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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hätte schon längst ALG beziehen können!


nixsmart
20.10.2006, 02:05
Hallo!
JA jetzt werden sich vielen an den Kopf fassen:patsch: … aber ich hätte seit ende Dezember 2005 Arbeitslosengeld erhalten können, wenn ich meinen Antrag abgegeben hätte…

Meine Story – bin seit Oktober 2005 arbeitslos gemeldet. Da ich selber gekündigt habe, trat erstmal 3 Monate Sperre ein. Hätte also dann ab Ende Dezember Geld erhalten. Ich habe vor meiner Arbeitlosmeldung 13 Monate am Stück gearbeitet. Davor eine Art Fachstudium. Und dann war ich noch von 2000-bis Ende 2002 am Stück beschäftigt.
Nun dachte ich, ha, ich finde leicht wieder einen Job, ich will erstmal auf jeden Fall alleine schaffen und eben keine Leistungen von Vater Staat beanspruchen… Auch meine KV (Freiwillig weiterversichert) zahle ich jeden Monat selber. Alles von meinen Ersparnissen. Und es sah in den letzten Monaten auch einige Male so aus, als ob ich sicher ne neuen Anstellung gefunden, am Ende wurde es dann doch nichts. Frust! Nun geht mir aber doch mein Geld aus.
Jetzt meine Frage: Also erstens trau ich mich schon gar nicht mehr aufs Arbeitsamt, die müssen mich für total bescheuert halten… Aber kann ich meinen Antrag auf Arbeitslosengeld überhaupt noch abgeben? Wie lang kann ich überhaupt noch Ansprüche geltend machen? Jeder Monat den ich was kriegen würde, würde mir schon weiterhelfen… Nachträglich kann ich ja wohl nix geltend machen, oder? Oder verschiebt sich evtl. die Dauer meines Anspruchs. Wie gesagt, habe bis jetzt nohc keinen CENT in Anspruch genommen.

Hoffentlich habe ich einigermaßen verständlich meine Problematik darstellen können.
Danke für Eure Geduld beim Lesen und hoffentlich hilfreiche Antworten im voraus.
Und bitte seid nicht allzu grob mit mir….

Nixsmart:(

Seebarsch
22.10.2006, 17:30
Hallo nixsmart,
jetzt aber ratzfatz zur Agentur gehen und den Antrag abgeben.
Nach § 45 SGB I können Ansprüche nach Ablauf des Jahres in dem Sie entstanden sind, noch 4 Jahre geltend gemacht werden.
Da Alg 1 nicht von der Bedürftigkeit abhängt, kann Dir da bei der Agentur ausser "hochezogener Augenbrauen" der Mitarbeiter nichts passieren.
Die Arbeitslosmeldung und Antragstellung sind noch wirksam !
http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm
:patsch:

nixsmart
23.10.2006, 13:28
Hallo seebarsch!
DANKE für deine Antwort, jetzt ist mir wahrlich leichter zumute. Eine Frage habe ich aber noch, falls Du Dich hier nochmal einloggst: Die vergangenen Monate sind quasi wech, da bekommt man nix mehr nachträglich oder? Jaja ich weiss, ich bin nicht ohne Schuld... Hoffentlich gucken die nicht allzu bös aufm Amt, bin nämlich nicht so ein Amt-Checker, im Gegenteil...
Gilt dann mein Anspruch auf die 12 Monate ALG quasi ab jetzt, ab Antragsabgabe?

Weisst Du vielleicht auch bei folgender Sache Antwort:
Und zwar wenn man arbeitslos ist, und ALG bezieht, und sich bei Firmen bewirbt. Man umgeht ja gerne das Thema ARBEITLOS und übertüncht das alles gerne in rosa Farben wie: Ich mache ein Studienreise, oder: ich arbeite freischaffend, Weiterbildung, u.s.w. Nun die Frage: Kann der Arbeitgeber, falls es zur Anstellung kommt, sehen, ob man ALG bezogen hat oder nicht. Was weiss ich, Lohnsteuerkarte,etc. Ich kenn mich halt leider überhaupt nicht aus.

Wär wirklich sehr dankbar, wenn hier nochmal geholfen werden könnte!!

DANKE DANKE im voraus von
nixsmart

Seebarsch
23.10.2006, 17:13
Der Antrag beim Alg 1 wirkt ab Arbeitslosmeldung und Antragstellung, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Dann wird auch rückwirkend, ggfls. für mehrere Monate gezahlt.
Ab Anspruchsbeginn gilt dann natürlich auch die Anspruchsdauer.

Hinsichtlich der Bewerbungen kann ein Arbeitgeber eigentlich nicht sehen, dass man alo war oder ist, es sei denn der Vorschlag kommt von der Agentur.
Ansonsten bin ich jedoch der Meinung, dass man die Arbeitslosigkeit nicht verschweigen sollte, weil
a) sie kein Makel ist,
b) das Arbeitsverhältnis mit einer Lüge beginnt. Das geht auf Dauer meistens nicht gut !

Nichts für Ungut !

nixsmart
23.10.2006, 20:07
Danke nochmal für deine schnelle Antwort!
Mal sehen, was das Arbeitsamt sagt von wegen möglichen Nachzahlungen. Aber erstmal werde ich mir das Kopfschütteln abholen müssen... Ach, wenn ich es schon hinter mir hätte.... Gibt es sowas wie Behördenphobie???

Und natürlich hast Du recht: Eine Lüge bei einer neuen Anstellung ist natürlich keine Basis. Aber man liest halt soviel von wegen, "das Thema Arbeitslosigkeit sollte wennmöglich tunlichst vermieden werden" bei Bewerbungen/Vorstellungsgesprächen.
Naja, man ist ja nicht untätig,und vielleicht kann man damit auch punkten... Zum Beispiel wenn man sich selber was beibringt, Computer&Co, wäre das ja evtl positiv.

Viele Grüße!
nixsmart