Forumadmin
21.10.2006, 21:47
LSG Nordrhein-Westfalen
Urteil vom 09.03.2006
L 7 SB 105/04
Feststellung des Grades der Behinderung im Erstfeststellungsverfahren
Nach Nr. 26.3 Seite 48 AP 2004 sind für leichte psychovegetative oder psychische Störungen aus dem Kreis der Neurosen, Persönlichkeitsstörungen und Folgen psychischer Traumen ein GdB von 0 bis 20 vorgesehen.
Wird dem Betroffenen ein GdB von 10 zuerkannt, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden.
Urteil vom 09.03.2006
L 7 SB 105/04
Feststellung des Grades der Behinderung im Erstfeststellungsverfahren
Nach Nr. 26.3 Seite 48 AP 2004 sind für leichte psychovegetative oder psychische Störungen aus dem Kreis der Neurosen, Persönlichkeitsstörungen und Folgen psychischer Traumen ein GdB von 0 bis 20 vorgesehen.
Wird dem Betroffenen ein GdB von 10 zuerkannt, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden.