LKWPeter
01.09.2005, 20:39
Schwierige Frage, denke die ist so noch nicht gestellt worden.
Habe soeben (31.08.2005) erfolreich mein Studium beendet. Davor abgeschlossene Berufsausbildung. Bis dahin gabs BAFÖG, jetzt natürlich nicht mehr.
Und da man in den letzten 3 Jahren ja nicht versicherungspflichtig 12 Monate lang gearbeitet hat, gibts auch kein ALG I.
Habe - aus verschiedenen Gründen meinen ersten Wohnsitz bei meinen Eltern - ohne Mietvertrag o.Ä.
Zweitwohnsitzlich [sic!] bin ich in einem anderem Bundesland, in einer Stadt nahe der Hochschule gemeldet. Das sparte Fahrtkosten.
Bewohne dort seit ca. 3. Jahren mit (m)einer Freundin eine Wohnung - Studium dauert nunmal lange. Sie arbeitet und bekommt ca. 1300 netto.
Miete sind insgesamt ca. 360 Kalt / 480 Warm.
Da ich keine anderen Geldquellen habe (29 Jahre alt), muß ich wohl ALG II beantragen. Zumindest bis ich eine Arbeit habe.
Es bieten sich also wohl mehrere Optionen für meinen neuen (offiziellen) Wohnort:
1. Ich wohne offiziell kostenfrei bei den Eltern. Dann ist das Problem, ob die nicht doch herangezogen werden.
Es gibt zwar im Antrag keine Frage "Wohnen Sie noch woanders zur Miete?" :-) Aber das kriegen die bestimmt raus und man will ja nicht schwindeln, oder?
Und würde ich dann nicht aufgefordert, meine zweite Wohnung zu kündigen?
Das ist natürlich Quatsch und viel zu umständlich, ich will ja weiter bei meiner Freundin wohnen.
2. Ich wohne mit Freundin in einer Wohngemeinschaft. Wohnsitze werden nicht geändert.
Nur ob das als WG durchgeht? Wir haben zwar getrennte Konten und stehen auch beide einzeln im Mietvertrag.
Aber nach 3 Jahren des Zusammenwohnens gibts bestimmt Trallala mit dem Sachbearbeiter wegen eheähnlich ...
Nur, ob der Hauptwohnsitz bei ARGE X und das ALG II bei ARGE Y überhaupt geht?
3. Ich verlege den Hauptwohnsitz in Wohngemeinschaft mit der Freundin. Dann gibts bestimmt auch Trallala.
Aber die Eltern wären wohl aus dem Spiel.
Die Frage ist, wo ich denn jetzt von Amts wegen wohnen sollte?
Natürlich kann und will Sie mich nicht gerne durchfüttern, aber nichtsdestotrotz muss ich ja von Irgendwas leben, geschweige denn Krankenkasse bezahlen.
Viele Dank im Voraus für dieses super Forum.
Habe soeben (31.08.2005) erfolreich mein Studium beendet. Davor abgeschlossene Berufsausbildung. Bis dahin gabs BAFÖG, jetzt natürlich nicht mehr.
Und da man in den letzten 3 Jahren ja nicht versicherungspflichtig 12 Monate lang gearbeitet hat, gibts auch kein ALG I.
Habe - aus verschiedenen Gründen meinen ersten Wohnsitz bei meinen Eltern - ohne Mietvertrag o.Ä.
Zweitwohnsitzlich [sic!] bin ich in einem anderem Bundesland, in einer Stadt nahe der Hochschule gemeldet. Das sparte Fahrtkosten.
Bewohne dort seit ca. 3. Jahren mit (m)einer Freundin eine Wohnung - Studium dauert nunmal lange. Sie arbeitet und bekommt ca. 1300 netto.
Miete sind insgesamt ca. 360 Kalt / 480 Warm.
Da ich keine anderen Geldquellen habe (29 Jahre alt), muß ich wohl ALG II beantragen. Zumindest bis ich eine Arbeit habe.
Es bieten sich also wohl mehrere Optionen für meinen neuen (offiziellen) Wohnort:
1. Ich wohne offiziell kostenfrei bei den Eltern. Dann ist das Problem, ob die nicht doch herangezogen werden.
Es gibt zwar im Antrag keine Frage "Wohnen Sie noch woanders zur Miete?" :-) Aber das kriegen die bestimmt raus und man will ja nicht schwindeln, oder?
Und würde ich dann nicht aufgefordert, meine zweite Wohnung zu kündigen?
Das ist natürlich Quatsch und viel zu umständlich, ich will ja weiter bei meiner Freundin wohnen.
2. Ich wohne mit Freundin in einer Wohngemeinschaft. Wohnsitze werden nicht geändert.
Nur ob das als WG durchgeht? Wir haben zwar getrennte Konten und stehen auch beide einzeln im Mietvertrag.
Aber nach 3 Jahren des Zusammenwohnens gibts bestimmt Trallala mit dem Sachbearbeiter wegen eheähnlich ...
Nur, ob der Hauptwohnsitz bei ARGE X und das ALG II bei ARGE Y überhaupt geht?
3. Ich verlege den Hauptwohnsitz in Wohngemeinschaft mit der Freundin. Dann gibts bestimmt auch Trallala.
Aber die Eltern wären wohl aus dem Spiel.
Die Frage ist, wo ich denn jetzt von Amts wegen wohnen sollte?
Natürlich kann und will Sie mich nicht gerne durchfüttern, aber nichtsdestotrotz muss ich ja von Irgendwas leben, geschweige denn Krankenkasse bezahlen.
Viele Dank im Voraus für dieses super Forum.