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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wechsel von unbefr. Stelle zu befr. - Daher Sperre ?


Atze666
25.04.2010, 14:52
Hi,

habe die letzten 3 Jahre durchgehend gearbeitet und davon bis August 2009 bei der Tuja Zeitarbeit. War auch durchgehend bei der VCS (Tochter der T-Com) als Sachbearbeiter eingesetzt. Da dieser Einsatz plötzlich endete und dadurch alleine 80 Leute in die Bonner Filiale der Tuja zurückkehrten, hatte diese keinen neuen Einsatz zur Hand und empfahl uns einen Stellenwechsel zu einem anderen Arbeitgeber, da man uns sonst in ganz Deutschland einsetzen würde (z. B. wochenlang in Leipzig, wo wir dann zu fünft in einer Baracke hausen und tagsüber alle möglichen Drecksarbeiten erledigen müssen). Da ich Kinder habe, war das keine Option für mich und so habe ich mich erst krank schreiben lassen und mich weiter beworben. Als ich schon im Krankengeld war bat ich um Kündigung seitens Tuja, was diese aus Angst vor Klage auf Abfindung strikt ablehnte. Man sagte mir:"Entweder wir lösen den Vertrag auf, oder Sie müssen das machen, was wir verlangen! Sie sind sowieso im Krankengeld. Das kostet uns nichts! Dann lassen Sie sich mal jahrelang krankschreiben!" Eigentlich habe ich mir vorgenommen, nicht selbst zu kündigen, da mir klar war, dass ich dann keine Ansprüche, sondern nur Ärger habe, aber aufgrund des Drucks seitens der Krankenkasse habe ich es dann doch getan. Am 14.08.2009 war mein letzter Arbeitstag und am 17.08.2009 hatte ich einen neuen Vertrag bei einer anderen Zeitarbeit. Allerdings befristet bis 31.10.2009. Da man zufrieden war, wurde er noch zweimal bis zum 30.03.2010 verlängert.

Beim Arbeitsamt sagte man bei der Antragannahme am Freitag jetzt plötzlich, dass ich 3 Monate gesperrt werde, da ich die Kündigungsfrist nicht eingehalten und von einer unbefristeten zu einer befristeten Stelle gwechselt bin. Vorher hat mir keiner der anderen Sacharbeiter davon was gesagt und ich war geschockt. Die Sachbearbeiterin war sehr unsicher und hat auch ihre Meinung in anderen Bereichen ständig geändert, wenn ich Druck erzeugt habe. zum beispiel meinte Sie, dass der Antrag von Köln wäre (habe da bis Februar gewohnt und ihn daher bekommen) und daher könnte Bonn ihn nicht bearbeiten. ich müsste nach Köln. Als ich nach ihrer Vorgestzten fragte und Stress machte lief wie völlig kopflos durch den Flur und meinte dann: "Ausnahmsweise bearbeite ich den Antrag!" Ich bekomme jetzt diese Woche meinen Bescheid mit der Sperre und denke mal, dass sich da nichts ändert. Damals in Köln hat mir kein Sachbearbeiter die Konsequenzen genannt, wie ich von dem neuen Job berichtete, was ja schon hinterfotzig war. Naja...

Jetzt habe ich gelesen, dass man einen Wechsel von einer unbefr. zu einer befr. Stelle ohne Sperre durchführen darf, wenn man sich beruflich, oder finanziell verbessert. Ich habe vorher brutto € 7,44 / Stunde verdient und zufällig bei der neuen befristeten Stelle brutto € 9,37 / Stunde. Wäre das eine Möglichkeit, wenn ich das im Widerspruch angebe, sodass ich eine Sperre verhindern kann? Ist zwar nicht die Welt, aber vom Prinzip her habe ich ja mehr verdient, auch wenn das nicht der Grund für den Wechsel war.

Ansonsten muss ich Hartz IV beantragen. Sind das € 354,00 wie bei normalen Antragstellern, oder bekomme ich mehr? Muß ich dann auch hunderte Seiten ausfüllen, oder gibt es für gesperrte ALG I Empfänger eine Schnellbearbeitung? Habe kein Geld mehr, da das letzte Geld vom Arbeitgeber im März kam und ich auch nicht mit einer Sperre gerechnet habe. Das Problem ist ja auch, dass ich mich bewerben soll und mit Hilfe meines Autos flexibel sein soll, aber weder Geld für Bewerbungen, noch für KFZ-Versicherung, benzin usw. habe. Zur not muss ich mein Auto verkaufen und später ist dann kein Geld für ein neues da. Das heißt, dass mir durch die Sperre des Arbeitsamtes die Arbeitsaufnahme sehr erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht wird. Wenn jetzt sogar das Internet und Telefon abgestellt wird, dann ist es ganz aus. Weil von harzt IV kann ich gerade das nötigste wie Lebensmittel usw. bezahlen. und ob dann noch Geld zum Bewerben übrig ist weiß ich nicht. Bringt das was, wenn ich das beim Widerspruch anführe?

Ich weiß es ist viel, aber ich hoffe, dass mir jemand Tips geben kann. Will ja auch nicht alles noch schlimmer machen.

Vielen Dank im Voraus.

Atze

ela1953
25.04.2010, 14:55
Ja, wenn du bei ALG I eine Sperre hast, musst/kannst du ALG II beantragen.

Es muss aber wohl der komplette Antrag ausgefüllt werden. Außerdem gibt es auch hier nicht den vollen Satz, sondern eine Kürzung wegen der Sperre.

Atze666
25.04.2010, 15:07
Ja, wenn du bei ALG I eine Sperre hast, musst/kannst du ALG II beantragen.

Es muss aber wohl der komplette Antrag ausgefüllt werden. Außerdem gibt es auch hier nicht den vollen Satz, sondern eine Kürzung wegen der Sperre.

Na Prima. Dann kann ich mich ja gleich aufhängen. Wie soll ich denn von noch weniger als ein Hartz IV Empfänger leben? Das reicht doch laut Medien schon nicht zum Leben. Wie stellen die sich denn ein Überleben vor? Ist ja ein Monat schon schlimm genug. Aber 3 sind ja garnicht möglich. Denken die, jeder hat einen wohlhabenden Verwandten der einen unterstützt? Und die ganzen Kosten, die auflaufen muss ich ja auch irgendwie bezahlen. Finde unsere Gesetze in der Hinsicht das letzte. Kann doch nicht sein, dass man versucht zu arbeiten und dann bestraft wird wie jemand der sich weigert arbeiten zu gehen.

Was machen die eigentlich, wenn ich arbeitslos bin und eine Stelle annehme, in der ich mich finanziell zum Arbeitslosengeld verschlechtere? Da müssten sie mich eigentlich auch konsequent sperren, da ich meine Situation auch verschlechtert habe. Das war nämlich der Grund, warum ich lt. Sachbearbeiterin gesperrt werden soll. Weil ich meine Situation durch den Wechsel verschlechtert habe!!!:patsch:

Tapir
25.04.2010, 16:08
Also, was definitiv ein Grund ist, eine befristete Stelle anzunehmen, ist ein erhöhter Verdienst.

Abgesehen davon gibt es vielleicht Teilbereiche, die für Dich neu waren, bzw. wo Du angeben kannst, dass Du Deinen Kompetenzbereich erweitert hast? Auch das kann ein Grund sein, eine befristete Stelle anzunehmen und eine Sperre zu vermeiden.

Ich würde hier in jedem Fall bei einer Sperre in den Widerspruch gehen.

Gruß, T.:)

Ich bin es nicht
25.04.2010, 17:28
hallo zusammen ..

Also, was definitiv ein Grund ist, eine befristete Stelle anzunehmen, ist ein erhöhter Verdienst.

ich meine vor längerer Zeit in den DA`s der BFA gelesen zu haben , das dieser Verdienst 10 % höher vom vorangegangenen Gehalt liegen muss und das befristete Arbeitsverhältnis mindestens 2 Monate andauern muss ..

bin mir aber nicht so sicher , da ich das damals nur überflogen hatte ( kann auch sein das es 12 Monate andauern muss - das befristete Arbeitsverhältnis ) ..

etwaig kann ja SEEBARSCH hier bitte mal drüber schauen ? ! ?

ALG53
25.04.2010, 17:43
Das wäre dazu schonmal interessant

Bundessozialgericht B 11a AL 55/05 R 12.07.2006
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die Freiheit der Berufswahl gestärkt und den Wechsel in eine befristete Tätigkeit erleichtert. Nach dem am Mittwoch verkündeten Urteil müssen Arbeitnehmer nicht immer eine “Sperrzeit” beim Arbeitslosengeld hinnehmen, wenn das befristete Arbeitsverhältnis ausläuft: Soweit Arbeitnehmer sich mit dem Wechsel beruflich neu orientieren, sei dies vom Grundrecht der Berufsfreiheit geschützt, erklärte das BSG zur Begründung.

ALG53
25.04.2010, 17:49
Ging der Wechsel in eine andere Berufstätigkeit dann gilt der §


Bundessozialgericht B 11a AL 55/05 R 12.07.2006

Ich bin es nicht
25.04.2010, 17:49
halllo ALG 53 ..

mit der freien Berufswahl und einer höheren Positionierung bei Wechsel in ein befristetes Arbeitsverhältnis , da hatte ich seinerzeit schon einige positive Urteile zu gelesen ..

ich denke aber schon das es auch da irgendwelche Richtlinien gibt ..

man könnte ja sonst um eine leidige Arbeitsstelle zu beenden und einer 3 monatigen Sperre zu entgehen , ein befristetes Arbeitsverhältnis für .... na ja .. 14 Tage annehmen ..

und deswegen denke ich halt , das es da Richtlinien zu den " wichtigen Gründen des Wechsels " gibt ..

Lopo01
25.04.2010, 18:30
Hi,

die fachlichen Hinweise zu § 144 SGB III der Arbeitsagentur sagen hier folgendes :

Herbeiführung der Arbeitslosigkeit/ Beschäftigungslosigkeit
(144.24)

(1) Der Auflösungssachverhalt muss kausal für den Eintritt der Beschäftigungslosigkeit gewesen sein (BSG v. 26.10.2004 – B 7 AL 98/03 R). Dies ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen.

Kausalität bei befristeter Anschlussbeschäftigung (144.25)

(2) Ist die auf einen Aufgabesachverhalt folgende nahtlose Anschlussbeschäftigung lediglich befristet, bleibt die Aufgabe der Dauerbeschäftigung ursächlich für die anschließend eintretende Beschäftigungslosigkeit und damit sperrzeitrelevant.

Eine Sperrzeit tritt ggf. im Anschluss an das zweite oder weitere befristete Beschäftigungsverhältnis ein. Eine Sperrzeit tritt nicht ein, wenn seit dem Ende des ersten Beschäftigungsverhältnisses mehr als ein Jahr vergangen ist.

FH zu § 144 SGB III (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/da-alg-p144.pdf)

Das Urteil vom BSG sagt aus, dass nicht immer im vorliegenden Fall eine Sperrzeiteintreten muss.

Dies ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen.

Das bedeutet aber, jeder muss sein persönliches Urteil mit Widerspruch und Klage selber erstreiten.

Seebarsch
25.04.2010, 18:31
Durch die Agentur ist bei jeder Sperrzeitprüfung ein wichtiger Grund zu prüfen.
Dieser kann aber natürlich nur dann geprüft werden, wenn der Arbeitslose diesen auch darlegt und nachweist.
Hier könnten zwei wichtige Gründe,
-- drohende Versetzung mit fehlender Kinderbetreuung,
-- um 10 % erhöhter Lohn in der befristeten Stelle
vorliegen.
Mein TIPP:
Widerspruch einlegen und vernünftig begründen und belegen!
:)

Atze666
27.04.2010, 18:13
Habe heute den Bescheid mit der Sperre bekommen. Begründet mit meiner Kündigung, obwohl es sich ja um einen Aufhebungsvertrag handelt.

Morgen hat die ARGE in Bonn zu. Werde also am Donnerstag dort erscheinen. In der Hotline sagte man mir, ich soll nur den Bescheid und den Personalausweis mitbringen. Wie lange dauert das den bis ich mein erstes Geld bekomme? Hat da jemand Erfahrung? Würde ja am liebsten alles nötige direkt mitbringen, aber man weiß ja nicht was die alles wollen und ich befürchte, dass ich sowieso erstmal einen Termin bekomme und vorher nichts läuft. Selbst wenn die alle Unterlagen hätte.:?

Wie stellen die Bürokraten sich das eigentlich vor? Man soll sich bewerben und schnellstmöglich Arbeit finden. Aber sie sperren einen. Dadurch weder Geld für Essen und schon garnicht für Bewerbungen. Wenn man Arbeit findet, hat man kein Geld für Benzin, oder für die Busfahrkarte. Und bis das erste Geld von der ARGE kommt ist man schon verhungert und der Strom wurde abgestellt. Ist doch total unrealistisch was die sich vorstellen. Wie soll man da arbeiten? Man hat doch dann mit den Problemen genug zu tun und garkeinen Kopf für andere Sachen. Da schaden die sich ja selbst und behindern einen aktiv bei der Arbeitsaufnahme.:patsch:

Widerspruch werde ich auch einreichen. Grund: mehr Stundenlohn und beruflich vom Datentypisten zum Sachbearbeiter verbessert. Bin gelernter Bürokaufmann. Hoffe, dass das reicht. Kann es wenigstens sein, dass die Sperre etwas gekürzt wird? Beim Arbeitsamt hatte ich allerdings nur angegeben, dass die drohende Versetzung in ganz Deutschland der Grund für den Wechsel war. Hoffe, dass macht nichts. Kann ich ja theoretisch durch die Aufregung vergessen haben.

Ophelia
28.04.2010, 00:55
Beim Arbeitsamt hatte ich allerdings nur angegeben, dass die drohende Versetzung in ganz Deutschland der Grund für den Wechsel war. Hoffe, dass macht nichts. Kann ich ja theoretisch durch die Aufregung vergessen haben.

Meinst Du das tatsächlich ernst?

Atze666
28.04.2010, 15:53
Meinst Du das tatsächlich ernst?


Es ist so, dass das der Hauptgrund war, aber ich habe mich glücklicherweise auch finanziell verbessert. um jetzt nicht gesperrt zu werden wäre das ja ein Argument für den Stellenwechsel, oder?

Zählt doch auch als guter Grund, wenn ich das richtig verstanden habe.

Und im Widerspruch kann ich das doch anführen. Ist ja eine nachweisbare Tatsache und ob der Mehrverdienst der Hauptgrund ist, oder eine willkommene Nebenerscheinung dürfte dann doch nicht mehr so wichtig sein. Hauptsache ich habe mit dem Wechsel einen oder mehrere gute Gründe erfüllt.

ratsuchende
01.05.2010, 06:41
Hallo!
Die Durchführungsanweisungen auf der Agenturseite durchlesen, da spiegeln sich auch relevante Gerichtsurteile wider. Da dann das passende raussuchen, und aufführen mit Klarlegung der jeweiligen Tatsachen.

Irgendwas findet sich immer....