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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einnahmen aus Nachlass rückwirkend angerechnet


Jamila
04.05.2010, 19:10
Hallo zusammen!

Ich hab ein etwas längeres Problem,

im vorigen Jahr verstarb meine Schwiegermutter und vererbte meinem Mann außer etlichen Schulden auch ein kleines Häuschen. Mein Mann war das einzigste Kind also allein Erbe.
Das teilten wir dem Amt auch mit, soweit so gut.
Zum 1.Oktober vorigen Jahres bekam mein Mann wieder Arbeit und wir konnten uns aus dem Harzt IV Bezug abmelden. Im Zuge dieser Abmeldung mußten wir dem Amt mitteilen was für Geld aus dieser Erbschaft bis dahin geflossen ist, was wir auch taten. Wir mussten 800 Euro zurückzahlen und alles war ok.
So nun kommt’s:
In dem letzten halben Jahr konnten wir das Haus Widererwarten schnell verkaufen (60 000),
nach bezahlen aller Schulden inklusive einer Hypothek auf das Haus blieben uns noch 40 000.
Davon wurde ein Auto gekauft und der Rest zur Rente angelegt.
Nun wird mein Mann zum 10.05.2010 wieder arbeitslos und ich mußte wieder Hartz IV anmelden.
Nun steht in dem bescheid den ich vor mir habe:
Zitat
Im Zuge Ihres Neuantrages ist bekannt geworden, dass Sie aus dem Nachlass ihrer verstorbenen Mutter (Erbschein vom 01.07.2009) Einnahmen bezogen haben.
Sie erzielten damit ab 01.07.2009 Einkommen welches zum Wegfall bzw. Minderung Ihres Anspruchs führen.
Gemäß 11 Abs 1 SGB II Sind als Einkommen alle Einnahmen in Geld oder Geldeswerte mit Ausnahme…, zu berücksichtigen.

Jetzt beabsichtigt die Dame die geflossenen Gelder vom 01.07.2009-30.09.2009 zurück zu fordern. Was ich nicht nachvollziehen kann. Alles was bis zu unserer Abmeldung an Geld geflossen ist wurde für die Beerdigung und der andere Kram ausgegeben, was wir zu unserer Abmeldung auch alles offen gelegt haben. Nun hab ich hier einen Anhörungsbogen den ich ausfüllen soll kann mir jemand helfen was ich da Reinschreiben soll?

Danke für eure Hilfe.

ratsuchende
07.05.2010, 18:10
Hallo!
Da gibts nur eins: Fachanwalt aufsuchen.

Man kann sich zwar hier mit Hilfe der Forenmitglieder einen Überblick verschaffen. Aber wenn der SB auf stur schaltet und Gesetze falsch interpretiert (aus Unwissenheit oder aus welchem Grund auch immer), wird das ein Ewigkeitswerk und im schlechtesten Fall bekommt man monatelang kein Geld.

Für die Zeit von Juli 09 bis September 09 kann nur das angerechnet werden, was auch geflossen ist. Das Haus wurde aber vermutlich während des Bezugs ererbt, so daß der Wert schon vorhanden war, wenn auch aufgrund der Schulden erst später sichtbar wurde. Das Haus hätte also während des Bezugs schon verwertet werden müssen, da es ja nicht durch selber bewohnen geschützt war.

Deshalb ist die Anrechnung durchaus nicht so falsch gedacht von der Arge.
Was Probleme bereiten könnte, wäre beim erneuten Antrag das nun vorhandene Schonvermögen, das evtl. Freigrenzen übersteigt. Bei der anlage des Restgeldes in eine Altersvorsorge kommt es genauestens auf den abgeschlossenen Vertrag an.

Die Materie ist komplex, ich würde mir das selber nicht zutrauen. ich denke, das Geld für den RA ist gut angelegt, da es sonst dazu kommt, daß man monatelang keine Leistung erhält und deshalb man indirekt gezwungen ist, die Altersvorsorge wieder zu flüssigem Geld zu machen, denn von irgendwas muß man ja leben.

Jamila
08.05.2010, 18:47
Danke für den Rat, das werde ich dann auch tun!!:)

Gruß Jamila