EiligeAnne
20.10.2006, 15:13
Hallo zusammen!
Ein Bekannter von mir hat vor knapp 2 Jahren ein Gewerbe angemeldet und ein halbes Jahr lang Überbrückungsgeld zum Gründungsstart in die Selbstständigkeit bekommen. Vorher war er ein paar Monate arbeitslos.
Gleichzeitig hatte er sich auf einen Referendariatsplatz beworben, sich jedoch keinerlei Hoffnung gemacht, diesen auch zu bekommen. Das war aber letztlich doch der Fall. So hat er über einen gewissen Zeitraum Überbrückungsgeld und das Ausbildungsgehalt des Referendariats bekommen.
Ende Januar geht nun das Referendariat allerdings zuende und er müsste sich diesen Monat arbeitslos melden (eben 3 Monate vor Ablauf einer befristeten Anstellung).
Jetzt meine Frage: Wenn er sich arbeitslos meldet, hat er dann Anspruch auf ALG? Anspruch müsste doch nach 24 Monaten Referendariat bestehen, oder?
Oder hat er vielleicht sogar vor kanpp zwei Jahren zu viel Leistung (Überbrückung und Referendarsgehalt) erhalten und muss die zurückzahlen?
Gruß Anne
Ein Bekannter von mir hat vor knapp 2 Jahren ein Gewerbe angemeldet und ein halbes Jahr lang Überbrückungsgeld zum Gründungsstart in die Selbstständigkeit bekommen. Vorher war er ein paar Monate arbeitslos.
Gleichzeitig hatte er sich auf einen Referendariatsplatz beworben, sich jedoch keinerlei Hoffnung gemacht, diesen auch zu bekommen. Das war aber letztlich doch der Fall. So hat er über einen gewissen Zeitraum Überbrückungsgeld und das Ausbildungsgehalt des Referendariats bekommen.
Ende Januar geht nun das Referendariat allerdings zuende und er müsste sich diesen Monat arbeitslos melden (eben 3 Monate vor Ablauf einer befristeten Anstellung).
Jetzt meine Frage: Wenn er sich arbeitslos meldet, hat er dann Anspruch auf ALG? Anspruch müsste doch nach 24 Monaten Referendariat bestehen, oder?
Oder hat er vielleicht sogar vor kanpp zwei Jahren zu viel Leistung (Überbrückung und Referendarsgehalt) erhalten und muss die zurückzahlen?
Gruß Anne