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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebenwohnsitz oder: Wo soll ich wohnen?


LKWPeter
01.09.2005, 20:39
Schwierige Frage, denke die ist so noch nicht gestellt worden.

Habe soeben (31.08.2005) erfolreich mein Studium beendet. Davor abgeschlossene Berufsausbildung. Bis dahin gabs BAFÖG, jetzt natürlich nicht mehr.
Und da man in den letzten 3 Jahren ja nicht versicherungspflichtig 12 Monate lang gearbeitet hat, gibts auch kein ALG I.

Habe - aus verschiedenen Gründen meinen ersten Wohnsitz bei meinen Eltern - ohne Mietvertrag o.Ä.
Zweitwohnsitzlich [sic!] bin ich in einem anderem Bundesland, in einer Stadt nahe der Hochschule gemeldet. Das sparte Fahrtkosten.
Bewohne dort seit ca. 3. Jahren mit (m)einer Freundin eine Wohnung - Studium dauert nunmal lange. Sie arbeitet und bekommt ca. 1300 netto.
Miete sind insgesamt ca. 360 Kalt / 480 Warm.

Da ich keine anderen Geldquellen habe (29 Jahre alt), muß ich wohl ALG II beantragen. Zumindest bis ich eine Arbeit habe.

Es bieten sich also wohl mehrere Optionen für meinen neuen (offiziellen) Wohnort:

1. Ich wohne offiziell kostenfrei bei den Eltern. Dann ist das Problem, ob die nicht doch herangezogen werden.
Es gibt zwar im Antrag keine Frage "Wohnen Sie noch woanders zur Miete?" :-) Aber das kriegen die bestimmt raus und man will ja nicht schwindeln, oder?
Und würde ich dann nicht aufgefordert, meine zweite Wohnung zu kündigen?
Das ist natürlich Quatsch und viel zu umständlich, ich will ja weiter bei meiner Freundin wohnen.

2. Ich wohne mit Freundin in einer Wohngemeinschaft. Wohnsitze werden nicht geändert.
Nur ob das als WG durchgeht? Wir haben zwar getrennte Konten und stehen auch beide einzeln im Mietvertrag.
Aber nach 3 Jahren des Zusammenwohnens gibts bestimmt Trallala mit dem Sachbearbeiter wegen eheähnlich ...
Nur, ob der Hauptwohnsitz bei ARGE X und das ALG II bei ARGE Y überhaupt geht?

3. Ich verlege den Hauptwohnsitz in Wohngemeinschaft mit der Freundin. Dann gibts bestimmt auch Trallala.
Aber die Eltern wären wohl aus dem Spiel.

Die Frage ist, wo ich denn jetzt von Amts wegen wohnen sollte?

Natürlich kann und will Sie mich nicht gerne durchfüttern, aber nichtsdestotrotz muss ich ja von Irgendwas leben, geschweige denn Krankenkasse bezahlen.

Viele Dank im Voraus für dieses super Forum.

StephanK
01.09.2005, 23:53
:welcome: Peter,
erst mal Glückwunsch zum Studienabschluss!
Ich fange mal mit der letzten Frage an: Die Frage ist, wo ich denn jetzt von Amts wegen wohnen sollte?Das ist nicht so ganz beliebig. Die Meldegesetze aller Länder schreiben vor, dass der Hauptwohnsitz dort anzumelden ist, wo der "Mittelpunkt der Lebensbeziehungen" liegt. Allerdings gibt es natürlich Lebenssituationen, wo das wirklich nicht so eindeutig ist, und Du scheinst in einer solchen Situation zu stecken. In solchen Fällen soll der Hauptwohnsitz dort angemeldet werden, wo man sich die meiste Zeit tatsächlich aufhält.

Das SGB II ignoriert die Tatsache, dass man zwei Wohnsitze haben kann, und es wird auch gar nicht nach einem zweiten gefragt. Klar ist, dass "Kosten der Unterkunft" nur für eine Wohnung erstattet werden.

Option 1 hätte den Nachteil, dass wegen der Haushaltsgemeinschaft von Gesetzes wegen angenommen wird, dass Deine Eltern Dir Unterhalt leisten (was sie zumindest in der Form auch tun, dass sie Dir keine Miete abverlangen). Siehe den entsprechenden Abschnitt in Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#25). Da Du Dein Studium gerade hinter Dir hast, ist es zwar "nicht mehr so wild" mit der Unterhaltspflicht, aber vom Tisch ist sie deswegen leider nicht. Es wäre ein Rechenexempel, ob sie selbst genug haben, um das anzurechnen oder vielleicht nicht.

Option 2 könnte, wie Du messerscharf erkannt hast, Probleme mit der gerne unterstellten "eheähnlichen Gemeinschaft" geben. Wenn Du die zahlreichen Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewforum.php?f=91) anschaust, kannst Du Dir denken, dass es darüber relativ oft Streit mit den Behörden gibt - aber auch einschätzen, ob Ihr tatsächlich eine seit (was ich eher bezweifeln würde). Das würde notfalls eben Konfliktbereitschaft verlangen...

Mit einem gewissen Maß an Stress musst Du also leider so oder so rechnen.

BobMann
26.09.2009, 16:06
hallo,

eine gute frage. habe selbst hick-hack mit nem SGB II antrag wegen hauptwohnsitz und zweitwohnsitz. es ist ratsam genau zu überlegen, was man angibt, denn alles was etwas zweideutig ist und nicht in das behördenschema passt führt zu einer ablehnung.
am besten liest man sich die kleine SGB II fiebel durch und entscheidet sich dann zu seinen gunsten.
in dem hier geschilderten fall wäre eine WG-ähnliche wohnsituation mit geteilten wohnkosten angebracht. den antrag auf SGB II auf alle fälle am WG-ort stellen, da sozialamt (wohnkosten) und arbeitsamt zusammenarbeiten. kann man nachweisen, dass keine bedarfsgemeinschaft vorliegt, erhält man auch die vollen leistungen. also, mit getrennten konten und zimmer sollte das kein problem sein.

also viel erfolg mit den behörden
Rob

Dirk_.
26.09.2009, 18:31
eine gute frage. habe selbst hick-hack mit nem SGB II antrag wegen hauptwohnsitz und zweitwohnsitz. es ist ratsam genau zu überlegen, was man angibt, denn alles was etwas zweideutig ist und nicht in das behördenschema passt führt zu einer ablehnung.
am besten liest man sich die kleine SGB II fiebel durch und entscheidet sich dann zu seinen gunsten.
in dem hier geschilderten fall wäre eine WG-ähnliche wohnsituation mit geteilten wohnkosten angebracht. den antrag auf SGB II auf alle fälle am WG-ort stellen, da sozialamt (wohnkosten) und arbeitsamt zusammenarbeiten. kann man nachweisen, dass keine bedarfsgemeinschaft vorliegt, erhält man auch die vollen leistungen. also, mit getrennten konten und zimmer sollte das kein problem sein.

Hallo BonMann,

äh, hast du schon mal auf das Datum des letzten postings in diesem Treahd geschaut??

Das ist 4 Jahre her!!!

Damit nicht noch mehr in solche Uralttreahds gepostet wird schließe ich hier.

Dirk