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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Taubheit, Wirbelsäulenveränderungen und Knieschaden Behinderungsgrad 60 %


Forumadmin
21.10.2006, 21:41
SG Düsseldorf
Bescheid vom 20.06.2006
S 35 (28,6) SB 138/04

Taubheit, Wirbelsäulenveränderungen und Knieschaden ergeben einen Behinderungsgrad von 60 %

Eine rechtsseitige Taubheit und mittelgradige Schwerhörigkeit links sind mit einem GdB von 40 zu bewerten.
Eine Funktionseinschränkung der Kniegelenke links stärker als rechts,
mit Knieknorpelschaden links und wiederkehrenden Reizzuständen,
ist mit einem Einzel-GdB von 30 zu bewerten, wobei die Knorpelschäden der Kniegelenke jedoch nicht für jedes Kniegelenk einzeln bewertet werden dürfen.

Eine degenerative Wirbelsäulenveränderung, mit mittelgradigen funktionellen Beeinträchtigung ist mit einem Einzel-GdB von 20 zu bewerten. In der Gesamtheit bilden sie einen GdB von 60, da Wirbelsäulenleiden und Kniegelenksleiden unabhängig von dem Gehörleiden bestehen und sich in ganz unterschiedlichen Bereichen des täglichen Lebens auswirken.