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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1-Euro-Job Tätigkeit undurchsichtig?


TomTomLac
03.09.2005, 19:09
Hallo zusammen,

heute (auf einem Samstag) habe ich einen Brief der Agentur für Arbeit bekommen, in dem man mir eine "Arbeitsstelle" vorschlägt, aus der ich nicht ganz schlau werde.
Da ich vor Montag natürlich auch nicht anrufen und nachfragen kann - der Vorstellungstermin ist erst in 2 Wochen- wollte ich mal in die Runde fragen, ob mir jemand weiterhelfen kann. Ich fürchte, bis Montag habe ich sonst Fußpfade in meine Küche getrampelt ;-)

Ich muß evtl. dazu sagen, daß ich wegen der Schwerstbehinderung meines Kindes (alleinerziehend) keine abgeschlossene Berufsausbildung habe, und daß ich in meinem letzten (und einzigen) Gespräch beim Arbeitsamt angab, nur geringfügig arbeitsfähig zu sein aber sehr gute Computerkenntnisse habe.

Hier der Inhalt des Schreibens (Hauptaugenmerk bitte auf die Tätigkeit):


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...freue mich, Ihnen folgende Arbeitsstelle vorschlagen zu können:

Tätigkeit: Mitarbeiter für Arbeitsgelegenheit
Betriebsart: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Anforderungen: Arbeitsgelegenheiten für den Bereich der Stadt ****
(Mehraufwandsentschädigung gem § 16(3)Satz 2 SGB II)
Arbeitsort: ****
Lohn/Gehalt: n.Vereinb.
Arbeitszeit: Vollzeit/Teilzeit
zu besetzen ab: sofort befristet bis (keine Angabe)
bei: Stadt ****

Melden Sie sich bitte persönlich am... im Rathaus.... Sie erhalten Informationen zu Arbeitsgelegenheiten (1Euro-Jobs)....

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Meine Problem liegt nun in der Tätigkeitsbezeichnung. Es liest sich so als wolle man mich zur Vermittlung von Arbeitsgelegenheiten bei der Stadt anstellen. Hat man diese Bezeichnung aber evtl. nur verwendet, um eine genaue Bezeichnung der Tätigkeit zu umgehen? Im zweiten Fall wäre mir damit ja die Widerspruchsmöglichkeit im Vorfeld genommen, oder?

Ich bin schon daher sehr skeptisch, weil ich wegen meiner pers. Umstände (beh. Kind) gar nicht regelmäßig arbeiten kann, schon gar nicht in den Schulferien.
Mein Sozialhilfesachbearbeiter hatte mich damals augenzwinkernd "erstmal" Arbeitslos gemeldet ("mal sehen, was die vom A-Amt daraus machen") und neuerdings wird mein anderes Kind (15 J.), das noch zur Schule geht, auf dem Sozialhilfebescheid auch als ALGII-Empfänger auflistet. Die Stadt, in der ich lebe, verschiebt die "finanziellen Probleme" ganz gerne an den Bund, wie mir scheint.

Meine Frage: Muß die Berufsbezeichnung unter Tätigkeit eindeutig kenntlich gemacht sein (z.B. Altenpflegerin) oder kann ich davon ausgehen, daß ich am Gesprächstermin eine böse Überraschung erlebe?

Vielen Dank für eure Hilfe.
Herzlichst
Ina

StephanK
05.09.2005, 21:04
:welcome: Ina,
leider scheint Deine Anfrage während des Wochenendes etwas untergegangen zu sein, und ich kann nur hoffen, dass Dein Küchenboden noch unbeschädigt ist... :wink:
Vielleicht siehst Du heute schon etwas klarer, wenn Du jemand bei Deinem ALG II-Träger erreichen konntest.

Was Dir da "blüht" ist ein sog. 1-Euro-Job. Es liest sich so als wolle man mich zur Vermittlung von Arbeitsgelegenheiten bei der Stadt anstellen. Hat man diese Bezeichnung aber evtl. nur verwendet, um eine genaue Bezeichnung der Tätigkeit zu umgehen? Man hat schlicht nur die gesetzliche Bezeichnung eingesetzt statt einer Tätigkeitsbeschreibung. Der einzige Hinweis auf die Art des Jobs ist die "Betriebsart: Allgemeine öffentliche Verwaltung" - das bedeutet, dass es vermutlich die Gemeinde- oder Kreisverwaltung selbst ist und kein Träger wie die Caritas oder so.

Für 1-Euro-Jobs gelten die gleichen Zumutbarkeitsregeln wir für normale Arbeitsstellen. Für Dich heisst das: § 10 Abs. 1 SGB II - Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass (...)
3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte
Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der
Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass
erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,
4. die Ausübung der Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann,Was Du schriebst, liest sich so, dass Dein behindertes Kind Dich ziemlich auslastet, und das steht einer Tätigkeit entgegen.

Je nach dem, wie sehr Dein Kind Dich beansprucht, ist schon die Frage, ob Du mit dem ALG II in die richtige Schublade gesteckt worden bist; Du hast die Umstände ja geschildert, und es sieht ziemlich nach Verschiebebahnhof aus. Allerdings wird für ALG II auch nur eine Arbeitsfähigkeit von drei Stunden täglich vorausgesetzt. Ich denke, diese Frage sollte auch geklärt werden. Falls Dein behindertes Kind noch unter drei Jahren sein sollte, geht sowieso gar nix (Nr. 3 des Zitats), aber auch wenn es älter ist wohl ebenso wenig (Nr. 4).

TomTomLac
06.09.2005, 12:27
Hallo,

vielen herzlichen Dank für Deine Antwort.
Bei der Agentur für Arbeit habe ich bisher leider niemanden erreichen können - dauerbesetzt. Wenn ich es nicht besser wüßte, möchte ich denken, die Ag. f Ab. wäre eine Briefkastenfirma...hihihi

Habe ich es mir also gedacht. Ein bischen schäbig finde ich es ja schon, daß die genaue Tätigkeits-Beschreibung fehlt. So wüßte ich zumindest, was auf mich zu kommt.

Da werde ich mich wohl überraschen lassen müssen. Aber ich werde natürlich trotzdem am Ball bzw. am Telefon bleiben.

Falls etwas Interessantes dabei rum kommt, werde ich das Ergebnis evtl. in 2 Wochen hier posten. Vielleicht hilft das anderen ja weiter ;-)

Herzlichst
Ina