PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Entzug der Schwerbehinderteneigenschaft


Forumadmin
21.10.2006, 21:44
SG Stuttgart
Bescheid vom 04.04.2006
S 6 SB 111/06

Entzug der Schwerbehinderteneigenschaft durch die zuständige Behörde setzt ausreichende Sachaufklärung voraus

Will die Verwaltungsbehörde in kurzer Zeit einen vormals anerkannten Gesamt-GdB in Höhe von 50 in einem wegen der damit verbundenen Rechtsfolgen faktisch als einschneidend zu bezeichnenden Umfang auf 30 herabsetzen, so bedarf es genauer Sachargumente, die in einem ordnungsgemäß strukturierten Verwaltungsverfahren gewonnen werden müssen.

Die gebotenen Ermittlungen zur Untermauerung eines beabsichtigten Entzugs der Schwerbehinderteneigenschaft
im Ergebnis dem erkennenden Gericht aufzubürden, ist nicht Sinn eines geordneten Verwaltungsverfahrens.