PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vertretung für Schwerbehinderte in Reha-Einrichtungen


Forumadmin
21.10.2006, 21:52
Urteil des Bundesarbeitsgerichts Erfurt
Aktenzeichen 7 ABR 27/02

Eine Schwerbehindertenvertretung gilt für alle in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation beschäftigten schwerbehinderten Mitarbeiter. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt gehören dazu auch auszubildende Rehabilitanden.

Die Schwerbehindertenvertretung ist auch für diese zuständig und muss deshalb die Namen erfahren.

Geklagt hatte die Schwerbehindertenvertretung einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation in Baden-Württemberg,
die eine Liste der beschäftigten schwerbehinderten Rehabilitanden wollte. Das wurde abgelehnt mit dem Hinweis,
nach Neuregelungen im Sozialgesetzbuch wählten Rehabilitanden eigene Vertretungen.
Doch diese sind nach Ansicht des Bundesgerichts keine besonderen Schwerbehindertenvertretungen