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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kein ALG I wegen angebl. Nichterreichbarkeit - Widerspruch bisher erfolglos


sandkorn
20.10.2006, 21:36
Hallo. Ich bräuchte dringend ein paar Hinweise/Tipps, wie ich gegen das AA Essen vorgehen kann. Hintergrund ist Folgender:
Bin seit Februar dort als Arbeitslos gemeldet und hatte bei einem Termin mit meiner Beraterin darauf hingewiesen, daß ich aktiv deutschland- bzw. europaweit auf Stellensuche gehen werde. Das fand sie auch ganz klasse und hat mich auch dazu ermuntert und mir sogar Formulare für die Erstattung der Reisekosten in die Hand gedrückt. (Zum anderen wird ja eine aktive Stellensuche auch verlangt, sonst bräuchte man den Antrag auf ALG gar nicht erst zu stellen).
Das AA scheint es aber nicht gewohnt zu sein, daß wirklich jemand aktiv wird. Ich hatte Mitte Juli ein Vorst-Gespräch in München, daß ich dem AA Essen auch telefonisch mitgeteilt hatte. Anfang August bekam ich dann plötzlich kein Geld mehr, dafür aber einen Abmeldebescheid per 31.07. wegen "Wohnortwechsel". Bei Nachfrage konnte mir keiner erklären, wer mich wieso weshalb warum abgemeldet hat. Zu dem Zeitpunkt hatte ich nach wie vor meinen Wohnsitz in Essen und war auch da gemeldet. Nach weiteren Telefonaten und diversem Schriftverkehr kam dann heraus, daß man genau an den 2 Tagen, an denen ich mich in München zum V-Gespräch befand versucht hatte, mich telefonisch zu erreichen. Diese Nichterreichbarkeit hat dann wohl letztendlich zur Abmeldung geführt.
Ich versuche nun schon seit etlichen Wochen gegen diese Willkür anzugehen - renne aber gegen Mauern und Paragraphen. Mir fehlt nun insgesamt für 6 Wochen ALG. Ich konnte daher meine Wohnung nicht mehr halten und war zwischenzeitlich nicht nur arbeits- sondern auch obdach- und mittellos. Habe Ende September Unterschlupf bei einer Freundin in Norddeutschland gefunden und mich über sie hier oben an-bzw. umgemeldet. Ich bekomme jetzt hier vom AA Lübeck mein ALG; die können mir aber angeblich nicht weiterhelfen.
Ich bin mittlerweile gesundheitlich sehr angeschlagen und bräuchte dringend einen Ratschlag, wie ich weiter vorgehen kann.
Vielen Dank
Sandkorn

efge
20.10.2006, 22:00
:welcome: sandkorn,

da sind wir uns ja gar nicht so fern, wohne auch fast an der Nordsee und wate des öfteren auch durch unzählige Sandkörner des Wattenmeeres. :-)

Du hättest sofort bzw. innerhalb von 4 Wochen Einspruch gegen den Bescheid des AA einlegen müssen.
Ich entnehme Deinem Beitrag, dass diese Frist abgelaufen ist.

Es gibt jedoch noch eine Möglichkeit, trotz intensiver Suche finde ich den entsprechenden Hinweis nicht. :patsch:
Möchte Dir deswegen zunächst auch nur Mut machen und hoffe, dass einer der anderen Mods den entsprechenden Hinweis gibt, den ich zur Zeit nicht finde.

Gruss

Die Ägypter
20.10.2006, 22:52
Hallo Sandkorn,

vorab... es ist leider Gottes... Lehrgeld - egal mit welchem Amt du auch zu tun hast - nichts nur telefonisch und ohne Beleg regeln.

Allerdings lässt sich dein Bewerbungsgespräch sicherlich nachweisen (Schreiben von der Firma) und dann.. du musst postalisch aber nicht zwingend telefonisch erreichbar sein - weiterhin wird deine Abwesenheits-Meldung anlässlich Bewerbung, die du telefonisch vorgenommen hast sicherlich vom aufnehmenden SB in der EDV hinterlegt sein und dessen/deren Namen hast du dir doch sicherlich notiert, oder?

Da die Widerspruchsfrist vermutlich abgelaufen ist, bleibt dir noch der sog. Überprüfungsantrag nach SGB X § 44 (http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/10/index.php?norm_ID=1004400) für den zurückliegenden Zeitraum - Ziel ist es... für diese Zeit einen anderslautenden Bescheid zu erwirken - und wenn der wieder negativ lauten sollte - eben die normale Widerspruchsfrist wieder in Gang zu setzen, und dann halt Widerspruch einzulegen (sofern sie den Bescheid nicht anderslautend erneuern).

sandkorn
22.10.2006, 15:14
Hallo effge

Die Frist zum rechtzeitligen Einspuch habe ich eingehalten. Mein Widerspruch wurde aber abgelehnt mit der Begründung der Nichterreichbarkeit bzw. Wohnortwechsel. Letzterer hatte zu diesem Zeitpunkt noch nicht stattgefunden und meine Nichterreichbarkeit hatte ich dem AA ja vorher telefonisch angekündigt.
Ich habe gegen diesen Ablehnbescheid wiederum Einspruch eingelegt und diese Woche eine weitere Ablehnung vom AA erhalten.

sandkorn
22.10.2006, 15:33
Hallo nefertari1968

Meine Abwesenheits-Meldung wurde EDV-technisch erfasst. Habe bisher jedes Mal telef. Kontakt zum AA aufgenommen, um eine Abwesenhéit wegen Vorst-Gespräch anzuzeigen. Das ging auch immer problemlos.

Ich hatte bereits bei meinem 2. Widerspruch ein Schreiben meines Vermieters sowie des Einwohnermeldeamtes der Stadt Essen beigefügt, um den Abmeldegrund "Wohnortwechsel" zu entkräften. Darauf ist man aber bei erneuter Ablehnung gar nicht eingegangen.

Was die "Erreichbarkeit" angeht, sollte ich noch ergänzend erwähnen, daß meine Sachbearbeiterin auch über meine Handy-Nummer und Email-Adresse verfügt, aber nicht versucht hat, mich darüber zu erreichen (hatte ich beides an den 2 Tagen Abwesenheit dabei bzw. abgefragt). Sie hat es wohl nur über Festnetz versucht und mich da natürlich nicht erreicht.

Ich denke mittlerweile, daß man seitens des AA grundsätzlich nicht bereit ist, einen unterlaufenen Fehler zuzugeben und lieber versucht, den Geschädigten mittels Ablehnungsbescheide und Paragraphenterror mürbe zu machen. :sad:

Seebarsch
22.10.2006, 17:05
Hallo sandkorn,
ich würde an Deiner Stelle den Fall mal emotionslos schildern und im Wege des Beschwerdemanagements an die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit in Essen senden.
Weitere INFOS hier:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_241278/Navigation/Dienststellen/RD-NRW/Essen/Ihre-Meinung/Ihre-Meinung-Nav.html__nnn=true
Viel Erfolg !