drofxo42
05.05.2010, 12:04
bin nun seit über 5 Jahren dabei (beim Hartz4) und bei jedem Bewilligungsbescheid das gleiche Problem, meine Kosten für Unterkunft und Heizung werden nicht voll übernommen.
die Begründung ist auch immer gleich, die Kosten sind zu hoch !
die Größe der Wohnung ist angemessen (Eigentum) und an den Nebenkosten kann ich nicht viel ändern (Eigentümergemeinschaft)
also schreib ich einen Widerspruch und bekomme auch jedesmal Recht und die Bescheide werden neu berechnet.
also meine Frage, muß man den Widerspruch jedesmal begründen oder genügt ein Hinweis auf die Widersprüche der vergangenen Jahre ?
gibt es eine Möglichkeit z.B. bei der Antragsstellung auf diesen "Fehler" hinzuweisen oder muß man diese bürokratische Hürde einfach so hinnehmen, ist doch unnötige Arbeit auch für die Arge...
ist das normal oder nur bei mir so...?
danke Gruß
die Begründung ist auch immer gleich, die Kosten sind zu hoch !
die Größe der Wohnung ist angemessen (Eigentum) und an den Nebenkosten kann ich nicht viel ändern (Eigentümergemeinschaft)
also schreib ich einen Widerspruch und bekomme auch jedesmal Recht und die Bescheide werden neu berechnet.
also meine Frage, muß man den Widerspruch jedesmal begründen oder genügt ein Hinweis auf die Widersprüche der vergangenen Jahre ?
gibt es eine Möglichkeit z.B. bei der Antragsstellung auf diesen "Fehler" hinzuweisen oder muß man diese bürokratische Hürde einfach so hinnehmen, ist doch unnötige Arbeit auch für die Arge...
ist das normal oder nur bei mir so...?
danke Gruß