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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1 Euro Job pfändbar, gibt es da Auswege ?


ALG53
18.05.2010, 16:03
Der 1 Euro Job ist ja pfändbar wenn man dadurch über die 1.000 euro für eine Single Person kommt.

Gibt es da Möglichkeiten da doch etwas abzubekommen ?

Pharao
18.05.2010, 16:22
Hi,

wenn du über dem Pfändungsfreibetrag (http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/pfaendungstabelle.html) kommst (der sich ja nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Familienangehörigen richtet, also bei einem Single zu Zeit (Netto) ca bei 990€ liegt), dann ist meiner Meinung nach alles was drüber ist pfändbar.

ALG53
18.05.2010, 17:14
Müßte man dann die Zuweisung nicht wegen Unzumutbarkeit ablehnen können
da einem dann von der MAE gerade mal 20 Euro bleiben

Pharao
18.05.2010, 18:17
Müßte man dann die Zuweisung nicht wegen Unzumutbarkeit ablehnen können
da einem dann von der MAE gerade mal 20 Euro bleiben
Hi,

meiner Meinung nach NEIN, den das wäre ja eine Benachteiligung für jeden der einer "richtigen" Arbeit nachgehen würde und auch etwas (oder mehr) über dieser Grenze liegt. Unpfändbar bleibt dir auf jeden Fall deine Sozialleistungen wie zB das Alg2. Das dir im Endefekt dann weniger bleibt, spielt meiner Meinung nach keine Rolle bzw ist meiner Meinung nach kein Grund für Unzumutbarkeit. Denn wenn das so wäre, dann könntest du ja auch ein Jobangebot ablehnen mit dieser Begründung und das glaube ich ebenfalls nicht.

Zudem muß man auch evtl sagen, das auch wenn du deine Schulden jetzt nicht abzahlen kannst bzw nichts pfändbar wäre, die dann nicht einfach in`s nichts verschwinden. Evtl ist es ja trotzdem geschickter für seine Schulden auch gerade zu stehn.

stummelbeinchen
18.05.2010, 19:46
Ich glaube nicht, dass Du eine Zuweisung ablehnen kannst mit der Begründung, dass Du dann Außenstände abbezahlen "musst".
Kann ich mir nicht vorstellen.

Die Frage wäre nur noch, ob es sich um Unterhaltsansprüche oder Schulden handelt. Zu ersterem habe ich ein Urteil gefunden, zu letztem nicht.

LG

ALG53
18.05.2010, 20:28
ich muß die Geschichte über Depressionen machen
immerhin gibt es seit den letzten Jahren diverse Suizid Versuche
die sollen mich erst mal zu ärztlichen Dienst schicken, immerhin
kann ich das auch nachweisen

Pharao
18.05.2010, 20:44
ich muß die Geschichte über Depressionen machen ....

Hi ALG53,

Das du da evtl nicht begeistert bist eine Maßnahme zu machen wo dir am Ende fast nix bleibt, wegen evtl den (selbstverursachten?) Schulden, das ist ja eine Sache. Andererseits, evtl kann man ja Nachts auch wieder besser schlafen, wenn man weis das man alles mögliche Unternimmt um seine Schulden abzutragen .......

Ich finde es jetzt nicht richtig hier irgendeine Geschichte zu erzählen nur weil man damit nicht einverstanden ist ! Und für mich suchst du jetzt nur Gründe um nicht Teilzunehmen weil es dich ärgert das da nichts übrig bleibt, nichts anderes !

Aber deine Schulden werden auch nicht weniger, auch wenn du jetzt die Maßnahme abwenden könntest ! Das würde ich auch mal mitbedenken !

ALG53
18.05.2010, 21:26
na dann frag mal die Polizei was am 30.04.10 los war
und außerdem bin ich in der Pirvat Inso

Dirk_.
18.05.2010, 21:45
Müßte man dann die Zuweisung nicht wegen Unzumutbarkeit ablehnen können
da einem dann von der MAE gerade mal 20 Euro bleiben

Hallo,

das eine hat mit dem anderen nichts zu "tun"!

Unzumutbarkeit hat hier m.E. keien Wirkung, wenn man(n) nach §12SGBIII (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__121.html) gedacht wird.

Hier gilt die Freibetragsgrenze wie Pharao es schon schrieb.
Dies gilt zb, auch, wenn du dir dein 1€-Job -Gehalt Monate auf ein Sparkonto glegt hättest und dies nun auf dein eigentliches Konto überweisen lassen hättest.
Dies zählt auch wie in deinem Fall als Einkommen, wo eben die Freibetragsgrenze zum "greifen"kommt.

§30 SGBII Freibetrag Erwerb (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__30.html)

Gruß
Dirk

Pharao
19.05.2010, 02:18
na dann frag mal die Polizei was am 30.04.10 los war

Bedeutung "Pharao" : Der ermächtige & hellsehende Göttliche ==> das muß ich wohl sein ...... :) Soll ich dir die Lottozahlen von nächster Woche sagen oder soll ich dir aus der Hand lesen ?

Sorry, ich hab ja Verständnis dafür, das einen so ein haufen Schulden nicht glücklich macht, aber einen Job jetzt nur deswegen ......... (naja, ist wohl Einstellungssache)
und außerdem bin ich in der Pirvat Inso
Das sagt überhaupt nichts aus, ob du nicht doch evtl deine Schulden selbst zu verantworten hast, sondern höchsten das du diese wohl nie aus eigener Kraft mehr abbezahlen kannst. Naja, für manche soll/ist auch Harz4 eine alternative, aber: Wohlverhaltensphase:
In dieser Zeit kann der überschuldete Bürger nicht frei über sein Vermögen verfügen. Von seinem Gehalt darf er nur den nicht pfändbaren Betrag behalten. Alles andere wird zur Tilgung seiner Schulden verwendet. (...) In diesen sechs Jahren wird genau überprüft, wie der Schuldner mit seinem Geld umgeht, ob er weiterhin unsinnige oder überhöhte Einkäufe tätigt, ob er alles tut, um Geld zu verdienen, oder ob er sich nicht darum bemüht, seinen Arbeitsplatz zu erhalten bzw. eine neue Arbeitsstelle zu finden.:razz: Damit beende ich das Thema hier, bringt wohl auch nichts mehr. Wenn du dich besser damit fühlst, dann schieb deine "Krankheit" vor, nur das eigene ....... naja, egal. Sorry, aber dafür hab ich kein Verständnis.

Ich bin es nicht
19.05.2010, 06:26
hallo ALG53 ..

bei dem 1 Euro Job wird ein Mehraufwand gezahlt und kein Lohn / Gehalt ..

demnach also eine Sozialleistung ..

Anliegen:

Unterliegt die im Zusammenhang mit einem Zusatzjob gezahlte/überwiesene Mehraufwandsentschädigung (MAE) nach § 16 Abs. 3 SGB II der Kontopfändung? Antwort:

Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II sind Sozialleistungen im Sinn des § 19a i.V.m. § 11 SGB I. Die vom Träger der Grundsicherung nach § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II zu zahlende MAE bei Ausübung eines Zusatzjobs wird hiervon mit erfasst. Werden Sozialleistungen auf ein Bankkonto des Hilfebedürftigen überwiesen, so ist die Forderung gegen das Geldinstitut, die durch die Gutschrift entsteht, für die Dauer von sieben Tagen unpfändbar, § 55 Abs. 1 SGB I. Eine Pfändung des Guthabens gilt als mit der Maßgabe ausgesprochen, dass sie dieses in Höhe der durch die Gutschrift entstandenen Forderung während sieben Tagen nicht erfasst. Der Hilfebedürftige hat so innerhalb dieser Schonfrist die Möglichkeit, frei über die überwiesenen Sozialleistungen zu verfügen.
Nach Ablauf des siebten Tages endet der uneingeschränkte Pfändungsschutz nach § 55 SGB I. Soweit der verbliebene Betrag einer wiederkehrenden Sozialleistung (hier: MAE) entstammt, greift der verlängerte Pfändungsschutz nach § 55 Abs. 4 SGB I. § 54 SGB I gilt für alle laufenden Geldleistungen und nicht nur für solche, die zur Sicherung des Lebensunterhaltes dienen. Der Gutschriftbetrag wird ab dem achten Tag nur noch zeitanteilig in dem Umfang geschützt, in dem er bei der Pfändung des Anspruchs gegen den Leistungsträger unpfändbar wäre. Es gelten die Pfändungsvorschriften der §§ 850 ff. ZPO.
Diese Regelungen umfassen auch die MAEen, die durch Dritte (Maßnahmeträger) weitergeleitet/ausgezahlt werden.


hast du keinen Insolvenverwalter welcher dich in der Privatinsolvenz betreut ?

falls ja , so besprich das mal mit dem oder eben mit einem Anwalt ..

ALG53
19.05.2010, 07:35
Hallo Ich bin's

habe inzwischen auch ein Urteil gefunden wonach MAE nicht gepfändet werden darf. - Landgericht Dresden, Beschluss vom 17.06.2008, Az. 3 T 233/08: Das Entgeld eines Ein-Euro-Jobs ist laut dem Landgericht Dresden nicht pfändbar, da es sich dabei nicht um Lohn sondern um eine Mehraufwandsentschädigung handelt.
Es gibt auch eindeutige Gesetzte zu 1 Euro Job Vergabe wonach durch § 10 SGB II Absatz 1.1 keine körperliche und seelische nicht zumutbare Arbeit aufgezwungen werden darf. Ist so bei mir nachweislich durch Atteste etc.

ALG53
19.05.2010, 07:40
@Pharao

ich muß mich um meine Belange im voraus kümmern da ich vom Arbeitsamt und von der berühmten Vermittlungsfirma die in Deutschland ihren schlechten Dienst tut runtergezogen und damit fertiggemacht werde.

Der Typ der Vermittlungsfirma hatte mir nach 2 Terminen ein sehr schlechtes
Zeugnis ausgestellt, es stimmte in allen Punkten nicht. Er schrieb auch ich hätte eine
Pflichtverletzung begangen ich hätte meine Zeugnisse etc. nicht geliefert, es war eine Lüge
ich hatte ihm das vorher per Email zugesandt und er hatte diese auch.

Das Arbeitsamt hätte mit mir über das unverschämte Zeugnis auch reden können, haben die nicht. Man macht mit den Menschen einfach eine Existenzvernichtung ! :wut:

VIERZEHNNOTHELFER
19.05.2010, 16:05
warum sollte man seine Schulden nicht bezahlen?
Das verstehe ich nicht.

ALG53
19.05.2010, 16:11
Es geht darum zu überleben wenn man schon einen 1 euro Job machen muß
ist immerhin Zwangsarbeit und man muß sich dann irgendwo auch was zum trinken und essen kaufen

oder soll ich dann in der Freizeit noch betteln gehen :patsch:

VIERZEHNNOTHELFER
19.05.2010, 17:43
es ist nicht Zwangsarbeit, Du bekommst Miete
Regelsatz Krankenversicherung und das Geld vom 1 Euro Job dazu.

ALG53
19.05.2010, 17:45
Falsch geraten die MAE ist dann weg
mit 4 Euro Budget fürs Überleben pro Tag
hat man bei 1 Euro Job am Abend und am Wochenende nichts mehr zu essen
das 1 Flasche Wasser + 1 Kaffee + 1 Brötchen 4 Euro kostet
und es bleibt nichts mehr zum Überleben also muß man verhungern :sdagegen:

VIERZEHNNOTHELFER
19.05.2010, 17:56
359 Regelsatz plus 1 Euro Job
verhungern wirst Du wohl kaum.
Aber man muß sparsam wirtschaften.
Hast Du die Schulden gemacht oder jemand anders?

ALG53
19.05.2010, 18:00
Ein Hartz IV Empfänger darf übrigens keine Schulden abbezahlen
da er es dann für was anderes benutzt als es von den Heinis
Peter Hartz und Co vorgesehen war. Das wird bestraft von der Arge !

Wissen die wenigsten

Tapir
19.05.2010, 19:05
Ein Hartz IV Empfänger darf übrigens keine Schulden abbezahlen
......Das wird bestraft von der Arge .........

So so.

Da hätte ich ja dann doch gern mal einen Quellenverweis zu dieser Aussage.

Gruß, T.:)

ALG53
19.05.2010, 19:38
@Tapir

bin auf der Suche aber ich hatte es noch im Hinterkopf, bin ja seit 2 Jahren in WVP

Pharao
19.05.2010, 19:44
@ ALG53,

mit deiner Einstellung wirst du wohl auch immer im Harz4-Bezug bleiben ........ und das du Nachts schlecht schläfst, das wundert mich überhaupt nicht.

Sorry, aber du hast wohl denke ich schon eine gewisse Mitschuld was deine Schulden angeht und sich jetzt so jämmerlich da raus zureden, finde ich einfach nur zum :kotz:

dragonflyer
19.05.2010, 19:51
Meines Wissens nach darf MAE nur bei Unterhaltsverpflichtungen für ein Kind gepfändet werden.

ALG53
19.05.2010, 20:06
@ ALG53,

mit deiner Einstellung wirst du wohl auch immer im Harz4-Bezug bleiben ........ und das du Nachts schlecht schläfst, das wundert mich überhaupt nicht.

Sorry, aber du hast wohl denke ich schon eine gewisse Mitschuld was deine Schulden angeht und sich jetzt so jämmerlich da raus zureden, finde ich einfach nur zum :kotz:

In Hartz 4 bleib ich nicht ewig, bald kommt ja der Aufschwung.
Schulden bin ich schuld und ich finds zum :kotz: das man keinen Job bekommt :(

ALG53
19.05.2010, 20:09
Meines Wissens nach darf MAE nur bei Unterhaltsverpflichtungen für ein Kind gepfändet werden.

Jo MAE ist ja nicht der herkömmliche Arbeitslohn einer Arbeit
und nicht pfändbar, somit bleibt mir dann auch Geld fürs Essen während
der Arbeit

ALG53
19.05.2010, 20:10
So so.

Da hätte ich ja dann doch gern mal einen Quellenverweis zu dieser Aussage.

Gruß, T.:)


Ich meine ich hatte das vom Schuldnerberater vor 3 Jahren gehört der sagte
das ALG 2 nur für Lebensunterhalt genutzt werden darf. Aber finden kann ich
dazu nix :shock:

Tapir
20.05.2010, 09:20
Ein Hartz IV Empfänger darf übrigens keine Schulden abbezahlen....Das wird bestraft von der Arge !....

Ich meine ich hatte das vom Schuldnerberater vor 3 Jahren gehört der sagte
das ALG 2 nur für Lebensunterhalt genutzt werden darf. Aber finden kann ich
dazu nix :shock:

Dann sei doch bitte mit solchen Aussagen etwas zurückhaltender. Der Wahrheitsgehalt dieser Aussage tendiert gegen null.

Ich kenne auch einen, der einen kennt, der von einem anderen gehört dass ....

Gruß, T.:)

Ich bin es nicht
20.05.2010, 09:44
hallo ALG 53 ..

DEINE Aussage bzgl. ALG II und Schuldenbeglechung ist definitiv korrekt , jedoch nicht ausreichend interpretiert ..

das ALG II ist nicht zur Schuldenbegleichung gedacht , da der Staat nicht für Schulden aufkommt ..

das ALG II dient zur Deckung des Lebensbedarfs ..

sollten jedoch mit dem Geld Schulden beglichen werden , so wird von der Arge die Notwendigkeit des Bedarfsanspruchs Infrage gestellt ..

und wenn du dann nicht deine tatsächliche Bedürftigkeit nachweisen kannst , dann wird der Bedarf gestrichen ( du wirst also durch die Einstellung der Zahlung von der Arge bestraft ) ..

durch Tilgung von Schulden aus dem Regelsatz wird man bekanntlich nicht satt ..

entweder besteht bei dem Tilger demnach dann kein Bedarf oder er hat anderweitiges Einkommen ..

ALG53
20.05.2010, 09:50
Hallo Ich bin's

das ist ja mal eine erfreuliche Nachricht und ein richtiges Geburtstagsgeschenk
wußt ich doch das ich da was im Hinterkopf habe
am liebsten würd ich jetzt wieder ein Bier trinken aber ich laß es sein

Tapir
20.05.2010, 09:55
@ ich bin`s

Quelle? Da muss es ja dann irgendwo etwas getextes zu geben.

Im Übrigen sollten wir mal über Schuldenhöhen dabei sprechen. Das hier mit ALG 2 kein Haus abbezahlt werden kann, steht außer Frage.

Aber was ist mit Rechnungen (Schulden) aus Versandhandel etc., die sich z.B. im Rahmen von 3stelligen Beträgen bewegen?

Gruß, T.:)

ALG53
20.05.2010, 09:58
Es geht dabei natürlich um längerfristiges das vom Konto abgebucht wird
z. B jeden Monat 100 für 1 Jahr oder mehr
wenn die Arge die Kontoauszüge prüft gibts Ärger

Ich bin es nicht
20.05.2010, 10:21
@tapir ..

steht in der Begründung meiner damaligen vorläufigen ALG II Sperre ..

soll ich dir jetzt meine privaten Unterlagen rüberschicken oder wat?

Pharao
20.05.2010, 13:50
In Hartz 4 bleib ich nicht ewig, bald kommt ja der Aufschwung.
@ ALG53,

Achso ist das ........ soll ich dir nicht doch lieber aus der Hand lesen ?

Angenommen du findest einen Job, dann würd dir aber auch nicht mehr bleiben als die Pfändungsfreigrenze ! Und mit deiner Einstellung die du hier ja schon sehr deutlich rübergebracht hast, wiederspricht sich das einfach. Tortzdem muss man sich in einem Insolvenzverfahren um Arbeit bemühen, egal was dir dann letztlich davon bleibt. Kann man wirklich nur hoffen das dein SB deine Vorgehensweise durchschaut, den ich finde es immer noch nicht richtig jetzt eine "Krankheit" vor zu schieben, nur weil einem am Ende nicht das bleibt was man sich erhofft hat.



soll ich dir jetzt meine privaten Unterlagen rüberschicken oder wat?

@ Ich bin`s

du must doch zugeben das was "Tapir" gesagt hat, schon nachvollziehbar ist. Wenn man was im Hinterkopf hat und es nicht genau weis oder es von 100 Ecken gehört haben will, dann sollte man es nicht so rüberbringen als wären das Fakten sowie es von "Alg53" rüberkam.
Wenn du sagst dir ist das auch irgendwie so bekannt, dann glaube ich das auf jeden Fall erstmal mehr als wenn das "ALG53" mal so behauptet. Und nur weil es in deiner Begründung von deiner Sperre oder sonst wo stand, was wir ja nicht wissen konnten woher du diese Info hast, finde ich das man dies auch etwas freundlicher sagen bzw schreiben hätte können.

Zudem ist es wohl immer schöner & besser man kann auch eine Quelle nennen, sodas jeder das sich mal in Ruhe durchlesen kann, ohne hier auf jemanden Blind zu vertrauen, oder ? Das du keine Lust hast den ganzen Text abzuschreiben oder einzucannen ist ja wiederrum was ganz anderes, aber irgendwo muß es trotzdem dann eine Quelle bzw im Internet auch was dazu geben.

Ich bin es nicht
20.05.2010, 14:16
Und nur weil es in deiner Begründung von deiner Sperre oder sonst wo stand, was wir ja nicht wissen konnten woher du diese Info hast, finde ich das man dies auch etwas freundlicher sagen bzw schreiben hätte können.

ja ja , ich male demnächst noch paar Herzjen zu meinen Beiträgen für die " ewigen Ratgeber " ..

Ich bin es nicht
20.05.2010, 15:59
hallo ALG 53 ..

sorry , aber hatte vorhin kaum Zeit und war dadurch etwas unaufmerksam ..

wenn ich deinen Beitrag nun richtig gelesen und verstanden habe

Hallo Ich bin's

das ist ja mal eine erfreuliche Nachricht und ein richtiges Geburtstagsgeschenk
wußt ich doch das ich da was im Hinterkopf habe
am liebsten würd ich jetzt wieder ein Bier trinken aber ich laß es sein

dann ahne ich fast , das du heute ein Geburtstagskind bist ..

falls es an dem ist , so gratuliere ich dir herzlich und wünsche ich dir alles erdenklich Gute für deine nächsten ????? 53 Jahre ?????:engel:

ALG53
20.05.2010, 16:40
Dankeschön ich hab aber doch nur vor 88 zu werden, denn 8 ist meine Lieblingszahl

nur das bessere Geschenk war ja das meine Wenigkeit mal wieder Recht hatte
aber das ist jetzt ein Spruch weil meine Katze neben mir tanzt und ich ihr sage
wenn due nicht gleich weg bist vom (fast wollte ich schon sagen Schreibtisch) dann wirst du als Hakfleisch verarbeitet - beide wissen ja das ich sie mehr liebe
als lumpige Frkadellen.

Ich glaube Step wird den Thread bald ins blabla verschieben :)