Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : KfZ-Versicherung: Halter <> VN, warum höhere Prämie ?
Jetzt hätte ich auch mal eine Frage an die Leute aus dem Versicherungsgewerbe hier im Forum:
Was für einen Unterschied ist es hinsichtlich des Risikos für eine KfZ-Versicherung, wenn das Fahrzeug auf einen nicht im gleichen Haushalt wohnenden Lebenspartner zugelassen wird ?
Die Versicherung behandelt es in o.g. Konstellation so, als wäre das Fahrzeug auf eine sonstige Person zugelassen und erhebt dadurch über 20 % mehr Versicherungsprämie.
Hi Step,
liegt das nicht daran, das dann mehrere Personen das Fahrzeug führen dürfen ? Also ich kenne das so, das wenn man sagt, man fährt nur selber den PKW, dann wird`s billiger. Genauso wenn man eine Garage angibt wo der Fahrzeug über Nacht steht oder bei manchen Versicherungen gibt es auch zusätzliche Rabatte, wenn man ein Eigenheim besitzt, ect.
Hi Step,
liegt das nicht daran, das dann mehrere Personen das Fahrzeug führen dürfen ? Also ich kenne das so, das wenn man sagt, man fährt nur selber den PKW, dann wird`s billiger. Genauso wenn man eine Garage angibt wo der Fahrzeug über Nacht steht oder bei manchen Versicherungen gibt es auch zusätzliche Rabatte, wenn man ein Eigenheim besitzt, ect.Nein, das hat damit nichts zu tun. Nach diesen Kriterien wird gewöhnlich der Tarif ermittelt, und auf den so ermittelten Tarif werden nochmal 20 % aufgeschlagen, wenn Halter ungleich Versicherungsnehmer ist. Das ist ja das Kuriose.
Mir geht es eigentlich nur darum, was es für einen Unterschied macht, ob der Partner bei jemandem wohnt oder einen eigenen Haushalt hat. Denn wenn der Partner im gleichen Haushalt wohnt und das KfZ auf ihn zugelassen ist, handelt die Versicherung so, als wäre Halter gleich Versicherungsnehmer und macht keinen Aufschlag :confused:
Ist niemand aus dem Versicherungsbereich hier, der dazu ein paar Infos hat ?
dragonflyer
02.05.2010, 22:05
Bei uns ist es so, dass ich Fahrzeughalter und Eigentümer bin, der Versicherungsnehmer ist mein Ehemann.
Wir sind allerdings verheiratet und im Vertrag ist ausdrücklich festgeschrieben, dass nur mein Mann und ich dieses Fahrzeug führen ausser in Notfällen. Diese Notfälle sind ganz rigide ausgelegt.
Bei uns ist es so, dass ich Fahrzeughalter und Eigentümer bin, der Versicherungsnehmer ist mein Ehemann.
Nach Eigentümer fragen die Versicherungen nicht. Genauso wenig wie nach Verheiratet oder nicht. Die haben nur ein Problem damit, wenn ein Lebenspartner nicht im gleichen Haushalt wohnt. Dann gibt`s entweder gar keinen Versicherungsschutz oder eben mit Aufschlag.
Also, nun habe ich von verschiedenen Versicherungen mehrere Versionen gehört. Aber die eine Version war immer mit dabei:
Ein Partner hat den Versicherungsvertrag für das gemeinsame Fahrzeug abgeschlossen und dann hat sich das Paar getrennt. Nun hat der Partner, auf den die Versicherung lief, den Vetrag ordnungsgemäß gekündigt, jedoch der andere Partner, der den Wagen behalten hat, das Fahrzeug nicht abgemeldet und weiter genutzt. Die Versicherung mußte die Versicherung jedoch weiterführen, da Haftpflichtversicheungspflicht besteht und einen entstandenen Schadensfall auch regulieren. Da dies aufgrund der Häufigkeit jedoch zu einem beachtlichen Risiko geworden ist, werden bei vom Vetrag abweichender Halterschaft Zuschläge erhoben. Die meisten Versicherungen jedoch versichern dieses Risiko überhaupt nicht mehr.
Selbst die Versicherungsvertreter können dieses Handeln nicht nachvollziehen, da es inzwischen genauso häufig vorkommt, daß sich verheiratete Parre trennen wie Paare, die nicht verheiratet sind oder/und auch gar nicht zusammen wohnen.
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