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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beamter erhält Beihilfe für Rollstuhl-Spezialrampe


Forumadmin
21.10.2006, 22:32
Ein Beamter in Rheinland-Pfalz kann für eine transportable Rollstuhl-Spezialrampe eine finanzielle Beihilfe des Landes erhalten.

Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Urteil entschieden.
Es gab damit der Klage eines Beamten gegen das Land statt.
Az.: 6 K 1554/04.NW

Jedes Bundesland hat eine eigene Beihilfeverordnung.

Der Beamte hatte für seinen an einer fortschreitenden Muskelerkrankung leidenden 16-jährigen Sohn für 761 Euro
eine ärztlich verordnete Spezialrampe angeschafft.
Diese dient laut Gericht dazu, den 120 Kilogramm schweren Elektrorollstuhl des Sohnes ins Auto zu verladen oder Stufen zu überwinden.
Das Land wies die Bitte um Beihilfe mit dem Argument ab, die Rampe sei ein Gegenstand der allgemeinen Lebenshaltung.
Diese seien nicht beihilfefähig.

Das Gericht sah dies anders.
Für die Rampe könne Unterstützung gezahlt werden,
weil sie ein Zusatzgerät zum Elektrorollstuhl sei, der mit Beihilfemittel angeschafft worden war.
Der Rollstuhl könne nur mit Hilfe der Rampe in ein Auto verladen werden. Erst dieses Zusatzgerät ermögliche es dem Jungen,
seinen Aktionsradius seinem Alter gemäß zu erweitern und an Familienausflügen teilzunehmen.

Gegen das Urteil kann beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden. (dpa)