Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist es das was mir das Genick bei Bewerbungen bricht
Mal ein kleiner Auszug aus dem vorletzten Arbeitszeugnis. Siehe Anhang.
Hallo Kedeli,
ich schreibe Dir jetzt, was ich als AG lesen würde: Du wurdest gekündigt und das Arbeitsverhältnis endete nicht friedlich. Wahrscheinlich war dieses Zeugnis das Produkt eines Kompromisses (und schlechten Anwalts?). Das Zeugnis ist tatsächlich ziemlich vernichtend. Und ehe sich hier die Interpretationsfans zu Wort melden: Ja, die Formulierung "zu unserer vollen Zufriedenheit" wäre als "3" interpretierbar, jedoch: Die Tatsache, dass Du acht Jahre in einem Betrieb tätig warst und dann ein solches Minimalzeugnis erhalten hast - und dies ist es - macht es relativ vernichtend.
Aber dies alleine kann es nicht sein, da das Zeugnis ca. acht Jahre alt ist und es ja sicher noch andere geben muß... ?
spaceman
18.05.2010, 09:52
Fristgerecht kann auch heißen, das ein befristeter Vertrag nicht verlängert wurde, was aber bei einer so langen Beschäftigung im Unternehmen unwahrscheinlich ist.
Normalerweise steht ja "verläßt uns auf seinen eigenen Wunsch".
Ich denke auch, dass dieser nur eine Satz deiner Leistungsfähigkeit mit befriedigend übersetzt werden kann.
Das Zeugnis ist tatsächlich sehr kurz. Aber ich meine, dass es daher ein Zeugnis ist.
Die ausführlichen nennt man qualifiziertes Zeugnis. Diese müssen ausführlicher sein.
Stutzig macht mich aber auch, dass nicht der Grund des Ausscheidens genannt wird.
Denn fristgerecht ist kein Grund, sondern Selbstverständlichkeit
Fristgerecht kann auch heißen, das ein befristeter Vertrag nicht verlängert wurde, was aber bei einer so langen Beschäftigung im Unternehmen unwahrscheinlich ist.
Normalerweise steht ja "verläßt uns auf seinen eigenen Wunsch".
Hi,
das mit dem "fristgerecht" ist meiner Meinung völlig in Ordnung, da gibt es nichts auszusetzen.
Auch wenn man Jahrelang in einen Betrieb war, kann ein Arbeitsvertrag trotzdem zeitlich Begrenzt gewesen sein (zB möglich bei: Befristet mit Sachgrund) dann trifft das Fristgerecht voll zu. Dann gib es meistens auch keinen Grund warum der Arbeitsvertrag nochmal verlängert werden sollte !
Wäre der Arbeitsvertrag ohne Sachgrund, dann dürfte der max nur für 2 Jahre befristet gewesen sein und folglich müsster der Arbeitsvertrag dann ja min. mehrmals verlängert worden sein, da eine Verlängerung nur vor Ablauf der First möglich ist. Hier gibt es aber dann auch die Regelung, das wenn ein Arbeitsvertrag mehr als 3 mal verlängert würde, dieser automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergeht (das ist hier also bei 8 Jahren Betriebszugehörigkeit wohl eher ausgeschlossen bzw dann trifft der Satz "fristgerecht" nicht zu !).
Und wenn ein Arbeitsvertrag befristet war und Ausläuft ohne verlängert zu werden, dann trifft definitiv "auf eigenen Wunsch" nicht zu !!
Ja, das Zeugnis ist eindeutig keine 1, aber ........
@Kedeli
wenn du eine Aussagekräftige Meinung haben willst über das Zeugnis, dann lass es bitte von jemanden durchschauen, der mit sowas täglich auch zu tun hat und alle Redewendungen auch richtig rauslesen kann.
Fristgerecht kann nach acht Jahren nicht in Ordnung sein. Im übrigen ist die Formulierung bei Ausscheiden aufgrund einer Befristung nicht "fristgerecht", sondern es steht explizit im Zeugnis, dass das AV von vorneherein befristet war und leider nicht verlängert werden konnte (sinngemäß). "Fristgerecht" bedeutet Kündigung, und Arbeitszeugnisse sind keine Besinnungsaufsätze...sorry.
Das "echte" Leben kann man nicht googeln...
Fristgerecht kann nach acht Jahren nicht in Ordnung sein.
Hmm ! Natürlich geht das und ist (meiner Meinung) völlig in Ordnung mit der kleinen Ausnahme das es sich um einen Arbeitsvertrag handelt der Befristet ist mit Sachgrund. Anders wäre es sowieso nicht möglich bzw dann würde der Satz nicht stimmen.
Aber die Befristung kann durchaus zB 8 Jahre gewessen sein und muß nicht verlängert werden zB Bau einer Eisenbahnstrecke. Eine Verlängerung würde zB in dem Beispiel hier keinen Sinn machen, wenn die Strecke dann fertig ist und dann Endet das Arbeitsverhältnis "fristgerecht". Meiner Meinung nach muss auch nicht drinnen stehen von wann bis wann die Befristung war bzw der Grund der Befristung.
Und "fristgerecht" ist nicht gleich zu setzen mit "ihm würde gekündigt", sonder das Arbeitsverhältnis endet einfach mit Auslaufen der Befristung.
von vorneherein befristet war und leider nicht verlängert werden konnte (sinngemäß). Ja, sicherlich eine Möglichkeit, aber kein "muss". Zudem liest man dies oft nur bei Arbeitsverträgen die keinen Sachgrund haben (was eigentlich auch häufiger abgeschlossen wird).
Aber egal, wie schon gesagt, wenn der Fragesteller was genaueres Wissen will, dann sollte er zu jemanden der täglich damit zu tun hat und dies auch richtig Beurteilen kann. Ich denke wir sind hier alle nicht 100% dafür geeignet und schnell liest man mal was falsches raus. Sicherlich, da sind wir uns wohl einig, eine 1 war das Zeugnis nicht.
Aber ändern kann der Fragesteller jetzt sowieso nichts mehr daran und immerhin ist das Arbeitszeugnis ja auch schon ein paar jährchen alt (von 2003 !). Sicherlich würde es dem Fragesteller besser gehn, wenn er ein aktuelleres hätte, was er zu seiner Bewerbung dazu legen könnte und hier wäre ich wieder bei einer zB (was die meisten ja sagen: "sinnlosen") Maßnahme, falls er da nichts hat.
Sollte er ein aktuelleres haben, dann würde ich dieses Zeugnis nur auf Anfrage mitschicken bzw vorzeigen.
spaceman
19.05.2010, 10:29
Soweit ich weiß, können befristete Verträge bis zu 3 mal verlängert werden.
Man weiß ja nicht was da für Zeiten abgeschlossen werden.
Und dann wäre diese Formulierung nicht ungewöhnlich, den ein befristeter Vertrag braucht eigentlich nicht gekündigt werden,da Beginn und Ende feststehen.
Aber einigen wir uns die Formulierung kann beides heißen.
Ich hab sowieso den Verdacht der AG eh immer beim alten Arbeitgeber anruft Auskünfte einholt.
Aber ändern kann der Fragesteller jetzt sowieso nichts mehr daran und immerhin ist das Arbeitszeugnis ja auch schon ein paar jährchen alt (von 2003 !). Sicherlich würde es dem Fragesteller besser gehn, wenn er ein aktuelleres hätte, was er zu seiner Bewerbung dazu legen könnte und hier wäre ich wieder bei einer zB (was die meisten ja sagen: "sinnlosen") Maßnahme, falls er da nichts hat.
Sollte er ein aktuelleres haben, dann würde ich dieses Zeugnis nur auf Anfrage mitschicken bzw vorzeigen.
Das im Anhang ist leider das letzte Zeugnis, dass ich habe.
Ich hab sowieso den Verdacht der AG eh immer beim alten Arbeitgeber anruft Auskünfte einholt.
Dann hab ich ja in beiden Fällen ja Glück. Die Firma existiert nimmer.
Wieso leider? Das ist doch gut. Aber kär uns doch mal auf, was mit der FA. vom ersten Zeugnis abging...Arbeitsgericht?
Wieso leider? Das ist doch gut. Aber kär uns doch mal auf, was mit der FA. vom ersten Zeugnis abging...Arbeitsgericht?
Er hat mir gekündigt weil ich aufm Weg in den Urlaub meinen Führerschein verloren habe. (war noch bisschen viel Restalk Nachts um 0400).
Natürlich Kündigungsschutzklage einreichen wollen um wenigstens ne Abfindung zu bekommen. Dann hat er mir gedroht, aus der ordentlichen eine außerordentliche Kündigung zu machen. Kompromiss mit Ihm, wir bleiben bei der normalen Kündigung. Allerdings wollte er mich mit der Kündigungsfrist be*********. Anwalt eingeschaltet. Ich wurde darauf hin fast ein halbes Jahr freigestellt bei fast vollem Lohn. Ein Teil war Festgeld, ein Teil war Provision, die fiel natürlich weg.
Das ganze hat ihm wohl nicht geschmeckt. Hab ja lange auf das Zeugniss warten müssen. Siehe Kündigungs- und Zeugnissdatum.
Dann werd ichs einfach bei Bewerbungen weglassen. Das Original kann ja beim Kopieren zerstört worden sein. Und die Firma gibts ja nimmer. Eigentlich Adobe 9 Vollversion kann ja OCR. :oops:
Ja, Photoshop kann da auch vieles, aber da wäre ich vorsichtig! Laß das Zeugnis lieber weg...
spaceman
19.05.2010, 18:18
Genau, und falls es zu einem Vorstellungespräch kommen sollte, dann nimm dir eine komplette Bewerbungsmappe + das maßgebliche Zeugnis mit. Und auf Nachfrage kannst du es dann vorzeigen.
Und als Begründung kannst du sagen, das du die vollständigen Unterlagen mit sämlichten Zeugnissen zur zum VG mitbringst.
So hab ich es gemacht und bin bisher immer gut gefahren. Allerdings wurde dann regelmäßig mit meinem alten Betrieb telefoniert und ich wurde durch den BL negativ dargestellt.
Sabrina76
19.05.2010, 18:27
Er hat mir gekündigt weil ich aufm Weg in den Urlaub meinen Führerschein verloren habe. (war noch bisschen viel Restalk Nachts um 0400). ...
Natürlich Kündigungsschutzklage einreichen wollen um wenigstens ne ...Und die Firma gibts ja nimmer. Eigentlich Adobe 9 Vollversion kann ja OCR.
Müsste man mehr sehen vom Werdegang, das Zeugnis liegt grob geschätzt bei einer 4. Ist ja auch schon wieder 7 Jahre her...
Ciao
:sensationell:
Hi Kedeli,
fassen wir doch mal kurz Zusammen. Das ist ein letztes Zeugnis was du bekommen hast. Dies ist nun auch schon ein paar Jahre alt und entspricht nicht gerade eine 1. Ändern an dem Zeugnis kannst du auch nichts mehr und per Bildbearbeitungsprogramm würde ich dir wirklich abraten, das kann schnell auch mal richtig in die Hose gehn.
Wäre es hier evtl nicht doch Sinnvoll irgendeine Maßnahme oder Weiterbildung oder sonst irgendwas zu machen, damit du was aktuelle mal vorzeigen kannst und evtl auch mit einem guten Zeugnis ?
Hi Kedeli,
fassen wir doch mal kurz Zusammen. Das ist ein letztes Zeugnis was du bekommen hast. Dies ist nun auch schon ein paar Jahre alt und entspricht nicht gerade eine 1. Ändern an dem Zeugnis kannst du auch nichts mehr und per Bildbearbeitungsprogramm würde ich dir wirklich abraten, das kann schnell auch mal richtig in die Hose gehn.
Wäre es hier evtl nicht doch Sinnvoll irgendeine Maßnahme oder Weiterbildung oder sonst irgendwas zu machen, damit du was aktuelle mal vorzeigen kannst und evtl auch mit einem guten Zeugnis ?
Hi Pharao,
hm, das von dem Paketdienst (siehe Anhang in meinem 2. Post) ist grad 2 Jahre alt. Und ich denke, das ist ne gute 2.
Maßnahme werd ich bei meinem 3-Monats-Meldetermin mal mit meinem SB besprechen. Aber der steckt mich dann wahrscheinlich entweder in Bewerber-Training oder in ein EDV-Grundkurs. Letzteres würd mich freuen. Da kann ich mich ja mal so richtig dumm stellen. :razz: Ich kenn ja leider nur seit dem Z80 alle Prozessoren und dazugehörige Betriebssysteme. Sämtliche Anwendungsprogramme, außer SAP. Und genau SAP-Bildung krieg ich von der Arge nicht.
Meine selbstfinanzierte (MeisterBaFög: 60% Darlehn, 30% Förderung) Weiterbildung zum Wirtschafts-Fachwirt ging leider im 1. Versuch in die Hose. Nur 2 (Unternehmensführung und EDV) von 6 Fächern bestanden. Auf die Ergebnisse vom 2. Versuch darf ich noch bis mitte Juni warten.
Maßnahme werd ich bei meinem 3-Monats-Meldetermin mal mit meinem SB besprechen. Aber der steckt mich dann wahrscheinlich entweder in Bewerber-Training oder in ein EDV-Grundkurs.
Hi,
hier dachte ich aber eher an eine Weiterbildung,ect die auf deinen erlernten Beruf aufbaut. Denn nur hier würdest du ein Zeugnis mit Noten oder ein Zertifikat erhalten was dir beruflich evtl weiterhelfen kann.
Einen AG interessiert es recht wenig, ob du an einem Bewerbungstrainung teilgenommen hast oder nicht. Für den sind erstmal nur deine (aktuellen) Qualifikation wichtig die du irgendwie belegen kannst bzw das du an was Teilgenommen hast, auch wenn die Inhalte der Weiterbildung nicht exakt der Stellenbeschreibung entspricht.
Hi,
hier dachte ich aber eher an eine Weiterbildung,ect die auf deinen erlernten Beruf aufbaut. Denn nur hier würdest du ein Zeugnis mit Noten oder ein Zertifikat erhalten was dir beruflich evtl weiterhelfen kann.
Ach, ein Wirtschaftsfachwirt baut nicht auf eine kaufmännische Ausbilung auf?
Es ging ja in erster Linie um das Arbeitszeugniss 1 und das Zeugniss 2.
@pharao
Kannst wenigstens zum 2. Zeugniss was sagen. Wenn das besser ist, kann ich das 1. mal getrosst weglassen mit der Begründung: "es gibt keins"
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