PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was steht mir beim Auszug zu?


Medea
02.09.2005, 11:24
Hallo!

Ich bin Schülerin und beziehe, da meine beiden Eltern arbeitslos sind ALG II. Die Verhältnisse bei mir Zuhause sind für mich und für für meine berufliche Zukunft alles andere als günstig (d.h. wenn ich weiter dort wohnen bleibe, so ist zu erwarten, dass ich u.a. das Abitur nicht schaffe)

Da ich volljährig bin, ist keine Stelle des Jugendamtes mehr für mich zuständig. Nach langem Nachfragen hat mir der Sachbearbeiter bei dem ich inzwischen gelandet bin, gesagt, ich solle mir vom Jugendamt bestätigen lassen, dass ein Auszug notwendig ist... nach langem "Stressen" habe ich das dann dort auch bekommen.
Also befinde ich mich gerade auf Wohnungssuche... Jetzt meine Frage : Was steht mir an finanzieller Unterstützung zu? Erstausstattung? Umzugskosten? Kaution?
Bei der Kaution meinte mein Sachbearbeiter, die würde das Amt wohl nicht übernehmen, da es in Berlin ja schließlich genügend Wohnungen ohne Kaution gäbe... (Da frage ich mich, wo er diese Information her hat... Ich suche seit knapp einem Monat (Zeitung und Internet), habe bisher aber insgesammt 15 Kautionsfreie Wohnungen gefunden, die irgendwie auch nicht in eminer Preisklasse lagen. (also knapp 800 Euro habe ich nicht auf der hohen Kante!)

Liebe Grüße

Medea

Betroffener
02.09.2005, 12:58
:welcome: Medea

nun hat gerade Berlin nach meiner Auffassung eine der fairsten und umfangreichsten KdU-Regelungen in ganz Deutschland, die Du vielleicht erst mal studieren solltest. Das wird auch viele gestellte (und noch nicht gestellte Fragen) beantworten und vielleicht auch neue aufwerfen.

Wohnung - was wird bezahlt? (Kosten der Unterkunft) (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?sid=c6c1daf8813ff911286784327805c05c#49)

StephanK
02.09.2005, 13:13
Hallo Medea,
Dein nickname passt zu der Situation, die Du beschreibst...
Teilthema Kaution: Mir scheint, dass der Sachbearbeiter dabei arg auf dem Holzweg ist.
Das Verwaltungsdeutsch ist Dir wahrscheinlich etwas fremd, aber Du solltest trotzdem mal ausfürhlich in den Berliner Vorschriften über Wohnungen für ALG II-Empfänger (http://www.berlin.de/imperia/md/content/sengsv/soziales/sgbii/av_wohnen)stöbern. Auf Seite 6 wirst Du finden In der Regel ist davon auszugehen, dass unter Berücksichtigung des Berliner Wohnungsmarktes eine Wohnung für Hilfeempfangende ohne die Zusicherung zur Übernahme (...) einer Mietkaution in angemessenem Zeitraum nicht gefunden werden kann. Dies gilt in besonderem Maße für bestimmte Personengruppen (z. B. Wohnungslose). Zu den "bestimmten Personengruppen" dürften wegen ihrer meistens gegebenen klammen finanziellen Situation auch Schülerinnen gehören.

Wenn Du's noch nicht getan hast, schau Dir bitte hier bei Info-ALG II den Abschnitt Wohnung - was wird bezahlt? (Kosten der Unterkunft) (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#49) an. Eine Erstausstattung muss Dir bezahlt werden, allerdings auf einfachstem Niveau und oft auf der Basis von second-hand-Ware.
Umzugskosten wirst Du wahrscheinlich mangels vielen Umzugsgutes nicht in nennenswerter Höhe haben, kannst aber auch kaum damit rechnen, dass Dir dafür etwas zugeschossen wird. Stell Dich also besser darauf an, das privat mit Freunden zu organisieren.
Gutes Gelingen!

Medea
03.09.2005, 16:53
Hallo!

Danke für die Links werd ich mal studieren und gegebenenfalls meinem Sachbearbeiter unter die Nase halten. Vielleichts klappts ja mit der Kautionsübernahme...

Liebe Grüße

Medea