TomTomLac
03.09.2005, 19:09
Hallo zusammen,
heute (auf einem Samstag) habe ich einen Brief der Agentur für Arbeit bekommen, in dem man mir eine "Arbeitsstelle" vorschlägt, aus der ich nicht ganz schlau werde.
Da ich vor Montag natürlich auch nicht anrufen und nachfragen kann - der Vorstellungstermin ist erst in 2 Wochen- wollte ich mal in die Runde fragen, ob mir jemand weiterhelfen kann. Ich fürchte, bis Montag habe ich sonst Fußpfade in meine Küche getrampelt ;-)
Ich muß evtl. dazu sagen, daß ich wegen der Schwerstbehinderung meines Kindes (alleinerziehend) keine abgeschlossene Berufsausbildung habe, und daß ich in meinem letzten (und einzigen) Gespräch beim Arbeitsamt angab, nur geringfügig arbeitsfähig zu sein aber sehr gute Computerkenntnisse habe.
Hier der Inhalt des Schreibens (Hauptaugenmerk bitte auf die Tätigkeit):
####################
...freue mich, Ihnen folgende Arbeitsstelle vorschlagen zu können:
Tätigkeit: Mitarbeiter für Arbeitsgelegenheit
Betriebsart: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Anforderungen: Arbeitsgelegenheiten für den Bereich der Stadt ****
(Mehraufwandsentschädigung gem § 16(3)Satz 2 SGB II)
Arbeitsort: ****
Lohn/Gehalt: n.Vereinb.
Arbeitszeit: Vollzeit/Teilzeit
zu besetzen ab: sofort befristet bis (keine Angabe)
bei: Stadt ****
Melden Sie sich bitte persönlich am... im Rathaus.... Sie erhalten Informationen zu Arbeitsgelegenheiten (1Euro-Jobs)....
####################
Meine Problem liegt nun in der Tätigkeitsbezeichnung. Es liest sich so als wolle man mich zur Vermittlung von Arbeitsgelegenheiten bei der Stadt anstellen. Hat man diese Bezeichnung aber evtl. nur verwendet, um eine genaue Bezeichnung der Tätigkeit zu umgehen? Im zweiten Fall wäre mir damit ja die Widerspruchsmöglichkeit im Vorfeld genommen, oder?
Ich bin schon daher sehr skeptisch, weil ich wegen meiner pers. Umstände (beh. Kind) gar nicht regelmäßig arbeiten kann, schon gar nicht in den Schulferien.
Mein Sozialhilfesachbearbeiter hatte mich damals augenzwinkernd "erstmal" Arbeitslos gemeldet ("mal sehen, was die vom A-Amt daraus machen") und neuerdings wird mein anderes Kind (15 J.), das noch zur Schule geht, auf dem Sozialhilfebescheid auch als ALGII-Empfänger auflistet. Die Stadt, in der ich lebe, verschiebt die "finanziellen Probleme" ganz gerne an den Bund, wie mir scheint.
Meine Frage: Muß die Berufsbezeichnung unter Tätigkeit eindeutig kenntlich gemacht sein (z.B. Altenpflegerin) oder kann ich davon ausgehen, daß ich am Gesprächstermin eine böse Überraschung erlebe?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Herzlichst
Ina
heute (auf einem Samstag) habe ich einen Brief der Agentur für Arbeit bekommen, in dem man mir eine "Arbeitsstelle" vorschlägt, aus der ich nicht ganz schlau werde.
Da ich vor Montag natürlich auch nicht anrufen und nachfragen kann - der Vorstellungstermin ist erst in 2 Wochen- wollte ich mal in die Runde fragen, ob mir jemand weiterhelfen kann. Ich fürchte, bis Montag habe ich sonst Fußpfade in meine Küche getrampelt ;-)
Ich muß evtl. dazu sagen, daß ich wegen der Schwerstbehinderung meines Kindes (alleinerziehend) keine abgeschlossene Berufsausbildung habe, und daß ich in meinem letzten (und einzigen) Gespräch beim Arbeitsamt angab, nur geringfügig arbeitsfähig zu sein aber sehr gute Computerkenntnisse habe.
Hier der Inhalt des Schreibens (Hauptaugenmerk bitte auf die Tätigkeit):
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...freue mich, Ihnen folgende Arbeitsstelle vorschlagen zu können:
Tätigkeit: Mitarbeiter für Arbeitsgelegenheit
Betriebsart: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Anforderungen: Arbeitsgelegenheiten für den Bereich der Stadt ****
(Mehraufwandsentschädigung gem § 16(3)Satz 2 SGB II)
Arbeitsort: ****
Lohn/Gehalt: n.Vereinb.
Arbeitszeit: Vollzeit/Teilzeit
zu besetzen ab: sofort befristet bis (keine Angabe)
bei: Stadt ****
Melden Sie sich bitte persönlich am... im Rathaus.... Sie erhalten Informationen zu Arbeitsgelegenheiten (1Euro-Jobs)....
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Meine Problem liegt nun in der Tätigkeitsbezeichnung. Es liest sich so als wolle man mich zur Vermittlung von Arbeitsgelegenheiten bei der Stadt anstellen. Hat man diese Bezeichnung aber evtl. nur verwendet, um eine genaue Bezeichnung der Tätigkeit zu umgehen? Im zweiten Fall wäre mir damit ja die Widerspruchsmöglichkeit im Vorfeld genommen, oder?
Ich bin schon daher sehr skeptisch, weil ich wegen meiner pers. Umstände (beh. Kind) gar nicht regelmäßig arbeiten kann, schon gar nicht in den Schulferien.
Mein Sozialhilfesachbearbeiter hatte mich damals augenzwinkernd "erstmal" Arbeitslos gemeldet ("mal sehen, was die vom A-Amt daraus machen") und neuerdings wird mein anderes Kind (15 J.), das noch zur Schule geht, auf dem Sozialhilfebescheid auch als ALGII-Empfänger auflistet. Die Stadt, in der ich lebe, verschiebt die "finanziellen Probleme" ganz gerne an den Bund, wie mir scheint.
Meine Frage: Muß die Berufsbezeichnung unter Tätigkeit eindeutig kenntlich gemacht sein (z.B. Altenpflegerin) oder kann ich davon ausgehen, daß ich am Gesprächstermin eine böse Überraschung erlebe?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Herzlichst
Ina