Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vorgehen bei untergegangener Post an die BfA ?
Systemgegner
02.05.2010, 13:58
Im November 2009 bekam ich von der BfA einen Vermiitlungsvorschlag zugeschickt auf dem ich mich umgehend online bewarb.
Daraufhin erhielt ich einen Anruf des Arbeitgebers dass die Stelle bereits besetzt wäre.
Dies trug ich im beiliegenden Anhörungsbogen des Stellenangebotes ein mit Datum, Uhrzeit und Name meines Telefonpartners.
Es vergingen ca. weitere 4 Wochen, ich bekam einen Brief von der BfA mit einem Sperrbescheid für 3 Wochen.
Als Grund gab man an ich hätte mich nicht beworben.
Daraufhin rief ich in der entsprechenden Firma an und verlangte meinen damaligen Gesprächspartner.
Dieser erinnerte sich an meine Bewerbung und an das darauffolgende Telefonat, konnte sich jedoch nicht daran erinnern dass die BfA jemals bei ihm angefragt hätte ob ich mich überhaupt beworben hätte.
Er erklärte sich freundlicherweise bereit mir nachträglich, schriftlich mitzuteilen dass ich mich beworben hätte, die Stelle aber anderweitig vergeben wurde.
Eine Kopie dieses Schreibens schickte ich mit dem Widerspruch zur BfA, per Einwurfeinschreiben.
Ich bekam weiterhin mein volles Alg.1 und bekam erst Mitte Februar diesen Jahres den Bescheid dass meinem Widerspruch stattgegeben wurde und die Sperrandrohung somit hinfällig sei, das Antwortschreiben vom Stellenangebot wäre angeblich niemals bei der BFA angekommen.
Ich lies die Sache auf sich beruhen!
Anfang März schickte ich eine E-Mail die angeblich auch nie ankam, jedoch war dies lediglich eine Anfrage da ich eine Info benötigte.
Die Fallmannagerin persönlich ans Telefon zu kriegen war unmöglich, bekannterweise läuft ja sämtlicher Service über eine kostenpflichtige Hotline, auch dort wurde meine Bitte um Rückruf der Fallmanagerin nicht ausgerichtet.
Ich bin auf ÖPNV angewiesen, so dass jeglicher Besuch der BfA mit Kosten verbunden ist.
Sämtliche Briefe per Einwurfeinschreiben zu verschicken ist auch kostenintensiv.
Wie würdet Ihr euch bezüglich künftigen Schriftverkehrs verhalten?
Wie geht die Überprüfung eines Stellenangebotes, bzw ob der Kunde (Arbeitsloser) sich dort beworben, hat vor sich?
Wie konnte es sein dass der Arbeitgeber gar nicht konaktiert wurde mir aber pauschal Unwille zur Bewerbung unterstellt wurde?
Vorab Danke für Euere Antworten!
Seebarsch
02.05.2010, 17:47
Für den Zugang wichtiger Post ist der Betroffene selbst nachweispflichtig.
Das gilt sowohl für die BA, wie für den Arbeitslosen.
Tipps kann man da eigentlich nicht geben.
Wer die Zustellung mit Post, Einschreiben oder Zustellungsurkunde scheut, muss da die Post eben persönlich gegen Nachweis abgeben!
:?
Systemgegner
02.05.2010, 18:08
@Seebarsch: Da wird das Einschreiben noch die günstigere Alternative sein! Danke für die Antwort!
Nochmal zur Erinnerung an meine andere Frage:
Wie geht die Überprüfung eines Stellenangebotes, bzw ob der Kunde (Arbeitsloser) sich dort beworben, hat vor sich?
Wie konnte es sein dass der Arbeitgeber gar nicht konaktiert wurde mir aber pauschal Unwille zur Bewerbung unterstellt wurde?
Seebarsch
02.05.2010, 18:24
Ich vermute mal, dass die BA dich zu dem Stellenvorschlag angehört hat und für die Beantwortung eine Frist gesetzt hat.
Wenn dann innerhalb dieser Frist die Stellungnahme nicht eingeht, wird die Sperrzeit festgesetzt!
Offensichtlich ist dann deine Stellungnahme nicht angekommen?
:confused:
Wie geht die Überprüfung eines Stellenangebotes, bzw ob der Kunde (Arbeitsloser) sich dort beworben, hat vor sich?
Hi,
also, einmal mußt du ja den Zettel ausfüllen und an`s Amt zurück schicken. Ich empfehle immer diesen sofort an`s Amt zurück zu schicken, da wenn man zu lange wartet (manchmal war auch ein Termin drauf bis wann man den zurück schicken muß), dann gibts erstmal eine Benachrichtigung das evtl eine Sperrzeit eintritt.
Also zweites muß meiner Meinung nach auch die Firma dem Amt was melden/mitteilen, ob man sich Beworben hat und wie es verlaufen ist (kann aber auch sein, das dies nur gemacht wird wenn`s negativ ist).
Wie konnte es sein dass der Arbeitgeber gar nicht konaktiert wurde mir aber pauschal Unwille zur Bewerbung unterstellt wurde? Also von ZAF weis ich, das die sich gerne mal Beschweren wenn man nicht so interessiert ist, wie die das gerne hätten. Vorsicht, auch wenn die nett und verständnisvoll tuen, trotzdem kann es sein das die sich über sich beschweren (hatte ich nämlich auch schon mal).
Da du aber geschrieben hast, das die Firma dir ja alles nochmal nachträglich schriftlich Belegt haben, weis ich auch net wie sowas dann zu stande kommen soll :confused:
Mein Tipp ist deswegen immer (egal wie unaktraktiv die Stelle auch seinen mag), das man ein sauberes Anschreiben, ect erstmal an die Firma schickt, damit man eine Einladung bekommt. Dann hat man schon mal den Beweis das man sich Bworben hat. Telefonisch würde ich sowenig wie möglich machen, den schriftlich was in der Hand ist meiner Meinung nach immer besser. Was im Vorstellungsgespräch dann evtl läuft, da kann sich ja erstmal der SB auch nur auf die Aussage von dir oder von der Firma beziehen, denn der SB war nicht dabei.
Ich hatte auch schon die tollsten Sachen gehabt, zB das ich eine schrifliche Absage zu einer Stelle bekommen hab, aber gleichzeitig wurde mir eine andere Stelle angeboten, die mir aber in keinster weise zugesagt hat. Obwohl die Firma mir schiftlich bestätigt hat das die eigentliche Stelle schon vergeben ist, hat sie dem Amt gemeldet, ich hätte mich NICHT beworben !?!?!?? Und dann hatte ich erstmal das gleiche geschi.... wie du.
Eine 100%-Lösung gibt es also net :( aber Sinnvoll ist es trotzdem alles genau zu Notieren & abzuheften zB wann der Stellenvorschlag kam, wann man sich Beworben hat, mit wen man Gesprochen hat, kurze Sichpunkte über das Vorstellungsgepräch, ect. Es geht dabei garnicht darum dies für deinen SB zu machen, sondern nur falls es ärger gibt das du dann alles genau hast. Den wer weis schon was vor einem Monat genau noch war oder mit wen man gesprochen hat, gerade wenn`s nicht die einzige Bewerbung bzw das einzigste Vorstellungsgespräch war ?
Systemgegner
03.05.2010, 15:06
@Seebarsch: Nein, das mit Fristen nehme ich sehr genau, da ich schon mal anderweitig (Finanzamt) mit einer Fristversäumnis richtig aufgeschlagen bin.
Gebrannte Kind scheut das Feuer! :(
@Pharao: Danke! Das mit den Notizen habe ich mir schon angewöhnt!
Bei diversen Hau-Ruck-Firmen die händeringend Leute suchen und keine finden kann ich mir schon vorstellen dass die sich pikieren wenn man auf ihre fragwürdigen Angebote nicht begeistert anspringt.
Ich bewerbe mich immer wenn ich einen Vorschlag bekomme und halte auch die Fristen auf den Antwortschreiben ein.
Habe meine Profile bei sämtlichen Zeitarbeitsfirmen gelöscht, da hier im Umkreis etliche durch Unseriosität aufgeflogen sind.
Mitunter wollten sie Arbeitssuchende regelrecht zwingen Stellen anzunehmen und drohten mit Petze bei der BfA, Verstoß gegen das Entsendegesetz und tarifliche Bestimmungen, Arbeitszeitverstöße usw.
Morgen hab ich ein Vorstellungsgespräch auf eine Stelle auf die ich mich in Eigenbemühung beworben habe, der Laden hat zwar nicht unbedingt den besten Ruf aber ich überzeuge mich selbst davon und versuche neutral zu sein.
spaceman
03.05.2010, 19:31
Mitunter wollten sie Arbeitssuchende regelrecht zwingen Stellen anzunehmen und drohten mit Petze bei der BfA, Verstoß gegen das Entsendegesetz und tarifliche Bestimmungen, Arbeitszeitverstöße usw.
Ja das mit dem Petzen hatte ich auch schon leider. Ist schon eine Frechheit was sich erlauben. Bei den meisten soll man am besten gestern unterschreiben und sofort das Arbeiten anfangen.
Und das man immer beim selben Kunden ist mag ich kaum glauben.
Hab nächste Woche auch ein VG, das ich mir selbst gesucht habe, der Agentur sag ich aber erst mal nichts, das erfahren die schon früh genug wenn ich mich für Stelle entscheiden sollte.
Ist zwar auch nur ein Helferjob aber immerhin von der Firma selber und nicht über eine ZAF.
Hast du dich schon mal in der Jobbörse eingeloggt? Da kann man unter anderem sein Profil einsehen und sieht Termine und Vermittlungssvorschläge auch schon ein paar Tage vorher
Hast du dich schon mal in der Jobbörse eingeloggt? ..... sieht Termine und Vermittlungssvorschläge auch schon ein paar Tage vorher
Hi,
das sehe ich eher mal kritisch entgegen. Wer weis was das Amt da alles abspeichert und im schlimmsten Fall gegen einen Verwendet. Wenn das Amt was will, dann bitte nur auf dem schriftlichen Wege.
:mymind:
spaceman
03.05.2010, 19:47
Seh ich genauso. Viel ist da bei mir nicht vorhanden. Das Profil ist auf nicht aktiv geschaltet.
Ich benutze die Jobbörse eigentlich nur für diese Sachen:
- mit meinem Profil manuell nach Stellen suchen die "angeblich" zu mir passen
- um mich frühzeitig über Termine und Vermittlungsvorschläge zu infomieren.
Die stehen ja immer schon ein oder zwei Tage vorher drin. Reagieren tu ich aber immer erst wenn ich es schriftlich habe, weil erst dann ist es in meinen Augen rechtskräftig.
Sonst mach ich nciht viel mit der Jobbörse. Außer mla Konktat mit dem Vermittler aufnehmen, weil da die Antwortzeit relativ kurz ist.
Systemgegner
03.05.2010, 19:56
Seh ich genauso. Viel ist da bei mir nicht vorhanden. Das Profil ist auf nicht aktiv geschaltet.
Ich benutze die Jobbörse eigentlich nur für diese Sachen:
- mit meinem Profil manuell nach Stellen suchen die "angeblich" zu mir passen
- um mich frühzeitig über Termine und Vermittlungsvorschläge zu infomieren.
Die stehen ja immer schon ein oder zwei Tage vorher drin. Reagieren tu ich aber immer erst wenn ich es schriftlich habe, weil erst dann ist es in meinen Augen rechtskräftig.
Sonst mach ich nciht viel mit der Jobbörse. Außer mla Konktat mit dem Vermittler aufnehmen, weil da die Antwortzeit relativ kurz ist.
Für mehr sollte man diese Plattform auch nicht gebrauchen.
Mein Profil ist anonym registriert, potentielle Arbeitsanbieter (ich sage absichtlich nicht Arbeitgeber) müssen also zwingend übers Arbeitsamt um Kontakt aufzunehmen.
Diverse Arbeitgeber haben beim Arbeitsamt einen Sperrvermerk, da sie ständig Arbeitslose Probe arbeiten lließen, und keinen einstellten.
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