ALN - Robot
07.04.2005, 16:25
Kündigungsschutzprozess
Einigung ist bindend
Einigen sich die Parteien im Kündigungsschutzprozess darauf, dass eine wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit ausgesprochene außerordentliche Kündigung gegenstandslos ist, kann der Arbeitgeber im Folgeprozess auf Entgeltfortzahlung nicht mehr einwenden, der Arbeitnehmer sei nicht arbeitsunfähig gewesen.
Thüringer Landesarbeitsgericht, Urteil vom 21. September 2004 – 7 Sa 62/2000
Einigung ist bindend
Einigen sich die Parteien im Kündigungsschutzprozess darauf, dass eine wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit ausgesprochene außerordentliche Kündigung gegenstandslos ist, kann der Arbeitgeber im Folgeprozess auf Entgeltfortzahlung nicht mehr einwenden, der Arbeitnehmer sei nicht arbeitsunfähig gewesen.
Thüringer Landesarbeitsgericht, Urteil vom 21. September 2004 – 7 Sa 62/2000