte meine EGV :oops: entspricht die der Norm oder sind Punkte unangemessen oder ungewöhnlich ? Die Rechtsvorgebelehrungen sind ja im allgemeinen die gleichen.

amelie1
26.04.2010, 08:28
was ich vor kurzem in einem Fernsehbeitrag mit Schrecken verfolgt habe:

Macht ein Arbeitsloser eine Weiterbildungs-Maßnahme vom Arbeitsamt vermittelt, so wird das ihm später als Ausbildungszeit in der Rente angerechnet.

so wie ich das jetzt da verstanden habe rechnet die Rentenversicherung es folgendermaßen:

Angenommen jemand macht in seiner Berufsausbildung eine 3jährige Lehre. Da das Lehrlingsgehalt zu niedrig ist bekommt der Lehrling von der Rentenversicherung für diese Zeit eine Aufstockung in der Rente in der Höhe als würde er einen Durchschnittlohn verdienen.
Besteht danach noch eine Weiterbildungs-Maßnahme vom Arbeitsamt jetzt mind. 6 Monate oder eine bestimmte Stundenzahl, so wird dann diese Zeit von der Rentenversicherung von der Ausbildungszeit während der Lehre abgezogen, es würden also nur 2,5 Jahre noch bezuschusst und nicht
3 Jahre.
Das können dann später in der Rente bis zu 50 € weniger ausmachen.
Ich habe das nicht gewußt und wahrscheinlich viele hier auch nicht.

Da Arbeitslose ohnehin bereits weniger Rente erwirtschaften machen 50 € schon sehr viel aus.

Darum sollte man Weiterbildungs-Maßnahmen wirklich nur machen, wenn es tatsächlich einen guten Nutzen für den beruflichen Werdegang ausmacht. Leider kann man sich schwer davor drücken. Wenn möglich nur durch Krankheit, psychische Belastung etc. man hat sonst kaum Chancen.

Das sind alles Folgeerscheinungen die totgeschwiegen werden, ich finde man sollte vielleicht hier im Forum das Thema genauer bearbeiten weil es ja schon folgenschwer ist, später im Rentenalter.

Pharao
26.04.2010, 13:24
Darum sollte man Weiterbildungs-Maßnahmen wirklich nur machen, wenn es tatsächlich einen guten Nutzen für den beruflichen Werdegang ausmacht.
Hi,

und wie willst du vorher entscheiden ob diese Weiterbildung dir was für die Zukunft bringt ? Evtl geht es dem potenziellen AG garnicht so sehr darum das du eine Weiterblidung im Bereich XY gemacht hast, sondern eher darum das du überhaupt was in der Arbeitslosigkeit versucht hast. Oder evtl bringt dich auch nur ein kleiner Teil dieser Weiterbildung beruflich weiter, auch wenn du das vorher garnicht gedacht hättest.

Ich finde nicht das man das vorher entscheiden kann, ob diese was beruflich einen bringt oder nicht und bis zu Rente ist ja noch ein ganzes Stück zeit und wer weis in wieviel Jahren noch 50€ wert sind ? Vergleiche doch mal selbst den gefühlten Unterschied zwischen 100 DM vor 20-30 Jahren zu 50 € heute.

Also wenn du meinst das du das kannst, dann bitte gibt mir doch mal die Lottozahlen für nächste Woche :) aber bitte als PM, net das dann alle hier im Forum 6 Richtige haben :razz:

amelie1
26.04.2010, 15:04
@Pharao

du findest das also in Ordnung so?

Es ist etwas anderes wenn man da eine freie Wahl hätte und selber mit entscheiden kann ob so eine sogenannte Weiterbildung sinnvoll für mich ist, viele dieser Weiterbildungen werden aber erzwungen und passen oft garnicht in das eigene Berufsbild hinein, sie werden aufgezwungen damit man von der Statistik verschwindet, in solch einem Fall währe ich keineswegs damit einverstanden 50€ weniger Rente monatlich zu erhalten. Mich wollte mein Vermittler in eine EDV Weiterbildungs-Maßnahme stecken obwohl ich bestens darin ausgebildet und auch fit bin, gehts noch?
Ich hab dann mal gelacht und ihn gefragt was das denn soll? Schließlich habe ich viele Jahre in dem Bereich gearbeitet, ich verblöde doch nicht in 12 Monaten oder was denken die?

Warum wird denn der Bürger nicht gleich bei der Vereinbarung über diesen Tatbestand informiert? Das wird klammheimlich unter den Teppich gekehrt und später bei er Rente kommt dann das bittere Erwachen.
Leute verdummen! das ist das!

Und für mich würde es schon noch ganz und gar 50 € ausmachen da ich bereits 58 Jahre alt bin, da ist die Rente ja schon in Sichtweite.
Ich werde einen Teufel tun und mich auf eine Weiterbildungs-Maßnahme einlassen, nur über meine Leiche! EDV Weiterbildung :wut: Tssss!
Der kann ja mal zu mir zur Weiterbildung in EDV kommen, kann ihm bestimmt noch vieles beibringen:razz:.

wilson
26.04.2010, 16:01
Das irre daran ist das ich in einem ganz andren Beruf arbeiten möchte, vom langen Sitzen geh ich kaputt ! Hab letzte Woche nen Termin vereinbart, da hieß es gleich bringen sie nebst Lebenslauf usw. ihre Schwerbehindertenpapiere mit ?! Hä? So etwas habe gar nicht. Da würde mir klar das es um Büro um nur um Büro geht.

In 2 Wochen habe ich den Termin, ich könnte auch schon früher kommen O-Ton : "Die meisten sind froh das sie es hinter sich haben"

Na toll :?

stummelbeinchen
26.04.2010, 18:58
Könnte mich zwar grad in den Hintern treten, dass ich darauf anspringe, aber ich muss einfach darauf antworten. :)

Das können dann später in der Rente bis zu 50 € weniger ausmachen.

Also erstmal redest Du von irgendeinem Fernsehbeitrag und ich gehe nicht davon aus, dass Du dich bei der RV selbst erkundigt hast. Zweitens gehts in Deinem Beispiel um eine 3 jährige Ausbildung, die bis zu 50€ ausmachen kann, unter Umständen, vielleicht, eventuell, bis zu. Das ist alles sooo schwammig.
In der Regel sind Weiterbildungen zwischen 3 und 6 Monaten lang, zweitens hängt dies auch von Vorbeschäftigung, Ausbildung, Arbeitslosigkeit etc. ab, drittens mit Alg2 kann man meines Wissens nicht gerade eine glorreiche Rente ansparen und viertens ist jeder für sich selber verantwortlich und kann bei der RV um einen Termin und Erläuterungen bitten.

Man muss hier auch mal abwägen, was langfristig besser ist. Und mit 58 Jahren hast auch Du noch einige Zeit vor Dir.

LG

ela1953
26.04.2010, 20:02
Ich hab den TV Bericht auch gesehen, habe die Vorgehensweise aber nicht verstanden.

Es hieß dort, dass man diesen Zuschuss bis zu drei Jahren Ausbildungszeit bekommt.

Bei Weiterbildungen würde dann die Zeit abgezogen. Das kann ich aber nicht verstehen.

Ich kann verstehen, dass der Zuschuss für drei Jahre gezahlt wird, dann nicht mehr. Also dass man für die Weiterbildung keinen Zuschuss mehr bekommt.

Aber ich kann nicht verstehen, dass dann die Monate von den bereits gezahlten abgezogen werden sollen. Dann würde ja niemand mehr eine Ausbildung machen, die länger als drei Jahre dauert.

Nachfragen bei der KK nützt laut Aussage im Bericht nichts. Denn die Krankenkassen würden diese Berechnung so machen.

stummelbeinchen
26.04.2010, 20:45
@ ela

KK? Ich dachte amelie redet von RV. Wars derselbe Bericht oder gings da um beide Versicherungen?

LG

ela1953
26.04.2010, 22:22
@ ela

KK? Ich dachte amelie redet von RV. Wars derselbe Bericht oder gings da um beide Versicherungen?

LG

sorry, war die Rentenversicherung

aber da meine Rentenauskunft immer von meiner Krankenkasse kommt vertu ich mich da öfter

Tapir
26.04.2010, 22:34
Es handelt sich um diesen Fernseh - Beitrag von Wiso: Beitrag Mediathek (http://www.zdf.de/ZDFmediathek/kanaluebersicht/aktuellste/436#/beitrag/video/1018270/WISO-Tipp:-Fehler-im-Rentenbescheid)


Gruß, T.:)

stummelbeinchen
27.04.2010, 19:00
Liebster Unpaarhufer :),

ich kanns nicht sehen. Liegts am Video oder an meinem Rechner?

LG

Pharao
27.04.2010, 19:30
ich kanns nicht sehen. Liegts am Video oder an meinem Rechner?

Liegt wohl an deinen Rechner, evtl mal Flash-Player aktualisieren oder Firewall anders einstellen :) hier mal die Kurzfassung:

Die Weiterbildungszeit wird mit der Rentenversicherung verrechnet (max 3 Jahr). Das können dann 20, 30€ sein oder ....

Das Problem tritt immer dann auf, wenn eine Weiterbildung länger als ½ Jahr dauert oder über 600 Std geht. Kürzere verringern die Rente nicht !


Also am besten fand ich den Schluss-Satz:

Das Rentensystem ist so kompliziert, das es bei Verbesserungen auf der einen Seite, Nachteile auch auf der anderen Seite bringen kann

Übersetzung auf Deutsch ===> ohne fachliche Beratung, keine Chance das selber zu überblicken.

Ich finde aber trotzdem das man nicht vorher schon sagen kann, ob eine Weiterbildung einen was bringt oder nicht. Dazu müsste man wohl hellsehen können.
Wer nicht wirklich unmittelbar vor der Rente steht und noch Chancen auf einen Job hat, für den macht meiner Meinung nach das keinen Sinn sich da große Gedanken zu machen, den ein Job bring für die Rente auf jeden Fall mehr als der Harz4-Bezug dazu beiträgt.

wilson
27.04.2010, 19:33
So siehts aus, irdendwie bezweifle ich das, wenn ich in 50 Jahren in Rente gehe, der Sozialstaat noch existiert.

Pharao
27.04.2010, 19:52
So siehts aus, irdendwie bezweifle ich das, wenn ich in 50 Jahren in Rente gehe, der Sozialstaat noch existiert.
:razz: Da erinnere ich mich doch so wage an einen Satz : DIE RENTEN SIND SICHER ...........

wilson
27.04.2010, 20:05
:razz: Da erinnere ich mich doch so wage an einen Satz : DIE RENTEN SIND SICHER ...........
Blüm erklärte das mal so : "Es ging um die Renten über die damals die Rede war"

amelie1
09.05.2010, 14:44
@ Pharao

ja, das ist der Beitrag den ich im Fernsehen verfolgt habe.

steht in der Renteninformation der RV "Pflichtbeitragszeit Berufliche Ausbildung" dann wird diese Zeit von der RV aufgestockt auf einen bestimmten Einkommenssatz für Vollzeit Beschäftigte.
Es betrifft Leute die eine Lehre oder ähnliches gemacht haben.

Wird nur eine Weiterbildungsmaßnahme von 6 Monaten und mehr von der Arge zuneteilt, so wird diese Zeit von der Ausbildungszeit in der RV abgezogen und somit auch die spätere Rente gekürzt.

Es betrifft also nicht Menschen ohne abgeschlossenen Lehre etc.

Aber für mich zum Beispiel ist eine Weiterbildungsmaßnahme absoluter Schwachsinn, ich bin allerbestens ausgebildet, das ist nicht der Grund warum ich keinen neuen Arbeitsplatz finde, ich spreche sogar zusätzlich noch 2 Fremdsprachen.
Könnte man mich als Bügelfrau oder Zimmermädchen vermitteln, ja, dann würde die Gesellschaft auch noch Arbeit für älter Bürger haben, das kann ich aber laut med. Gutachten nicht mehr arbeiten, eigentlich nur in meinem Beruf den ich mit umfangreichen und qualifizierten Kenntnissen bestens ausführen kann.
Dagegen spricht aber nun mal leider mein Alter und da bedarf es keiner Weiterbildung ich bin absolut hervorragend ausgebildet.

Es geht meinem Höllenhund von der ARGE einzig nur darum, mich aus der Statistik wegzuschaffen, versteht ihr.
Und um ihm diesen Gefallen zu tun werde ich nicht auf 50€ Rente im Monat für später verzichten, no way!

Ich bin 58 Jahre alt und ich benötige absolut keine Weiterbildung, das ist Fakt, ich bilde mich jetzt zu Hause selbst genug weiter, wozu gibt es Internet?

Weiterbildung ist eine gute Sache für Menschen die keine Berufsausbildung besitzen oder jahrelang aus ihrem Berufsleben ausgeschieden waren, da ist das wirklich sinnvoll und angebracht

es ist aber völlige Geldverschwendung und blinder Aktionismus in solchen Fällen wie bei mir. Ich beherrsche meinen Beruf hervorragend ich müßte lediglich 15 Jahre jünger sein.

Unnötige Verschwendung von Finanzmitteln, nur, um die Statistik zu schönen, das ist das in meinem Fall.

Pharao
09.05.2010, 21:33
Und um ihm diesen Gefallen zu tun werde ich nicht auf 50€ Rente im Monat für später verzichten, no way!

Hi,

du musst den Beitrag schon richtig lesen bzw richtig zuhören !

Da ist nicht die Rede davon, das jeder automatisch 50€ im Rentenalter pro Weiterbildung verliert, sondern hier ist nur die Rede das eine Weiterbildung die länger als 6 Moante geht, deine 3 jährige Förderung in der Lehrzeit auffrisst und zwar solange wie die Weiterbildung dann geht. Dh. erst wenn du eine Weiterbildung machst die 3 Jahre dauern würde, erst dann würdest du die komplette Förderung von damals verlieren bzw würde damit verrechnet. Ein Weiterbildung dauert aber normal keine 3 Jahre !

Außerdem ist der Schußsatz auch sehr interessant: Bevor Sie was Unternehmen sollten sie sich auf jeden Fall beraten lassen, denn das Rentensystem ist so kompleziert, das es bei Verbesserung auf der einen Seite, Nachteile auf der anderen Seite bingen kann.

Aber für mich zum Beispiel ist eine Weiterbildungsmaßnahme absoluter Schwachsinn, ich bin allerbestens ausgebildet, ......

Ich bin 58 Jahre alt und ich benötige absolut keine Weiterbildung, das ist Fakt, ich bilde mich jetzt zu Hause selbst genug weiter, wozu gibt es Internet? .....

Naja, wenn du so gut Ausgebildet bist, warum hast du dann keinen Job ?

Eine Weiterbildung ist ja nicht dazu da um dich zu ärgern, sondern dich aus der Arbeitslosigkeit aus zu bekommen bzw deine Chancen zu erhöhen. Zudem bringt es dir (evtl) wenig, wenn du dich privat a`la Internet dich selber fortbildest, den da bekommst du kein Zeugnis darüber !!! Und gerade in der heutigen Zeit ist es wichtig das alles Belegbar (mit Zeugnissen, Abschlüssen, ect) ist und nicht was du privat dir evtl selber beigebracht hast.

es ist aber völlige Geldverschwendung und blinder Aktionismus in solchen Fällen wie bei mir. Ich beherrsche meinen Beruf hervorragend ich müßte lediglich 15 Jahre jünger sein. Unnötige Verschwendung von Finanzmitteln, nur, um die Statistik zu schönen, das ist das in meinem Fall.


Ob das Geldverschwendung ist oder nicht, sorry das muß dir erstmal egal sein. Und wenn dein Alter das problem seinen sollte, dann ist evtl diese Weiterbildung ja doch das richtige für dich, den evtl hast du mit der die Chancen einen Job zu bekommen trotz alter. Und erstes Ziel ist es eben deine Arbeitslosigkeit zu mindern bzw da rauszukommen und nicht was du persönlich gerne machen willst.

Wenn du das anders sehen solltest, dann mußt halt versuchen dagegen vor zu gehen, ect. Allerdings finde ich es keine Lösung bis zu Rente Alg2 zubeziehen, denn da tust du ja auch nicht umbedingt was für deine Rente !!!

amelie1
10.05.2010, 14:58
@Pharao

"Besteht danach noch eine Weiterbildungsmaßnahme vom Arbeitsamt jetzt mind. 6 Monate oder eine bestimmte Stundenzahl..."

das schreibe ich doch hier: mindestens 6 Monate!

und ich schreibe auch nicht es werden dann die vollen 3 Jahre Berufsausbildung hinfällig, natürlich werden die mind. 6 Monate dann abgezogen bzw. die genaue Zeit der Weiterbildung!

Was soll das mit dem " Warum hast du denn dann keinen Job?"

Ich habe keinen Job weil meine Firma die aus Italien stammt den Bereich meiner und anderer Tätigkeit aus Kostengründen in die Zentrale nach Italien umgelagert hat!

Ferner weil ich 58 Jahre alt bin! bei einer Maßnahme bei einem privaten Vermittler Unternehmen sagte man mir wörtlich:
Ihre Bewerbungsunterlagen haben nur einen Schönheitsfehler: das ist ihr Alter!

Also lass bitte diese Unterstellung, ich habe sehr gute Zeugnisse und absolut aktuelle gute Qualifikation, das kannst du mir mal sicher glauben ansonsten würde ich mich hier nicht zu Wort melden.

Eine Weiterbildungsmaßnahme in meinem Falle ist einzig und alleine nur um mich aus der Statistik verschwinden zu lassen, ich bin nicht blöd, denke bloß nicht ich lasse mir so einen Käse erzählen.

Was habt ihr von der Arge mir denn anzubieten als Weiterbildung? lol
Soll ich Schreibmaschine lernen? *g* oder fördert ihr mir den Bilanzbuchhalter? was ich da angeboten bekam das kann mir nur ein schwaches Lächeln hervorlocken, eigentlich war es ja garkeine Weiterbildung wurde nur als das verkauft, es war ein Callcenter, soll ich mich kaputtlachen?

Weiterbildung im Callcenter,:patsch: Drückerbande, und dafür opfere ich dann 50€ Rente später.
Ist ja jetzt hoffentlich eine Wende eingeleitet mit dem Wahlergebnis in NRW
und die Geldverschwendung ist mir auf keinen Fall egal, wie bist du denn drauf?
Wegen solchen Leuten im öffentlichen Dienst sind wir doch erst mal in diese Schulden hineingeraten, die Sorte, die Steuergelder mit vollen Händen verpulvert haben, frag doch mal den Bund der Steuerzahler ob die das auch so sehen.
Geldverschwendung soll mir erst mal egal sein?
Sag mal? Was hast du denn für eine Einstellung?

Ich bezweifle wirklich, ob du jetzt es gut mit mir oder mit deinen Kollegen von der AGE meinst.
Ich bin intelligent und auch informiert genug um selbst entscheiden zu können was sinnvoll ist für mich und was nicht.
Das darfst du mir ruhig mal glauben

Pharao
10.05.2010, 19:23
Nochmal:

Bevor Sie was Unternehmen sollten sie sich auf jeden Fall beraten lassen, denn das Rentensystem ist so kompleziert, das es bei Verbesserung auf der einen Seite, Nachteile auf der anderen Seite bingen kann.

Nee, is klar. Du hast dir das natülich sofort ausgerechnet das es 50 € sind !!! Und sicherlich steigerst du deine Rente damit, wenn du bis zur Rente Alg2 beziehst !!!

wilson
28.05.2010, 11:10
Nochmal zurück zum Thema:

Habe heute einen Anruf vom BNW bekommen, dort hieß es es könne auch vorkommen das man (s)einen 400 € Job aufgeben müsste um an der Maßnahme teilzunehmen !!:shock:

Es ginge schliesslich um eine Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Verhältniss und die hätte auch immer Vorrang.

Step
28.05.2010, 11:19
@wilson

Das ist leider richtig. Eine Aussicht auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat Vorrang vor einem Minijob. Das wäre aber nicht nur bei einer Maßnahme so, sondern es wird ja auch verlangt, einen Minijob zugunsten einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aufzugeben, wenn sich Beides nicht vereinbaren läßt.

wilson
28.05.2010, 12:42
gut, wenn ein Vertrag zu einer sozialversicherungpflichtigen Beschäftigung feststehen würde könnte ich daas ja noch nachvollziehen da dieser ja die Bedürftigkeit senkt.

Aber in dem Fall geht es ja, durch ein unverbindliches Praktikum, nur um die wage Möglichkeit auf eine solche Beschäftigung.

Wenn ich meinen 400 € Job aufgeben sollte steigt meine Bedürftigkeit ja wiederum an und wenn die Maßnahme erfolglos sein sollte, bleibt sie es leider auch weiterhin.

Pharao
28.05.2010, 12:52
Hi,

ein Praktikum ist doch keine Maßnahme.

wilson
28.05.2010, 12:58
In dem Fall schon, wie am Anfang beschrieben ist es eine 6 Monatige Maßnahme mit Praktikas in der Regel die 2 Monate gehen.

Pharao
28.05.2010, 13:02
Hi,

ok, sorry das hab ich nicht gelesen. Dann ist es aber was anderes, den dann ist halt mal die Maßnahme wichtiger. Das Praktium am Ende mit evtl Chance auf Übernahme ist bei einer Maßnahme doch nicht vorrangig, sondern die Maßnahme ansich & deren Inhalt.