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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohngeld für 4 jährige Kinder - Bescheid unklar


laemmchen82
29.04.2010, 20:02
Hallo,

also folgendes ist. Ich lebe mit meinem Freund und meinen Kindern in einer 68 qm wohnung. Da ich zu gering verdiene, erhalten wir zusätzlich noch alg 2. Hinzu kommt das wir Kindergeld und UV bekommen.

Nun ist ja dieses neue Gesetz, das man für seine kids Wohngeld beantragen muss. Habe ich getan, heute kam dann der Bescheid. Da steht drinne, das vom 01.12.09 bis 30.04.10 236 € pro Monat bewilligt werden.

Jetzt das Ding was ich nicht verstehe. Die schreiben mir das die quasi 1180 € ans jobcenter für diesen Zeitraum überweisen. Da die in Vorleistung gegangen sind. (kann ich verstehen und nachvollziehen) aber das kuriose ist wir kriegen pro kind an wohnzuschuss ca. 26 € +- (varieirt wg. meinem Gehalt).

Also meiner Berechnung zu Folge müsste ich doch eigentlich was von diesen 1180 € bekommen oder nicht? gut bei der Arge werden noch Kigeld und UV aungerechnet, somit entsteht ein Einkommensüberhang, und beim Wohngeld wird nur der UV angerechnet. Aber irgendwie ist das für mich unlogisch.

Könnt ihr mir da vielleicht weiter gelfen? Ich mein ich werde mal versuchen nächste woche da jm. zu erreichen. die haben ja immer so doofe zeiten, und da bin ich arbeiten...

euer laemmchen:wut::wut:

Ich bin es nicht
29.04.2010, 20:55
hallo laemmchen ( wie schnuckelig :razz: ) ..

hab noch etwas Geduld bis Janet ins Forum kommt ..

sie ist unsere Expertin für diese Wohngeldangelegenheiten ..

ich selber denke , das die Arge das Geld / die Nachzahlung einbehält und es wie Einkommen bewertet .. hmm ..

ela1953
29.04.2010, 21:24
ich denke auch, dass die Arge nur das zurückbekommen kann, was sie gezahlt hat

trinity4
30.04.2010, 00:47
Wenn aber den Kindern mehr Wohngeld zusteht und für die Vergangenheit zugestanden hat als diese ca. 26 € KdU-Zuschuss von der ARGE - sagen wir mal ca. 118 € pro Kind (ich habe mal einfach 1180 durch 5 Monate und 2 Kinder geteilt) -, dann wird immer noch mit den Kindern in der Bedarfsgemeinschaft gerechnet und zwar unter Anrechnung nun auch ihres Wohngeldes auf ihren eigenen (fiktiven) Alg-II-Bedarf.

Dies deshalb, weil: Der Teil des Kindesgeldes, den die Kinder selbst nicht mehr benötigen, um ihren Bedarf zu decken, geht wieder als Einkommen zurück an den kindergeldberechtigten Elternteil.
KG ist nach dem EStG Einkommen des Kindergeldberechtigten. Diesem wird dann das Kindergeld - meistens nur teilweise, weil die Kinder einen Teil selbst noch benötigen - als Einkommen angerechnet. Das ist aber in den vergangenen Monaten nicht passiert, somit hätte die ARGE einiges weniger an Alg II zahlen müssen als sie es getan hat. Es geht also vermutlich nicht nur um die bisherigen ca. 26 € Alg II pro Kind in Form von KdU-Zuschuss, sondern wohl auch um das an das Elternteil übertragene Kindergeld als Einkommen des Erwachsenen, welches dessen zustehendes Alg II/Regelleistung verringert.

Gruß
Trinity

Janet9
30.04.2010, 14:40
Hallo zusammen,

Trinity4 hat es schon richtig erklärt. Die Arge lässt sich immer das komplette Wohngeld bei den Kinderfällen erstatten weil nicht nur die 26 Euro pro Kind gezahlt wurden sondern wenn das Wohngeld schon da gewesen wäre das Kindergeld welches nicht zur Bedarfsdeckung des Kindes benötigt wird bei den Eltern als Einkommen angerechnet wird. Für die Zeit für die jetzt erstattet wird sind nicht nur 26 € pro Kind zuviel gezahlt wurden sondern auch die Eltern haben zuviel Leistungen erhalten. Die Wohngeldstellen sind im Übrigen dazu verpflichtet die Höhe des Wohngeldes welches die Arge beziffert hat zu zahlen egal wie hoch dieses ist etc.

Gruß,
Janet9

laemmchen82
30.04.2010, 21:06
oh gott ist das ein heckmeck. ich kapier denen ihre "logische" Denkweise nicht nicht. ich finde das sowieso ein unding. beim UV wird das Kigeld angerechnet und das Kigeld noch mal beim alg 2. beim wohngeld wiederum nicht. :wut: beim alg 2 wird auch noch das UV angerechnet. Das find ich echt der hammer. Aber was soll man da schon machen?

Übrigens. wenn wir jetzt Wohngeld bekommen, wird des dann auch beim alg 2 angerechnet? Das interessiert mich echt brennend. naja für die berechnung ab mai, werde ich noch bekommen, da ich ab mai bei nem neuen AG beschäftigt bin und dementsprechend ein anderes gehalt bekomme.
ach ja, die vom amt heute haben mir gesagt, dann die auch zusätzlich noch überprüfen werden, ob mein freund und ich auch wohngeld beziehen können, wg. dem gehalt. somit würden wir vom harz 4 weg kommen.

*stöhn* dann kriegen wir von vier, nein halt, fünf verschiedenen stellen gelder. und ständig musste neue sachen ausfüllen.

gruß laemmchen82:(

Janet9
11.05.2010, 17:59
Übrigens. wenn wir jetzt Wohngeld bekommen, wird des dann auch beim alg 2 angerechnet?

Das Wohngeld wird als Einkommen Deiner Kinder angerechnet. Alles was Deine Kinder dann an Einkommen nicht mehr zur bedarfdeckung brauchen wird als Kindergeld bei Dir angerechnet (max. die Höhe des Kindergeldes pro Kind).