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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Droht mir eine Sperre?


Lilly80
15.05.2010, 14:47
Guten Tag zusammen,

bei mir ist alles ein wenig kompliziert. Ich bin vor zwei Jahren in eine neue Stadt gezogen und hatte ein befristet Arbeitsverhältnis gefunden. Damit ich arbeiten kann, habe ich dies natürlich angenommen.
Es endete letztes Jahr im September. Durch einige Vorfälle war ich nach dessen Beendigung kurze Zeit krank geschrieben (ich habe eine chronische Erkrankung die gelegentlich andere nach sich zieht - sich aber NICHT auf meine Arbeit auswirken).
Ich hab dennoch zügig eine neue Stelle gefunden. Dort habe ich an meinem ersten Arbeitstag erst die genauen Bedingungen erfahren (Arbeitszeiten etc.). Da ich durch meine Krankheit nur Teilzeit arbeite war es dort sehr anstrengend für mich da es Teildienste waren und ich somit immer 13 Stunden Tage hatte (inkl. Heimfahren mittags mit 1h Autofahrt etc.). Ich wollte es dennoch versuchen und auch schaffen (ein Job ist besser als keiner), bin aber nach 1,5 Wochen zusammen gebrochen, auf der Arbeit habe ich mehrmals brechen müssen so das man mich zum Arzt schickte (ich bin natürlich NICHT ohne Erlaubnis gegangen oder sowas). Dieser schrieb mich sogleich krank und warnte mich, mich zurück zu nehmen.
Jedenfalls bekam ich von meiner Chefin direkt in der ersten Woche meiner Arbeitsunfähigkeit die fristgerechte Kündigung (in der Probezeit 2 Wochen). Da meine Sache noch lange nicht ausgestanden war wurde ich weiter krank geschrieben was ich ihr selbstverständlich immer mitteilte, sogar schriftlich inkl. den Bescheinigungen. 3 Tage nach der fristgerechten Kündigung bekam ich dann eine fristlose Kündigung weil ich mich ja "vertragswiedrig verhalte" und um "den Schaden den ich angerichtet habe, klein zu halten". Ich war ja zum Zeitpunkt meiner AU noch keine 4 WOchen dort beschäftigt somit habe ich ab dem Tag an dem ich auf der Arbeit zusammen brach, Krankengeld bezogen. Dies ist auch von der Krankenkasse nachgewiesen. Ich bin gegen die fristlose Kündigung nicht vor gegangen da ich A zu krank war und B ich meine Chefin selber bat, dies zurück zu nehmen da ich ja zu der fristgerechten gehen würde UND ich ja Krankengeld beziehen würde und sie nichts kosten würde.
Lange Rede kurzer Sinn. Ich war noch bis April Krank und musste nun da ich mich Arbeitslos melden wollte, die Bescheinigungen anfordern. Und diese Chefin hat dort angekreuzt das ich mich vertragswiederig verhalten habe und hat eine Anlage angeführt:
Das ich 7 Tage gearbeitet habe, am 8 wegen plötzlicher Erkrankung die Räume verlassen habe (sie ist selber Ärztin und hat mich weg geschickt aus Angst das ich jemanden anstecke o.ä.). Das eine Information über meinen "weiteren Werdegang" erst nach 6 Tagen erfolgte (Die AU wurde direkt an diesem Tag ausgestellt und das es sich etwas hinzieht konnte ich da noch nicht sagen, habe es aber eben nach der ersten Woche, als ich es erfahren habe, gleich mitgeteilt - ich denke darauf spielt sie an). Das mein Handy "abgestellt" war (sie hatte nie meine Handynummer da ich mir eins mit meinem Mann teile - die hatte nur eine Kollegin und diese hat außer eine SMS keinen Kontakt mit mir aufgenommen) und ich dadurch nicht mehr erreichbar war - Festnetz hatte sie selbstverständlich, genauso wie meine Emailadresse, Faxnummer, Postanschrift. Und das ich meinen Wohnort verlassen habe - stimmt, durch meinen Zusammenbruch kamen schwere Depressionen hinzu und mein Mann ist für 3 Tage mit mir zu meiner Familie gefahren (wohnen viele 100km weit weg).
Das spätere AUs unvollständig waren - von der Kasse, die Nachweise über meinen Krankengeldbezug die sich ja auch auf die AU Bescheinigungen beziehen, liegen vor bis auf ein Wochenende wo am Fr die AU endete und ich am Mo wieder einen Termin beim Facharzt hatte.

Alles sehr verstrickt, ich weiß, aber kann mir durch diese Behauptungen nun einen Sperrzeit drohen? Ich kann beide Kündigungen sowie die Krankenkassenauszahlungsbelege vorweisen aber dennoch mache ich mir Sorgen...

Vielen Dank für alle die sich die Mühe gemacht haben bis hier her zu lesen.

LG
Lilly

Dirk_.
15.05.2010, 15:35
Hallo Lilly80,

also kurz gesagt, Ich glaube nicht das es hier zu einer Sperre kommen wird.

Denn letztendlich steht hier Aussage(die deiner Ex-Chefin) und denn ordentlichen Aus und Krankenkassenzahlungen deiner seits gegenüber.

Und diese Chefin hat dort angekreuzt das ich mich vertragswiederig verhalten habe und hat eine Anlage angeführt:
Das ich 7 Tage gearbeitet habe, am 8 wegen plötzlicher Erkrankung die Räume verlassen habe (sie ist selber Ärztin und hat mich weg geschickt aus Angst das ich jemanden anstecke o.ä.). Das eine Information über meinen "weiteren Werdegang" erst nach 6 Tagen erfolgte (Die AU wurde direkt an diesem Tag ausgestellt

Selbst wenn dies stimmen sollte, so ist es völlig nachvollziehbar das man bei plötzlichen Erbrechen versucht die Räume zu verlassen um nicht alles zu verunreinigen.

Frage: Hast du denn diese AU auch innerhalb der vorgeschriebenen 3-Tagesfrist auch abgegeben?

Tatsächlich Frage Ich mich auch ob diese Arbeitsstelle überhaupt Zumutbar sei/ist.
Denn so wie du schreibst:
Dort habe ich an meinem ersten Arbeitstag erst die genauen Bedingungen erfahren (Arbeitszeiten etc.). Da ich durch meine Krankheit nur Teilzeit arbeite war es dort sehr anstrengend für mich da es Teildienste waren und ich somit immer 13 Stunden Tage hatte (inkl. Heimfahren mittags mit 1h Autofahrt etc.)

Bist du da etwas mittags 1h nachhause und dann später wieder 1h zurückgefahren??
Oder verstehe Ich da was falsch?

Wenn ich da richtig liegen sollte, dann bist du ja 4x hin und zurück, oder?
(4) Aus personenbezogenen Gründen ist einem Arbeitslosen eine Beschäftigung auch nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte im Vergleich zur Arbeitszeit unverhältnismäßig lang sind. Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen.

§121 SGBIII Zumutbarkeit (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__121.html)

Und das ich meinen Wohnort verlassen habe - stimmt, durch meinen Zusammenbruch kamen schwere Depressionen hinzu und mein Mann ist für 3 Tage mit mir zu meiner Familie gefahren (wohnen viele 100km weit weg).

Auch hier hat mE das eine nichts mit dem anderen zu tun.

Ich war noch bis April Krank und musste nun da ich mich Arbeitslos melden wollte, die Bescheinigungen anfordern. Und diese Chefin hat dort angekreuzt das ich mich vertragswiederig verhalten habe und hat eine Anlage angeführt:

So, das nächste wird dann sein, dass du eine Einladung zu einer Anhörung vom Amt bekommen wirst, wo du Stellung zu dieser Kündigung beziehen mußt.
Hier würde Ich alle Belege der KK etc. mitnehmen und dazu auch am besten einen Beistand, der nur als Zeuge fungieren sollte.

Ekläre den Sachverhalt so wie du es hier getan hast.

Für Krankheit kann man nichts und deshalb kann hier mE auch keine Sperre erfolgen.

Sollte sich die Sache aber "zuspitzen", dann würde Ich dir raten einen Anwalt aufzusuchen.

Gruß
Dirk

Lilly80
15.05.2010, 15:59
Vielen Dank für deine Antwort Dirk.

Die AU habe ich bzw mein Mann am nächsten Abend dort eingeworfen. Auch die folgenden habe ich natürlich schnellstmöglich dort vorbei gebracht. Nach der ersten AU war noch nicht genau abzusehen wie lang es dauert, das konnte ich erst in der zweiten Periode sagen worauf ja dann auch die Kündigung kam (plus der Vorwurf ich habe mein "weiteres Entwickeln" erst dann angekündigt).

Ja die Stelle war ausgelegt auf von 7:30 bis 12:00 (plus minus, eben bis Ende der Sprechstunde) und dann wieder von 15:30 bis 18:00 (bzw wieder bis Ende). Und da ich mich nicht 3,5h in der Stadt o.ä. aufhalten konnte, naja, dann fährt man eben heim. Und das hat mir mit meiner wackligen Gesundheit wohl dann nach 7 Tagen völlig den Boden weg gezogen gesundheitlich.

Ich wollte zu dem Termin den ich ja nun Montag ausmache wegen dem Antrag direkt den Auszahlungsschein der Krankenkasse für 2009 mitnehmen (da steht ja der ausgezahlten Zeitraum genau drin, sprich, da hat die AU vorgelegen).
Den Zeugen nehme ich aber erst zu der dann folgenden Anhörung mit, reicht da mein Mann oder sollte ich mir von dem Arzt der mich die ganzen Monate behandelt/begleitet hat was schreiben lassen?

Jedenfalls danke ich dir bereits für deine Antwort, mein Puls ist jetzt schon mal wieder unter die 100 gerutsch :-)

Dirk_.
15.05.2010, 16:14
Ja die Stelle war ausgelegt auf von 7:30 bis 12:00 (plus minus, eben bis Ende der Sprechstunde) und dann wieder von 15:30 bis 18:00 (bzw wieder bis Ende). Und da ich mich nicht 3,5h in der Stadt o.ä. aufhalten konnte, naja, dann fährt man eben heim. Und das hat mir mit meiner wackligen Gesundheit wohl dann nach 7 Tagen völlig den Boden weg gezogen gesundheitlich.


Den Zeugen nehme ich aber erst zu der dann folgenden Anhörung mit, reicht da mein Mann oder sollte ich mir von dem Arzt der mich die ganzen Monate behandelt/begleitet hat was schreiben lassen?



Meine Güte, meine Frau macht auch geteilten Dienst hat aber nur 15-20min Fahrtzeit, je nach Verkehr und das schlaucht schon.
Da ist ja dein Fall ein ganz anderes Kaliber.:shock: Das dass einen "fertig" macht ist völlig nachvollziehbar.

Ja, der Zeuge reicht nur zur Anhörung.
Er soll ja auch nur dabei sein um das Gespräch im nachhinein per Gedächtnissprotokoll wiedergeben zu können.
Und was auch wichtig ist, der Zeuge hat sich eigentlich immer ruhig zu verhalten. Denn jedes gesprochene Wort vom "Ihm" dem du nicht unmittelbar Widersprichst gilt als Gespochenes Wort von dir.

Und zu dem Schreiben deines Arztes, es ist Grundsätzlich immer gut wenn man solche Sachen schriftlich hat. Denn nur was auf Papier steht hat auch Wirkung.

So und nun mach dich nicht so wuschig.:)

Gruß
Dirk