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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schülerbafög - Wohngeldamt will anrechnen


wurzel122
16.05.2010, 10:02
Hallo,

wir erhalten Wohngeld und unsere Tochter bekommt ab September dieses Jahres 212 € Schülerbafög.

Nun will das Wohngeldamt die Hälfte vom Schülerbaför als Einkommen anrechnen.

Meine Tochter muss aber bereits 162 € pro Monat als Schulgeld Direkt an die Schule zahlen. Es bleiben daher 50 € für Buss und Schulverpflegung.

Meiner Meinung nach kann das Wohngeldamt nur die 50 € als Einkommen rechnen, die 162 € werden Unmittelbar an die Schule bezahlt und können daher nichtzum Lebesunterhalt verwendet werden.

Hat jemand Erfahrung, Urteile oder was anderes, was ich beim Wohngeldamt vorlegen kann.

Einspruch und Klage beim Sozialgericht werde ich auf jedenfall machen, sollte das Wohngeldamt die Hälfte von den 212 € anrechnen.

Pharao
16.05.2010, 21:41
Hi,

normal ist doch der Besuch eine Schule kostenlos und wenn hier also Schulgeld verlangt wird, dann muss man das ja aus eigener Tasche zahlen. Die Baföghöhe hat ja erstmal nichts damit zu tun, ob da nun Schulgeld anfällt oder nicht. Der Bafögsatz richtet sich u.a danach, ob man eine eigene Wohnung hat oder noch bei den Eltern wohnt.

Was da nun genau angerechnet werden darf vom Wohngeldamt, wenn man noch Schüler ist und zu Hause wohnt, kann ich dir leider nicht sagen :(
Meiner Meinung nach kann das Wohngeldamt nur die 50 € als Einkommen rechnen, die 162 € werden Unmittelbar an die Schule bezahlt und können daher nichtzum Lebesunterhalt verwendet werden.

Trotzdem würde ich sagen (Vermutung!), das das Schulgeld oder das Busticket was man ja eh aus eigener Tasche zahlen muss, hier nicht irgendwie verrechnet werden kann, wie du das jetzt machst. Das Bafög oder der Wohngeldzuschuß ist meiner Meinung nicht dafür da, festzustellen wieviel dann nach allen privaten Ausgaben einem noch übrig bleiben. Und das Schulgeld ist für mich eben was rein privates, da normal ein Schulbesuch kostenlos ist.

Vielmehr ist hier (denke ich) interessant, wie & was das Bafög-Amt hier für eine Berechnung gemacht hat bzw wie das Bafög sich zusammen setz.

Einspruch und Klage beim Sozialgericht werde ich auf jedenfall machen, ...

Bevor ich vorm Sozialgericht klagen würde, würde ich mich erstmal noch fachkundig Informieren (==> Beratungsstelle oder Anwalt), ob diese überhaupt Aussicht auf Erfolg hat oder nur reine Zeitverschwendung ist.

Janet9
17.05.2010, 21:06
Die Anrechnung des BAFöG zu 50 % ist vollkommen richtig und gesetzlich so vorgeschrieben. § 14 Absatz 2 Nr. 27 (http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__14.html)

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Da Deine Tochter anscheinend außer dem BAföG keine Einnahmen hat, kannst Du auch keine Werbungskosten geltend machen. Die Kosten für den Schulbesuch z. B. die Schulgebühren gehören nicht zu den Werbungskosten beim BAföG-Bezug da dort der sog. wirtschaftliche Zusammenhang fehlt.

Janet9
17.05.2010, 21:57
Seite 12 dieses Dokumentes (http://www.nordrheinwestfalendirekt.de/pdf/Fragen-Antworten-zum-Wohngeld.pdf) dürfte interessant für Dich sein. Die FAQ gibt es vom Ministerium für Bauen und Wohnen NRW. Hier noch die ganz aktuelle Fassung: FAQ Wohngeld (http://www.mbv.nrw.de/Wohnen/container/Wohngeld-FAQ_09-2009.pdf) (Seite 14 und 15). Hier geht auch hervor das es nur Werbungskosten bei Renten, Arbeitnehmern, Azubis und Minijobs sowie einen Freibetrag bei Kapitalerträgen gibt.