Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Förderung neuer Arbeitsplatz
Hallo,
ich und meine Lebensgefährtin beziehen ALG II. Ich habe jetzt ein Angebot für einen Arbeitsplatz, die schaffen eine neue stelle für mich, diese sollte aber vom AA gefördert werden! Da AA hat dem zugestimmt mit 1500 Euro für 6 Monate. Der Arbeitsgeber möchte die Stelle aber für ein Jahr mit ca. 50% gefördert haben ( die haben schon so jemanden in der Firma!).
Frage: wie kann ich dem AA beibringen das so zu tun, bzw. gibt es da Texte drüber? Für mich ist das der (wieder)einstieg ins Berufsleben und eine große Schance! Wie kann ich mich auf fragen beim AA vorbereiten?
Gruß
J/R
Selbsthilfe *g*
Eingliederungszuschuss
Fördermöglichkeiten der BA bei der Einstellung arbeitsloser Arbeitnehmer:
Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen erhalten. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.
Die Leistungen sind vor Abschluss des Arbeitsvertrages bei der Agentur für Arbeit zu beantragen, in dessen Bezirk der Betrieb des Arbeitgebers liegt.
Bei den Eingliederungszuschüssen handelt es sich um Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung, über die die örtlichen Agenturen für Arbeit sowohl dem Grunde nach als auch in Bezug auf Höhe und Dauer der Leistung im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Regelungen eigenständig und nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden.
Dem Arbeitgeber können bis zu 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie des pauschalierten Arbeitgeber – Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag als monatlicher Lohnkostenzuschuss für die Dauer von längstens zwölf Monaten gezahlt werden.
Für ältere, schwer behinderte oder sonstige behinderte Menschen kann der Leistungsumfang erweitert werden.
Anträge zu diesen Leistungen werden nach vorangegangener Beratung von den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit ausgegeben. Sie stehen nicht im Internet zur Verfügung.
Kann mir jemand sagen, welcher § das ist?
Betroffener
03.09.2005, 12:32
:welcome: j/ruhr,
schau doch mal ins SGB III §217 - §221
Zu finden, wenn DU unten in meiner Signatur auf die SGB-Texte klickst.
Da das ganze eine Ermessensfrage ist, hilft nur die direkte Ansprache an den Teamleiter, wenn der Sachbearbeiter sich weigert.
Da das in einem anderen Fall schon geklappt hat, sollte es schon aus Gründen der Gleichbehandlung auch bei Dir so gehandhabt werden.
Aber Vorsicht: Sollte der andere Kollege behindert sein, gelten erweiterte Regeln, die für Dich nicht gelten - das wäre dann nicht 1:1 vergleichbar.
Viel Erfolg
Ich danke dir und werde berichten wenn ich erfolg hatte!
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