Nevertheless
20.05.2010, 14:35
Hallo zusammen,
ich bin froh dieses Forum gefunden zu haben, denn ich suche seit Monaten nach Informationen meine Situation betreffend. ...
Vielleicht hat jemand von Euch Erfahrungen oder weiß wie die Rechtsgrundlage ist, denn ich habe das Gefühl immer wieder durch eine Art Raster zu fallen, dessen Maschen ich nicht kapiere.
Meine Situation kurz umrissen.
Ich bin 31 Jahre alt, leide seit 2003 an Agoraphobie mit Panikattacken und habe seit dem einen Schwerbehinderteausweis mit dem GdB 50 ohne Merkzeichen.
Seit 2005 beziehe ich hier in Hamburg ALG II und bin bei der Arge für Schwerbehinderte gemeldet.
Anfangs ging es mir hier in HH gut, so dass ich mich mit meinem therapiedurchsetzten Lebenslauf immer wieder für Ausbildungsstellen beworben habe, doch schnell relativ klar wurde, dass ich da wenig Chancen habe.
Vor einem Jahr wurde ich dann erneut von einem akuten Schub heimgesucht und dann ging die Suche nach Nachweisen und Co los.
Es dauerte Monate ehe ich einen Hausarzt fand, der Hausbesuche tätigt. ...
dann dauerte es weitere Monate ehe ...
Irgendwann habe ich dann herausgefunden, dass die Möglichkeit besteht ein Fernstudium zu absolvieren.
Bisher habe ich Weiterbildungsmaßnahmen immer selbst finanziert und lustig ist, dass ich in meinem Aktionsradius vollkommen leistungsfähig bin.
Nur bringt mir das ja nun keinen Nachweis und erstrecht keine bessere Qualifizierung auf dem Arbeitsmarkt.
Kommen wir zu meinem amüsanten Sachbearbeiter.
Vorerst entstand der Eindruck, ich müsse Atteste einreichen, um die Einladungen der Arge in meiner nicht möglichen Teilnahme rechtfertigen.
Also reichte ich Krankschreibungen meiner Hausärztin ein.
Plötzlich ging es um eine Grundprinzipfrage, nämlich der, ob ich überhaupt ein Recht auf ALG II habe, wenn ich nicht nachweisen kann, dass ich mind. 15 Std/ Woche uneingeschränkt arbeiten kann.
Kann ich ...
nur eben nicht in der Bedingung dafür öffentliche Verkehrsmittel nutzen zu müssen.
Jetzt fordert mein Sachbearbeiter AUB?
Wo ist der Unterschied zwischen einem Ärztlichen Attest (mit Diagnosen druauf) und einer AUB?
Er fordert eine Leistungsbeschreibung durch einen Facharzt.
Nur füllt mir diese kein Facharzt aus, da die mich an den hauseigenen medizinischen Dienst der Arge verweisen, welcher nur auf behördlcihe Anordnung greift.
Auch der sozialpsychiatrische Dienst ist nicht zu einer Begutachtung bereit.
Ich fühle mich diskriminiert.
Weiß jemand, welche Voraussetzung ich erfüllen muss um dieses Studium finanziert zu bekommen?
Lustig dabei ist ja, wenn ich weiter als mein Radius mir vorschreibt kommen würde, würde ich ja kein Fernstudium benötigen sondenr ein Regelstudium machen.
Ich bedanke mich im Voraus
Nevertheless
ich bin froh dieses Forum gefunden zu haben, denn ich suche seit Monaten nach Informationen meine Situation betreffend. ...
Vielleicht hat jemand von Euch Erfahrungen oder weiß wie die Rechtsgrundlage ist, denn ich habe das Gefühl immer wieder durch eine Art Raster zu fallen, dessen Maschen ich nicht kapiere.
Meine Situation kurz umrissen.
Ich bin 31 Jahre alt, leide seit 2003 an Agoraphobie mit Panikattacken und habe seit dem einen Schwerbehinderteausweis mit dem GdB 50 ohne Merkzeichen.
Seit 2005 beziehe ich hier in Hamburg ALG II und bin bei der Arge für Schwerbehinderte gemeldet.
Anfangs ging es mir hier in HH gut, so dass ich mich mit meinem therapiedurchsetzten Lebenslauf immer wieder für Ausbildungsstellen beworben habe, doch schnell relativ klar wurde, dass ich da wenig Chancen habe.
Vor einem Jahr wurde ich dann erneut von einem akuten Schub heimgesucht und dann ging die Suche nach Nachweisen und Co los.
Es dauerte Monate ehe ich einen Hausarzt fand, der Hausbesuche tätigt. ...
dann dauerte es weitere Monate ehe ...
Irgendwann habe ich dann herausgefunden, dass die Möglichkeit besteht ein Fernstudium zu absolvieren.
Bisher habe ich Weiterbildungsmaßnahmen immer selbst finanziert und lustig ist, dass ich in meinem Aktionsradius vollkommen leistungsfähig bin.
Nur bringt mir das ja nun keinen Nachweis und erstrecht keine bessere Qualifizierung auf dem Arbeitsmarkt.
Kommen wir zu meinem amüsanten Sachbearbeiter.
Vorerst entstand der Eindruck, ich müsse Atteste einreichen, um die Einladungen der Arge in meiner nicht möglichen Teilnahme rechtfertigen.
Also reichte ich Krankschreibungen meiner Hausärztin ein.
Plötzlich ging es um eine Grundprinzipfrage, nämlich der, ob ich überhaupt ein Recht auf ALG II habe, wenn ich nicht nachweisen kann, dass ich mind. 15 Std/ Woche uneingeschränkt arbeiten kann.
Kann ich ...
nur eben nicht in der Bedingung dafür öffentliche Verkehrsmittel nutzen zu müssen.
Jetzt fordert mein Sachbearbeiter AUB?
Wo ist der Unterschied zwischen einem Ärztlichen Attest (mit Diagnosen druauf) und einer AUB?
Er fordert eine Leistungsbeschreibung durch einen Facharzt.
Nur füllt mir diese kein Facharzt aus, da die mich an den hauseigenen medizinischen Dienst der Arge verweisen, welcher nur auf behördlcihe Anordnung greift.
Auch der sozialpsychiatrische Dienst ist nicht zu einer Begutachtung bereit.
Ich fühle mich diskriminiert.
Weiß jemand, welche Voraussetzung ich erfüllen muss um dieses Studium finanziert zu bekommen?
Lustig dabei ist ja, wenn ich weiter als mein Radius mir vorschreibt kommen würde, würde ich ja kein Fernstudium benötigen sondenr ein Regelstudium machen.
Ich bedanke mich im Voraus
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