Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Klage gegen Kürzung des ALG I aufgrund verspäteter Meldung
Bin im letzten Jahr arbeitslos geworden. Mein Arbeitslosengeld würde mir seinerzeit gekürzt. Hatte die Möglichkeit mir 3 Wochen zu überlegen, ob ich in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber gehen wolle. Habe mir dann die 3 Wochen Bedenkzeit gegönnt und das tolle Angebot schließlich abgelehnt. Im Anschluß habe ich mich dann arbeitslos gemeldet und bekam die besagte Kürzung. Ich hätte mich sofort nach Bekanntwerden der mir drohenden Arbeitslosigkeit melden müssen. Habe dann Widerspruch eingelegt, da ich von der unverzüglichen Meldung ja keine Ahnung hatte. Der Widerspruch wurde allerdings abgelehnt, da ja in den Medien usw. hinreichend über diese Frist berichtet worden sei.
Jetzt ist ja dieses Jahr ein neues Grundsatzurteil herausgekommen von dem ich erst vor kurzem erfahren habe. Habe ich jetzt noch die Möglichkeit einen neuen Widerspruch bzw. Klage einzulegen und an das mir gekürzte Geld zu gelangen?
StephanK
01.09.2005, 21:43
Die Frage ist derzeit leider kaum zuverlässig zu beantworten.
Der Weg dorthin würde über § 48 Abs. 2 SGB X führen: (2) Der Verwaltungsakt ist im Einzelfall mit Wirkung für die Zukunft auch dann aufzuheben, wenn der zuständige oberste Gerichtshof des Bundes in ständiger Rechtsprechung nachträglich das Recht anders auslegt als die Behörde bei Erlass des
Verwaltungsaktes und sich dieses zugunsten des Berechtigten auswirkt; (...).Ob schon von ständiger Rechtsprechung die Rede sein kann, ist momentan schwer zu entscheiden; beim Bundessozialgericht sind mehrere parallele Verfahren zur gleichen Thematik anhängig, und erst eines ist entschieden. Der Text der Entscheidung liegt auch noch nicht vor, sondern nur ein zusammenfassender Bericht des Gerichts. (http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2005&Sort=3&nr=9025)
Aber: Auch § 48 SGB X wirkt nur für die Zukunft, wie Du lesen konntest. Die Kürzung des Alg wird Dir also leider erhalten bleiben. Interessant könnte die Aufhebung trotzdem werden, weil Sperrzeiten ja unter Umständen bis zur nächsten Arbeitslosigkeit fortwirken.
Leider wird sich aber erst nach Veröffentlichung des Urteilstextes einschätzen lassen, ob damit eine "ständige Rechtsprechung" begründet wird.
Hallo!
Mich hat mein Arbeitgeber zu einer Eigenkündigung gezwungen.
Ich wußte auch nichts von der sofortigen Pflicht zur Meldung, also bekam ich insgesamt eine Minderung von 1.050 € :cry:
"UNWISSENHEIT SCHÜTZT VOR STRAFE NICHT!" ... selbst wenn man sich als berufstätiger Mensch nicht so wirklich mit neuen Regelungen rund um das Thema Arbeitslosigkeit beschäftigt.
Momentan versuche ich, das Geld von meinem alten Arbeitgeber zurückzuklagen... denn er hat mich nicht auf meine Meldepflicht hingewiesen. Gesetzlich ist er dazu verpflichtet, wenn er dir kündigt. Da eine nahegelegte Eigenkündigung dem gleichzustellen ist, habe ich einen Rechtsanwalt ( Rechtsschutz im Arbeitsrecht ist vorhanden) eingeschaltet.
We'll see :)
LG Lia
Betroffener
07.09.2005, 20:53
:welcome: Lia,
nun ja - selbst wenn Du dieses Geld bekommen solltest, dann bleibt immer noch die Verkürzung der Anspruchzeit als Manko übrig aus der Sperre wegen verspäteter Meldung und ggf. noch zusätzlich aus Der Sperre wegen Eigenkündigung.
Viel Erfolg
Die Sperrzeit ist am 1.10. vorbei... in dieser Zeit habe ich mich mit ALG II über Wasser gehalten.
Ab 1.10. bin ich sog. Aufstocker, d.h. ich erhalte zum geminderten ALG I zusätzlich ALG II bis zu meinem Existenzminimum (671 €)... in Zahlen:
478 € (gemindertes ALG I) +193 € (ALG II) ... so umgehe ich die Minderung durch verspätete Meldung wenigstens ein wenig :)
Zur Erklärung: Das AA zahlt hälftiges ALG I bis zur Erreichung des Minderungsbetrages... es gibt hier keine Sperre!!
Betroffener
07.09.2005, 21:38
Lia,
da kann ich nur sagen - Schwein gehabt.
Es gibt hier einen anderen Fall, dem wegen der Sperre bei ALG I, auch das ALG II um 30% gekürzt wurde.
*räusper*... ich vergas das wohl zu erwähnen :patsch: ... diese 30%tige Minderung des ALG II blieb mir auch nicht erspart...
Aber ab Dezember bekomme ich endlich normales ALG I *juchu*... habe Gott sei Dank Familienunterstützung; wahrscheinlich hätte ich sonst die ALGII Minderung nicht so schnell vergessen.. :oops:
Mein Mann hatte sich auch zu spät beim AA gemeldet.Er war seit Januar 05
bei Beratungen im AA und auch arbeitssuchend gemeldet,aber arbeitslos gemeldet hat er sich erst am 1 Tag seiner Arbeitslosigkeit.
Als er sagte das man ihn nicht darüber informiert habe(er war noch nie arbeitslos), meinte die "nette" Dame:"Das muss man ihnen nicht sagen,das müssen sie wissen!" :patsch: Hinweis auf Medien usw....
Haben gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt und diesem ist" im
vollen Umfang stattgegeben" worden. :D
Für mich heißt das:immer schön wehren!!!!!!!!!!!! :wut:
saschaberlin
12.04.2006, 08:25
Meine Vorrednerin und ihr Gatte haben GLück, daß der Mann zu Beratungen im Amt war, denn damit hat er sich, und das PERSÖNLICH, als arbeitssuchend gemeldet. Und das verhindert die minderung.
Prinzipiell soll diese Zwangsmaßnahme ja die frühzeitige Vermittlung erreichen; heraus kommt dabei nur eine weitere, massive finanzielle Beutelung des soeben arbeitslos gewordenen Bürgers. Wie oft kann man für 1050 euro bei rot über die Ampel fahren?
Besser wäre eine gesetzliche Regelung gewesen: Arbeitssuchend- Meldung durch den arbeitgeber ...
Bei befristeten Tätigkeiten empfehle ich aus eingener Erfahrung: Bei Angabe des Arbeitsbeginns (Veränderungsmitteilung) persönlich hingehen. Das Vertragsende sofort schriftlich dazugeben und schriftlich vermerken, daß man auch weiterhin arbeitssuchend bleiben will.
Denn warum sollen die einen nicht vermitteln müssen, bloß weil man für ein paar Wochen keine Mittel von denen erhält?
Könnte jawas für einen reinkommen, daß genau an die jetzige befristete dranpaßt, und man steht nicht als arbeitssuchend im Computer...
Da haben die genau das Gegenteil von dem erreicht, was sie wollten....
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