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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Existenzgründerzuschuss wird auf ALG II angerechnet ?


CoolBandit
02.09.2005, 13:30
Hallo,

Wir sind eine Bedarfgemeinschaft von 4 Perosnen (2 Kinder)

Partner ist seit letztem Jahr in der ICH AG und bezieht demnach auch den Zuschuss.

Frage: Darf die Agentur für Arbeit diesen Zuschuss in das ALG II voll mit einrechnen ?

Im Netz habe ich ein aktuelles Urteil gefunden, welches besagt, dass dieser Zuschuss zweckgebunden ist und somit nicht ins ALG II angerechnet werden darf !

Wenn sie ihn nicht einrechnen darf, wie sehen dann die ausgaben für die RV aus ? Werden diese dann noch als Ausgabe mitgezählt ?

Gruss Coolbandit

Betroffener
03.09.2005, 12:17
:welcome: Coolbandit,

es wäre hilfreich gewesen, gleich den Link auf dieses sicher interessante Urteil mit einzustellen.

Ich kenne bislang nur Urteile, die die Förderung nicht als zweckgebunden ansehen (in einem Fall wollte jemand Investitionsgüter davon bezahlen, was abgeschmettert wurde wegen der Anrechenbarkeit).

Von der Grund-Idee her soll die ICH-AG Förderung die die Kosten der Sozialversicherung abgestuft abdecken - da ja die ICH-AG's weiter sozialversicherungspflichtig sind im Gegensatz zu "normalen" Selbständigen (die das z.B. aus ALG I heraus mit Überbrückungsgeld tun können und nicht versicherungspflichtig sind).

Aber auch Überbrückungsgeld wurde Bedarfsgemeinschaften schon angerechnet in meiner Kenntnis - was die gesamte Förderung konterkariert und genau das Gegenteil bewirkt.

CoolBandit
03.09.2005, 12:40
Achso, danke für Deine Antwort.

Ich wusste nicht, ob ich hier verlinken darf.

Die Urteile:

Ureil 1: http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C12637415_L20.pdf

Urteil 2: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Rechtsprechung/2005/03_2005/2005_08_24_1.php?navid=1


Die sind recht aktuell, das 1. vom 20.06.05, das 2. vom 24.08.05

Betroffener
03.09.2005, 13:08
Danke für die Links - sehr interessant.

Wenn Du schon die Urteile hast, dann weist Du doch was Du zu tun hast.

Entweder direkte Vorsprache mit den Urteilen in der Hand und bitte um Änderung des Bescheides oder eben Widerspruch (der wieder dauert), wenn sich das Amt bockig anstellt. Dabei immer mit dem eigenen Gang zum Sozialgericht winken.

Viel Erfolg