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meine frau bekam im April, rückwirkend zum Januar ALG I nachgezahlt( nach wiederspruch) nun verlangt die Arge von mir rückwirgend anteilig
ALG II zurück, da ich im Januar beim Antrag das ALG I meiner Frau nicht angegebben habe :patsch: . der Hammer ist, im Aufhebungsbescheid steht: selbstverschulden, wegen falscher Angaben!! Lohnt da eine Klage, da Widersprüche bis Dato nichts brachten?
Unser Liebes Jobcenter Wolmirstedt
StephanK
01.09.2005, 22:54
Die Frage ist: hast Du bzw. habt Ihr im April der ARGE gemeldet, dass der Widerspruch erfolgreich war und sie Alg I einschließlich der Nachzahlung erhielt? Das hättet Ihr jedenfalls müssen, und wenn Ihr's nicht getan habt, gibt's da leider keine Chance.
Die ARGE ist zwar eine Arbeitsgemeinschaft, an der die Bundesagentur für Arbeit beteiligt ist, so dass man meinen könnte, was die Bundesagentur weiss, weiss die ARGE automatisch auch. Leider ist das aber nicht so... :cry:
Nun gut, die Sache ist etwas komplizierter. In dem Moment wo meine Frau die Nachzahlung bekam stand ich im befristeten Arbeitsverhältnis
für 4 Wochen, ihre Arbeitlosengeldinkünfte habe ich dann sofort im neuen Antrag angegeben.
:-x
StephanK
02.09.2005, 00:25
Falls dieses kurzzeitige Arbeitsverhältnis so gering bezahlt war, dass Du während dieser Zeit ergänzendes ALG II bezogen hast, bestand auch die Pflicht, das Einkommen Deiner Frau zu melden. Warst Du hingegen während dieser Zeit aus dem ALG II-Bezug raus, gab es logischerweise auch keine Pflicht, irgendwelches Einkommen zu melden.
So sehe ich es jedenfalls.
Hi StephanK, nee stand beim Arbeitsverhältnis nicht unter Hartz IV, vielen Dank! :D
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